„Ist DIE LINKE jetzt gegen die Trennung von Staat und Kirche?“
Antworten auf Fragen infolge des Parteitagsbeschlusses von Hannover zu Staatsverträgen
Von Christine Buchholz
Auf dem Hannoveraner Parteitag kam es zu Irritationen um einen von der Stadtteilgruppe Barmbek aus dem Bezirksverband Hamburg-Nord eingebrachten Antrag zur Aufkündigung der „Staatsverträge mit den Kirchen“[1]
Dieser Antrag wurde am 10. Juni zu später Stunde von einer knappen Mehrheit des Parteitages angenommen. Am 11. Juni meldeten sich mehrere Personen mit persönlichen Erklärungen zu Wort, darunter die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, der Berliner Kultursenator Klaus Lederer, Benjamin Hoff, Chef der Thüringer Staatskanzlei, Claudia Haydt, Mitglied im Vorstand der LINKEN und der Europäischen Linken, mehrere Aktive aus Basisstrukturen der LINKEN sowie ich als Vorstandsmitglied und religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.[2] Alle waren sich einig, dass auch wenn diese Forderung keine praktische Konsequenz gehabt hätte, eine solche Positionierung eine fatale politische Wirkung hätte.
Nach einer begrenzten Debatte beschloss der Parteitag, den am Vortag herbeigeführten Beschluss zu revidieren und lehnte den Antrag aus Hamburg-Barmbek mit einer deutlichen Mehrheit ab.
Ich möchte nun dazu auf ein paar Fragen eingehen:
Frage 1: Sind wir nicht mehr für die Ablösung von Staatsleistungen
Bei den „Staatsverträgen“ geht es nicht um „Staatsleistungen“. Wir sind selbstverständlich für die Ablösung von Staatsleistungen. Read more
Kopftuchverbot aufheben - auch in Hessen
Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht das hessische Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst aufzuheben, ist erst einmal gescheitert. Mit dem endgültigen Urteil ist allerdings erst später zu rechnen, dazu erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot ist zu begrüßen, die Ablehnung einer Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt machen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheit in Deutschland. Als Linke befürworten wir eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein.
Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie diese ihre Religion ausüben. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis seiner Trägerin oder ihres Träger zu deren Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung die hessische Regelung zurückweist und Glaubensfreiheit auch im öffentlichen Dienst wieder möglich macht.“