Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil des Arbeitsgerichts und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. "Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird", meinen sie.


Von Christine Buchholz, Sprecherin für Religionspolitik, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin
Gehört das Kopftuch nun in die Schule oder nicht? Für-und-Wider-Positionen stehen sich in dieser Frage kompromisslos gegenüber. Deshalb hat jetzt ein Berliner Gericht entschieden, ob eine Lehrerin während der Arbeit ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Eine Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie in der Grundschule, in der sie arbeitet, das Kopftuch tragen will. Das verweigerte der Senat mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Das Problem ist aber grundsätzlich.
Um das zu verstehen, ist sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die „Kopftuch-Debatte“ vonnöten. Mit dem Neutralitätsgesetz hat das Land Berlin 2006 erlassen, dass Beschäftigte in der Justiz, der Polizei und an allgemeinbildenden Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zeigen dürfen. Darüber gibt es immer wieder Streit, denn in der Praxis wirkt das Kopftuchverbot wie ein Berufsverbot für muslimische Frauen.Read more


Zum internationalen Frauentag - Frieden und soziale Gerechtigkeit

130308_Frauentag01.hpMehr als hundert Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag sind wir in Deutschland von einer wirklichen Gleichstellung weit entfernt. Frauen verdienen 22 % weniger als Männer. In Hessen sind es sogar 25%. Mehr als 20 % der Frauen sind von Armut bedroht.
Wir stehen hier auf der Zeil, der schicken Frankfurter Einkaufsmeile. Wir sind solidarisch mit den Verkäuferinnen und Verkäufern im Einzelhandel, denn ihr Manteltarifvertrag wurde gekündigt.Read more


Warum wir für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sind


Von Christine Buchholz und Nicole Gohlke
Wir haben uns für den Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Damit bekommen Frauen in wenigen Ausnahmefällen das Recht, eine künstlich befruchtete Eizelle vor der Einpflanzung in ihre Gebärmutter untersuchen zu lassen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte dürfen untersuchen, ob schwerwiegende Erbkrankheiten vorliegen oder Schädigungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tod- oder Fehlgeburt führen werden.
Es entspricht dem Stand des heutigen Wissens, solche Erbkrankheiten bei einer künstlich befruchteten Eizelle festzustellen. Wir sind der Meinung, dass den betroffenen Frauen das Recht auf diese Untersuchung zusteht. Sie entscheiden selbst, ob sie die Untersuchung vornehmen lassen oder nicht. Sie entscheiden auf der Grundlage des Ergebnisses auch selbst, ob die untersuchte Eizelle in ihre Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Es geht darum, dass Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte nicht bestraft werden, wenn sie die Untersuchung freiwillig durchführen. Wir könnten uns auch eine weitergehende Zulassung der PID vorstellen, der vorliegende Antrag von Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte und Jerzy Montag kommt unserer Vorstellung am nächsten.
Für uns steht das Selbstbestimmungsrecht der Frau an erster Stelle. Wir gehen davon aus, dass Frauen die Entscheidung über eine Schwangerschaft oder ihren Abbruch gewissenhaft fällen. Deswegen sind wir auch gegen den Paragraphen 218, der Abtreibungen kriminalisiert und für das Recht auf Abtreibung. Aber selbst unter dem Paragraphen 218 ist Abtreibung heute unter bestimmten Bedingungen straffrei, z.B. wenn aufgrund einer Schädigung des Fötus eine schwerwiegende Belastung für Körper oder Seele der Schwangeren besteht.Read more


Krieg und Frauenrechte sind unvereinbar

Diese Rede zur UN-Resolution "Frauen, Frieden und Sicherheit" habe ich heute im Bundestag zu Protokoll gegeben. Ich begründe darin, warum Krieg kein Mittel ist, Frauenrechte durchzusetzen.
Vor zehn Jahren hat die UNO die Resolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ verabschiedet. Die Bundesregierungen der letzten zehn Jahre haben es versäumt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der dieser Resolution zu erarbeiten. Deshalb sind wir uns mit SPD und Grünen einig: Die Regierung muss einen Aktionsplan vorlegen.
Die entscheidende Frage ist allerdings, was der Inhalt eines Aktionsplanes ist. DIE LINKE ist hier gänzlich anderer Meinung als die Bundesregierung, aber auch als SPD und Grüne. Letztere rühmen sich in ihrer Regierungszeit „die Geschlechterperspektive in UN-Mandate für Friedensmissionen“ wie Afghanistan 2001 aufgenommen zu haben. Die vorliegende UN-Resolution und alle Fraktionen des Bundestags außer der LINKEN schließen Krieg in ihre Politik mit ein. Für uns dagegen ist Krieg kein Mittel der Politik und schon gar kein Mittel, um Frauenrechte durchzusetzen. Krieg bringt Krieg und keinen Frieden!
In der Resolution wird ein Aktionsplan zur „Mitwirkung von Frauen in Entscheidungsfunktionen bei Konfliktbeilegungs- und Friedensprozessen“ gefordert. Das Gegenteil ist der Fall. Frauen werden als Soldatinnen oder für Propagandazwecke instrumentalisiert oder sie werden zum Opfer von Kriegen.
Die Bundesregierung hat den Anteil von Soldatinnen in der Bundeswehr seit dem Jahr 2001 verdrei-facht. Die NATO betont, wie enorm wichtig Frauen für den Erfolg des Krieges in Afghanistan seien. Mehr Soldatinnen verbesserten den Schutz der eigenen Truppen. Für die Bundesregierung und für die NATO sind Frauen Mittel zum Zweck, um den Krieg zu gewinnen. Das ist pervers!
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Laizismus als Deckmantel für Bevormundung und Diskriminierung?

Den folgenden Beitrag habe ich auf Blog der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden gepostet.
Mir ist es wichtig, dass DIE LINKE als nichtreligiöse Partei nicht in die Falle einer antireligiösen Propaganda tappt. Sie würde damit das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Religionsfreiheit in Frage stellen und zudem sich zur unfreiwilligen Gehilfin für antimuslimischen Rassismus machen. Auch die „Kampagne für Laizismus“ der französischen Regierung Sarkozy sollte uns ein Warnsignal sein: Sarkozys Partei UMP schürt systematisch Rassismus gegen die muslimische Minderheit. Nutznießer dieser Politik ist nicht die UMP, sondern die rechtsradikale Partei Front National, die erschreckend hohe Ergebnisse bei der Kantonalwahl einfuhr:
Vor einigen Wochen bekam ich eine erboste Zuschrift einer französischen Linken, die sich darüber beschwerte, dass DIE LINKE auf einer Veranstaltung zum Ökumenischen Kirchentag in München im Mai 2010 mit drei männlichen Religionsvertretern diskutiert habe. Die Dokumentation dieser Veranstaltung zum "Feindbild Islam - Der neue Rassismus" findet sich hier.
Sie kritisierte, dass DIE LINKE mit dem damaligen Generalsekretär und jetzigen Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime Aiman Mazyek eingeladen hatte. Offenbar fand sie es nicht anstößig, dass mit Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrates der Juden und Raphael Nikodemus, Kirchenrat aus Nordrhein-Westfalen, Judentum und Christentum ebenfalls von Männern repräsentiert wurden. An der Stelle von Aiman Mazyek hätten wir die Islamkritikerin Necla Kelec einladen sollen.
Die Autorin bezeichnete sich als „echte Laizistin und Atheistin“. In ihrer Argumentation konzentrierte sie sich auf die Frage des Verbotes des (muslimischen) Kopftuches. Ich dokumentiere hier meine Antwort auf die oben erwähnte Zuschrift:Read more


Generelles Burka-Verbot hilft Frauen nicht

Zum hessischen Burka-Erlass und der Ankündigung der niedersächsischen Landesregierung, ebenfalls ein Burka-Verbot in Behörden einzuführen, erklärt Christine Buchholz, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes der LINKEN:
Mit dem Einzelfall einer muslimischen Angestellten, die nach der Elternzeit in Burka wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, hat die CDU wieder ein Thema gefunden, dass sie zu einer Islam-Kampagne hochstilisiert. Dabei geht es der CDU offenbar mehr um die Schlagzeilen, als um die Situation der betroffenen Frau. Anstatt einen Erlass zu verfügen, wie es der Hessische Innenminister Rhein getan hat, ist der betroffenen Frau und den Bürgern im Frankfurter Bürgeramt mehr geholfen, eine Lösung für den konkreten Fall zu finden. Ein generelles Burka-Verbot am Arbeitsplatz bedeutet, dass die betroffene Frau davon abgehalten wird, ein eigenständiges Einkommen zu erwirtschaften. Das kann nicht im Interesse derer sein, die sich die Emanzipation der Frau auf die Fahnen schreiben.


Bundesregierung verweigert Entschädigung für Kundus-Opfer

„Die Bundesregierung sieht sich nicht verpflichtet, die Opfer und Hinterbliebenen der Bombardierung von Kundus zu entschädigen. Dieses Verhalten ist unwürdig“, kommentiert Christine Buchholz, friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (17/3417). Buchholz weiter:

„Die Angehörigen und Opfer der Bombardierung von Kundus haben ein Recht auf eine angemessene Entschädigung. Doch die Bundesregierung verweigert ‚Entschädigungen’ und zahlt nur auf ‚rechtlich freiwilliger Grundlage’. Verteidigungsminister zu Guttenberg macht die Opfer von Kundus und die Hinterbliebenen zu Empfängern von Almosen und stiehlt sich aus der rechtlichen Verantwortung.
Die Höhe der Hilfe ist mit 5.000 Dollar pro Familie unangemessen niedrig. In der Vergangenheit zahlte die Bundesregierung bereits 33.000 Dollar für getötete Zivilisten in Afghanistan. Viele Familien haben mehrere Tote zu beklagen, die Bundesregierung zahlt aber nur einmal je Familie und bezeichnet dies als ‚landestypisch’. Allein mit diesem Kniff spart die Bundesregierung eine Viertelmillion Dollar auf Kosten der Familien. Sie drückt den Preis für Menschenleben in Afghanistan.
Die Bundesregierung gibt zu, dass sie die Hilfe nicht den Witwen, sondern an männliche Angehörige auszahlte. Die Provinzrätin Habibe Erfan aus Kundus berichtete, dass auf diese Weise viel Geld verschwunden sei. Die Bundesregierung hätte das Geld direkt an die Frauen auszahlen können. Es gibt keine afghanischen Gesetze, die dies untersagen.
Das unwürdige Vorgehen zeigt einmal mehr, dass Menschen- und Frauenrechte nur als Feigenblatt für die wahren geostrategischen und wirtschaftlichen Gründe für den Einsatz der Bundeswehr dienen. Die Bundeswehr muss sofort aus Afghanistan abgezogen werden.“