Schächten: Regelungen für jüdische und muslimische Gemeinden verteidigen

Ich dokumentiere hier eine Antwort an eine Bürgerin, die forderte, ich solle mich gegen das betäubungslose Schächten aussprechen:

Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie sich - anders als andere Kritikerinnen und Kritiker des Schächtens - tatsächlich um die Tiere sorgen und dass Sie den Tierschutz nicht für eine rechte, antisemitische oder antimuslimisch-rassistische Ideologie missbrauchen wollen.

Trotz aller Bedenken, die Sie vortragen, möchte ich meine Gründe gegen das Schächtverbot vorbringen und die Ausnahmeregelungen für jüdische und muslimische Schlachter im Namen der Religionsfreiheit verteidigen.

Schächten ist in Deutschland verboten. Es gibt Ausnahmeregelungen für Juden und seit 1996 auch für Muslime. Die AfD will diese Ausnahmen aufheben. „Die AfD lehnt das qualvolle betäubungslose Schächten von Tieren als unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz ab.“

Die AfD sucht sich gezielt einen einzelnen Aspekt der Schlachtindustrie heraus, weil sie damit antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus stärken kann. Es ist ein Mythos, dass andere Schlachtmethoden weniger Schmerzen und Angstzustände für die Tiere bedeuten. Besonders in der Kritik steht die CO2-Betäubung von Schweinen, die in Deutschland millionenfach angewandt wird. Damit hat die AfD keine Probleme. Die AfD bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm auch ausdrücklich sehr positiv zur Jagd – obwohl Jäger bekanntlich auch nicht betäuben und Tiere häufig nur angeschossen werden und qualvoll verenden.

Für die meisten islamischen und jüdischen Gemeinden in Deutschland ist die betäubungslose Schächtung wesentlicher Bestandteil ihrer Religionsausübung und gehört zum lebendigen Inhalt ihrer Glaubenspraxis. Von daher sind die Ausnahmeregelungen für jüdische und muslimische Schlachter zu verteidigenRead more


Atomwaffen / Militärstützpunkte

Frage zum Thema Internationales:
Zu Beginn der Amtszeit als Außenminister hat Dr. Westerwelle versprochen, dafür zu sorgen, daß alle US Atomwaffen von deutschem Boden abgezogen werden. Dazu soll es auch einen Beschluß des Bundestages geben.
Siehe zum Thema diesen Beitrag in der "Zeit":
www.zeit.de
Ich frage Sie als Mitglied des Verteidigungsausschusses:
Wurde dieses Versprechen umgesetzt?
Oder wieviele Atomwaffen lagern noch auf deutschem Boden?
Desweiteren frage ich Sie, wieso werden auf deutschem Boden noch ausländische Militärstützpunkte benötig?
Kennen Sie diese Petition dazu? Was halten Sie von der?
epetitionen.bundestag.de
Hier die ausländischen Militärbasen, aber als Mitglied des Verteidigungsausschuß setze ich es voraus, daß Sie diese kennen (dennoch will die Moderation v. abgeordnetenwatch.de diesen Link als Beweis!):
de.wikipedia.org
Was kosten heute dem Steuerzahler diese ausländischen Militärbasen auf deutschem Boden?
Ich habe diese Fragen an je einen Abgeordneter jeder Partei aus dem Verteidigungsausschuß gestellt. Über die Antworten wollen wir in einem Gesprächskreis diskutieren.
Antwort von Christine Buchholz:
Die Regierung aus CDU/CSU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag 2009 festgelegt, sie werde auf einen Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen hinwirken. Sie gibt den Abgeordneten des Bundestages indes keinerlei Auskunft darüber, ob sie dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachkommt. In einer Kleinen Anfrage hat die Fraktion DIE LINKE. bereits in der vergangenen Wahlperiode die damalige Regierung aus CDU/CSU und SPD gefragt, ob sie die Lagerung von Atomwaffen auf dem Bundeswehr-Standort Büchel (Rheinland-Pfalz) bestätigen kann. Mit Verweis auf die "unverändert gültigen Geheimhaltungsregelungen" der NATO wurde uns jede Auskunft verweigert. (Bundestagsdrucksache 16/568, 8.2.2006) Die jetzige Regierung führt diese Praxis der Geheimniskrämerei fort und hat auf eine erneute Anfrage der SPD geantwortet, dass "auch in den Medien geäußerte Spekulationen zu Lagerung, Anzahl und Abzug von Nuklearwaffen weder verneint noch bestätigt" werden. Diese Praxis der Verleugnung von Auskünften über elementare Existenzfragen der Bevölkerung ist umso absurder, da vor rund einem Jahr ein auf der Internetplattform WikiLeaks veröffentlichtes US-Dokument bestätigte, dass am Standort Büchel in der Eifel Atomsprengköpfe mit einer Sprengkraft von ungefähr 200 Hiroshima-Bomben lagern. Der "Spiegel" geht von 10 bis 20 atomaren Sprengköpfen aus. DIE LINKE unterstützt den Widerstand, der sich dagegen in der Eifel regt. Gemeinsam mit Friedensinitiativen, Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Land demonstrieren wir seit Jahren gegen dieses Todesarsenal. Mein Respekt gilt der Apothekerin Elke Koller, die die Bundesrepublik Deutschland, repräsentiert durch das Bundesverteidigungsministerium, wegen der in ihrer Nachbarschaft in Büchel vermuteten Atomwaffen verklagt hat. Die offizielle Position der Vertreterin des Ministeriums während des Prozesses war bezeichnend. Die Bundesregierung habe umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Doch wovor sie uns schützt, konnte sie nicht sagen. Alle behandelten Sachverhalte unterlägen "höchster Geheimhaltungsstufe". Das Problem reduziert sich nicht auf die Frage der ausländischen Truppenstützpunkte. Die nächste amerikanische Militärbasis befindet sich über 100 Kilometer von Büchel entfernt. Es ist die Bundeswehr, wahrscheinlich das Jagdbombergeschwader 33 im Fliegerhorst Büchel, das die Bomben lagert und im Ernstfall transportieren wird. Mit der LINKEN stehe ich für eine umfassende Rüstungskonversion ein. Frieden schafft mehr Arbeitsplätze als Krieg. Die derzeit 70.000 Beschäftigten der Rüstungsindustrie werden dringend für zivile Konversionsprogramme gebraucht, etwa im Bereich der erneuerbaren Energien.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 05. Dezember 2011


Demokratie und Bürgerrechte

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte:
Nachdem die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Neufassung des Wahlrechts für Bundestagswahlen nun verstrichen ist, möchte ich Sie fragen, wie weit nach Ihrem Kenntnisstand eine neue Gesetzesvorlage bereits gekommen ist.
Was sind mögliche Alternativen zur bestehenden Fassung?
Wird das Gesetz noch rechtzeitig zur nächsten Wahl fertig?
Und wenn nicht, denken Sie, dass dies zu einer Regierungskrise führen kann?
Antwort von Christine Buchholz:
Alle Fraktionen im Bundestag haben bereits Gesetzentwürfe für eine Neufassung des Wahlrechts vorgelegt. Unser Vorschlag findet sich hier: dipbt.bundestag.de ("Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und zur Reformierung des Wahlrechts" BT-Drs. 17/5896).
Die Vorschlage der anderen Parteien:
Koalition: "Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes " - BT-Drs. 17/6290
Grüne: "Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" BT-Drs. 17/4694
SPD: "Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" - BT-Drs. 17/5895
Alle drei Anträge der Opposition sind bereits in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung behandelt worden. Die abschließenden Beratungen in den Ausschüssen und in 3. Lesung werden im September stattfinden. Auch öffentliche Anhörungen sind geplant.
Da wir nicht von Neuwahlen vor September ausgehen, erwarten wir, dass das neue Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 1. Juli 2011)


Bundeswehrreform

Frage zum Thema Sicherheit:
Ein Betroffener hätte einige Fragen bzgl. der Bundeswehrreform:
1. Glauben Sie, dass eine notwendige Neuausrichtung insgesamt erreicht werden kann oder ist die Umsetzung der Reform eher als ´weiter so´ mit reduzierten Zahlen zu bewerten?
2. Halten Sie die vorgestellte Grobstruktur insgesamt für zweckmäßig?
3. Wie bewerten Sie die mangelhafte Ausplanung von streitkräftegemeinsamen Spezialkräftestrukturen (einschließlich der sogenannten ´Enabler´ wie bspw. SOF-fähigem Lufttransport) und den eklatanten Widerspruch zu den Spezialkräfteentwicklungen in der NATO (Siehe auch: www.nshq.nato.int und www.nshq.nato.int )
4. Wie bewerten Sie das Reformbegleitprogramm und wie schätzen Sie die Chancen ein, dass dieses ´unbeschadet´ unser Parlament verlässt?
Antwort von Christine Buchholz:
Die Reform der Bundeswehr hat die Aufgabe, die Bundeswehr als "Armee im Einsatz" effektiver zu machen, in erster Linie kosteneffektiver. Von einem "weiter so" kann insofern gesprochen werden, als dass die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre fortgesetzt wird, die Armee in eine Interventionsarmee umzuwandeln.
DIE LINKE. hält die Zielsetzung der Reform für falsch. Nach unserer Meinung müsste es darum gehen, die Auslandseinsätze zu beenden und die Bundeswehr auf ihre Grundgesetzliche Rolle der territorialen Verteidigung zuzuschneiden. Die aktuelle Reform tut das genaue Gegenteil. Insofern halten wir sie nicht für "zweckmäßig".
In unseren Augen müssten die sogenannten Spezialkräfte, insbesondere die Division Spezielle Operationen mit den Luftverlegefähigkeiten, aufgelöst werden. Sie sind zur territorialen Verteidigung nicht erforderlich und dienen ausschließlich der Kriegsführung im Ausland.
Bundesregierung und Ministerium versuchen mit verschiedenen Maßnahmen, die Attraktivität des Soldatenberufes zu erhöhen, um trotz der Aussetzung der Wehrpflicht ausreichend Rekruten gewinnen zu können. Die wichtigste Maßnahme zu diesem Zweck, die Beendigung der Auslandseinsätze, wird natürlich nicht erwogen. Es ist richtig, den Soldatinnen und Soldaten, die in Kriege geschickt werden, die bestmögliche Nachversorgung zu ermöglichen. Entsprechend ist es Konsens in allen Fraktionen im Bundestag, die Mittel dafür zu erhöhen.
Aber der entscheidende Punkt bleibt: Die Beteiligung der Bundeswehr an Kriegen in aller Welt muss beendet werden. Im Interesse der Soldatinnen und Soldaten, im Interesse der Menschen in den jeweiligen Ländern und im Interesse der Steuerzahler, die trotz Finanzkrise auch dieses Jahr wieder Milliarden für Aufrüstung und Einsatz der Bundeswehr bezahlen mussten.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 28.Oktober 2011


Zivilisten / Aufständische

Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF):
Ich beziehe mich auf ihre Rede vom 26.2.2010 zur Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes. Dabei kamen bei mir, als ehemaliger Soldat der sich berufsbedingt mit diesem Thema befassen musste, einige Fragen bezüglich ihrer Argumentation auf.
1.
Sie sagen in Ihrer Rede das die Aufständigen in Afghanistan Zivilisten sind und somit eine Bekämpfung dieser nicht mit dem Schutz der Zivilbevölkerung vereinbar sind.
Sind die Aufständigen laut Hager Landkriegsordnung Art. 2 nicht feindliche Kräfte, selbst wenn sie nicht zu erkenne sind? Kann man dann diese Kämpfer als Zivilisten bezeichnen?
2.
Sie nennen in Ihrer Rede 2140 Zivilisten die in Afghanistan "getötet" wurden darunter 346 Kinder. Wieviele wurden davon bei Anschlägen von Aufständigen auf Zivilisten getötet?
3.
Sie beschreiben in ihrer Rede wie sie sich mit den Opfern der Bombadierung am Kundusfluss unterhalten haben und beschreiben die Folgen für sie. Haben sie sich als Vertreter des Volkes auch mit deutschen Soldaten unterhalten, die im Auftrag des deutschen Volkes im Einsatz sind der durch die Vertreter dieses Volkes also sie, die Abgeordneten des deutschen Bundestages, beschlossen wurde, und die mit ihren Steuern ihr Gehalt bezahlen? Wie fühlen sich die Soldaten nachdem Kameraden neben ihnen erschossen oder durch Explosionen getötet wurden. Haben sie sich die Folgen für die Familien der getöteten deutschen Soldaten angesehen oder diese erwähnt?
4. In einem Ihrer Antworten sagen sie, dass sie absolut für das Recht auf Selbstverteidigung und Widerstand gegen Besatzungstruppen sind. Gilt dieses Recht nur für Afghanische Bürger oder hat die Bundesrepublik Deutschland nicht auch das Recht sich zu Verteidigen, wenn das Leben der Bürger durch Terroristen bedroht wird die in einem anderen Land ausgebildet werden und von dessen Regierung unterstützt werden, selbst wenn hier noch keine solche Anschläge stattgefunden haben.
Antwort von Christine Buchholz:
Ich freue mich, dass Sie sich meine Rede angeschaut haben.
Zu 1.:
Das Humanitäre Völkerrecht betont die Notwendigkeit zum Schutz der Zivilbevölkerung. Unabhängig davon, ob man einen Krieg richtig oder falsch findet, müssen Zivilisten bei Kampfhandlungen möglichst geschont werden. Im Falle eines sogenannten "asymmetrischen" Konfliktes ist es aber schwer, zu unterscheiden, wer Zivilist und wer Kämpfer ist.
Deswegen gilt die Regelung, dass im Zweifel eine Person so lange als Zivilist zu behandeln ist, wie sie sich nicht an Kampfhandlungen beteiligt oder erkennbar unmittelbar davor steht, sich zu beteiligen. Unter anderem deshalb ist nach unserer Auffassung der Einsatz von Drohnen zur Ermordung von Personen weit ab von Gefechten illegal.
Ein asymmetrischer Konflikt ist immer ein Hinweis darauf, dass die von der staatlichen Armee bekämpften Gruppen signifikanten Rückhalt in der Bevölkerung haben. Wenn diese Armee auch noch aus dem Ausland gestellt wird, ist nach unserer Interpretation des Völkerrechts der bewaffnete Widerstand legal und legitim.
Das führt zu 2.:
Die Verantwortung für die Opfer trägt in erster Linie die Besatzungsarmee, auch wenn, wie im Falle Afghanistans, etwa zwei Drittel der Toten in Folge von Anschlägen der Aufständischen sterben.
Beide Seiten reklamieren für sich, dass sie nur "legitime Ziele" angreifen, also Aufständische oder Einrichtungen der Besatzung. Aber beide Seiten treffen mehrheitlich unbeteiligte Personen. Das ist übrigens in unseren Augen ein weiteres grundsätzliches Argument gegen Krieg.
Zu 3.:
Die Bundeswehr ist nicht im Auftrag des deutschen Volkes in Afghanistan. Sie ist auf Befehl des Oberkommandierenden (Verteidigungsminister) und mit Mandat der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages dort. Die große Mehrheit des deutschen Volkes lehnt diesen Krieg und die Beteiligung der Bundeswehr ab.
Es ist übrigens nicht das einzige Thema, bei dem die Mehrheit des Bundestages gegen die Interessen und ausdrücklichen Wünsche der Mehrheit des Volkes entscheidet: Mindestlohn, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Atomkraft, Bankenrettungspacket, Kontrolle der Lobbyisten und Parteispenden, um nur einige zu nennen.
Das Bild, das sich uns bietet, ist immer dasselbe: Die Mehrheit im Bundestag entscheidet im Interesse einer privilegierten Minderheit. Die Mehrheit muss die Zeche zahlen – im Falle der Soldaten auch einige mit ihrem Leben.
Denn diese Fragen sind mit einander verknüpft. Die Bundeswehr als Einsatzarmee zur Verteidigung des Zugangs zu Märkten und Rohstoffen (siehe Aussagen der Herren Köhler und zu Guttenberg, siehe aber auch Weißbuch der Bundeswehr und Verteidigungspolitische Richtlinien des Ministeriums) bedeutet: Junge Menschen (hauptsächlich Männer) aus strukturschwachen Gegenden, die ihre einzige soziale Perspektive bei der Bundeswehr sehen, werden in den Kriegen für die Interessen der Reichen verheizt.
Und ja, ich habe mich mit Soldaten im Einsatz unterhalten. Und mit Angehörigen. Auch mit solchen, die von ihrem Einsatz bleibende psychische Schäden davongetragen haben.
Auch in deren Interesse, davon bin ich fest überzeugt, wäre ein Politikwechsel hin zur Beendigung der Auslandseinsätze und mehr sozialer Gerechtigkeit.
Zu 4.:
Die Vereinigten Staaten von Amerika waren das Ziel der Anschläge vom 11. September 2001, nicht Deutschland. Und dafür gibt es Ursachen, die zu benennen nicht mit einer Rechtfertigung der Anschläge gleichzusetzen sind.
Nach Angaben der UNO sind aufgrund des von den USA durchgesetzten Embargos gegen Irak über 500.000 Kinder gestorben. Ich nenne dieses eine Beispiel als Spitze des Eisbergs. In den Augen von Hunderten Millionen Menschen in der Welt stehen die USA und ihre Verbündeten für eine Politik der Unterdrückung, Erniedrigung und Ausbeutung.
Solange das so ist, wird es Menschen geben, die auch Formen des Widerstandes wählen, die wir falsch finden. Anders formuliert: Solange unschuldige Menschen unseretwegen sterben, werden auch bei uns unschuldige Menschen sterben.
Ich finde das falsch, aber das ändert nichts an der Tatsache. Auch eine Militarisierung der Gesellschaft, die Abschaffung bürgerlicher Rechte und Freiheiten, die Einführung von immer mehr Überwachung und das Führen von Kriegen in aller Welt wird das nicht verhindern. Im Gegenteil. Je mehr Gewalt von uns ausgeht, desto mehr Hass und Gewalt schlägt uns entgegen.
Wir hingegen fordern eine andere Politik. Dazu gehört, Diktatoren nicht zu unterstützen, nur weil sie in einem Konflikt auf der "richtigen" Seite stehen, wie Karsai zum Beispiel. Dazu gehört, Militär nicht in aller Welt zu stationieren und einzusetzen.
Dazu gehört auch, eine gerechte Wirtschafts- und Handelspolitik zu machen. Die Interessen deutscher Aktionäre und Millionäre sind nicht wichtiger als das Leben von Menschen in Afrika, Asien oder Südamerika.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 24. Februar 2011)


Alternativen für Afghanistan

Frage zum Thema Sicherheit:
Grundsätzlich bin ich gegen den Afghanistan-Einsatz und befürworte dementsprechend ihre Ablehnung des Verlängerungsantrags.
Allerdings stellt sich verbunden mit der Ablehnung die Frage:
Wie soll die, unter dem Konflikt leidtragende, afghanische Bevölkerung von der Herrschaft der Taliban befreit werden?
Oder anders : Wie sehen ihre Alternativen zu einer militärischen Lösung aus ?
Antwort von Christine Buchholz:
Die afghanische Bevölkerung kann sich nur selbst befreien - einerseits von der Herrschaft der Regierung Karsai und seinen verbündeten Kriegsverbrechern und von den oppositionellen Taliban andererseits. Die Voraussetzung für eine demokratische Alternative jenseits von Karsai und Taliban ist allerdings, dass die NATO ihren blutigen Krieg beendet.
Der Abzug der ausländischen Truppen würde den Kampf von Afghaninnen und Afghanen von unten nicht schwerer machen, wie von der Bundesregierung behauptet, sondern leichter. Solange die NATO-Truppen im Land sind, kann es keine Gerechtigkeit und keine Aufarbeitung der Verbrechen der Taliban geben. Denn die von der NATO gestützte Regierung Karsai hat eine Generalamnestie für die Verbrechen aller Kriegsfürsten und damit auch der Taliban erlassen. Das haben uns auch afghanische, demokratische Friedenskräfte versichert, die wir zur Afghanistan-Konferenz der Fraktion DIE LINKE "Das andere Afghanistan" nach Berlin eingeladen haben. Siehe: www.linksfraktion.de
Reha Nawin, eine afghanische Aktivistin der Opferorganisation Social Justice Seekers sagte: »Der Westen will nicht, dass in Afghanistan eine demokratische Regierung etabliert wird. Sie nehmen keine Rücksicht auf zivile Opfer. Im Parlament sitzen Kriegsverbrecher und Warlords. Karsai hat eine Generalamnestie für ihre Verbrechen unterzeichnet. Die Menschen wollen den Abzug der ausländischen Kräfte, weil sie uns außer Unglück nichts gebracht haben. Sie wollen, dass keine ausländischen Finanzhilfen mehr an Karsai gezahlt werden. Ihr sollt wissen: Die deutsche Regierung unterstützt mit Steuergeldern eine verbrecherische Regierung.«
Said Mahmoud Pahiz von der neugegründeten Solidaritätspartei Afghanistans erklärte: »Wir haben die Solidaritätspartei ohne jede Hilfe aus dem Ausland gegründet. Unsere Forderungen nach dem Abzug der ausländischen Truppen und gegen die Mafia-Regierung von Karsai finden große Unterstützung in der Bevölkerung. Mit dem Abzug der Truppen würden auch ihre afghanischen Handlanger geschwächt. Unser Kampf für Gerechtigkeit und Menschenrechte wird leichter, wenn die Truppen abziehen."
Zehn Jahre Krieg haben die Lage in Afghanistan nicht verbessert, sondern verschlechtert. Fast 120.000 ausländische Soldaten sind in Afghanistan, darunter mehr als 5.000 Angehörige der Bundeswehr. Das Jahr 2010 war das blutigste Jahr seit Kriegsbeginn. Die NATO-Truppen führten mehrere militärische Offensiven. So viele afghanische Zivilisten, Aufständische und NATO-Soldaten starben wie in keinem Jahr zuvor. Afghaninnen und Afghanen protestieren in allen Landesteilen gegen die zivilen Opfern durch die NATO. Drei Viertel sprechen sich für den sofortigen Abzug der ausländischen Truppen aus.
Gleichzeitig fehlt den Menschen in Afghanistan das Lebensnotwendige, es mangelt an Sicherheit und an Lebensperspektiven. Die Mütter- und Kindersterblichkeit ist eine der höchsten der Welt. Auf dem Land gibt es kaum Ärzte, Krankenhäuser. 60 Prozent der Mädchen können noch immer nicht einmal die Grundschule besuchen. Das Land ist verseucht durch Minen, Blindgänger und amerikanische Uranmunition.
Eine Chance auf Frieden, Wiederaufbau und Demokratie gibt es nur, wenn die NATO geht. Die Verquickung von Militärintervention und Wiederaufbau verhindert einen effektiven, an den Bedürfnissen der Menschen in Afghanistan ausgerichteten Wiederaufbau. Nur mit einem Abzug der Truppen kann Raum für demokratische Bewegungen und Opposition geschaffen werden. Die Aufgabe von Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegnern in Deutschland ist es, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, die Bundeswehr endlich abzuziehen.
Das forderten auch die auf der Konferenz anwesenden Afghaninnen und Afghanen von der Friedensbewegung in Deutschland. Die aus dem Vernetzungstreffen der afghanischen Gäste mit dem Exil-Afghanen hervorgegangen Forderungen wurden wie folgt zusammengefasst: Abzug der internationalen Truppen, Aufarbeitung aller Kriegsverbrechen und Verurteilung der Kriegsverbrecher, keine Aufwertung der Taliban durch Verhandlungen, Stärkung und Unterstützung der demokratischen und progressiven Kräfte in Afghanistan, die sich für den Aufbau einer sozialen und rechtsstaatlichen Gesellschaft einsetzen, Initiierung eines Friedensprozesses von unten und aktiven Austausch und Vernetzung mit der internationalen Friedensbewegung.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 18. Februar 2011)


Zweifelhafte Inhaftierungen

Frage zum Thema Internationales:
In Ihrer Rede vor dem Bundestag am 02.12.2010 und in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE v. 27.10.2010 fordern Sie von der israelischen Regierung "die Freilassung der palästinensischen politischen Gefangenen". Ich habe am 01.01.2011 ein Fussballspiel im Teddy Kollek Stadium in Jerusalem besucht, am selben Tag hat die israelische Polizei zwei Hamas Aktivisten (Musa Hamada und Basem Omri) festgenommen, die einen Raketenangriff auf dieses Stadion während eines Fussballspiels planten. Weitere Beteiligte wurden in den Folgetagen inhaftiert.
Meine Fragen:
1. Gelten diese Gefangenen nach der Definition von Addameer Prisoners Support and Human Rights Associantion als "politische Gefangene"?
2. Fordern Sie bzw. Ihre Fraktion die Freilassung der Gefangenen?
3. Unterstützen Sie das Vorgehen des israelischen Sicherheitsdienstes und der israelischen Polizei in diesem Fall?
Antwort von Christine Buchholz:
1. Die Hilfsorganisation Addameer kümmert sich um Personen, die in den Besetzten Gebieten wohnen und keine israelische Staatsangehörigkeit haben. Für diese Menschen gelten besondere Gesetze, die israelischen Militärverordnungen. Sie werden nicht von der Polizei verhaftet, sondern von der Armee. Der Gang durch israelische Rechtsinstanzen ist ihnen im Normalfall verwehrt. Diese Personen sind politische Gefangene im Sinne Addameers.
In dem von Ihnen genannten Fall handelt es sich um zwei israelische Staatsbürger (Haaretz), bzw. einen israelischen Staatsbürger und einen Bewohner des 1981 annektierten Ostjerusalems (Jerusalem Post), was eine Art halber Staatsbürgerschaft bedeutet. Letzterer könnte prinzipiell, sollte er aus Ostjerusalem stammen, unter diese Definition politischer Gefangener fallen, weil Ostjerusalem völkerrechtlich als besetztes Gebiet gilt.
Aber das Spannende an diesem Fall ist doch etwas anderes – und das ist für Ihre zweite und dritte Frage von Bedeutung:
Erstens, alle Informationen erhielt die Presse ausschließlich vom israelischen Inlandsgeheimdienst Shin Bet. Eine unabhängige Überprüfung der Fakten hat nicht stattgefunden. Schon die Tatsache, dass die Staatsangehörigkeit der Verhafteten nicht einheitlich beschrieben werden kann, ist eigentlich ein Skandal.
Zweitens gibt selbst der Geheimdienst zu, dass keine Raketen oder Sprengstoffe gefunden worden sind, die Verdächtigen hätten lediglich "Gelände erkundet". Das erscheint etwas merkwürdig, in Anbetracht dessen, dass die Verdächtigen angeblich seit zwei Jahren einen Anschlag vorbereiteten.
Drittens ist die Verbindung von Hamas mit Terroranschlägen sehr unwahrscheinlich. Es ist natürlich niemals auszuschließen, dass sich Mitglieder oder Sympathisanten einer Organisation nicht an die Politik derselben halten. Aber klar ist, dass Hamas seit über zwei Jahren keine Raketen mehr auf Israel schießt und bereits seit fast zehn Jahren keine Selbstmordanschläge mehr organisiert. Was auch immer zu dieser strategischen Umorientierung geführt hat, sie ist real und sollte zur Kenntnis genommen werden.
Eventuell hat der Shin Bet Organisationsnamen durcheinander gebracht oder der Einfachheit halber Hamas genannt, weil die anderen Organisationen im Westen keiner kennt. Oder weil eine Diskreditierung der Hamas politisch nützlicher ist.
Viertens ist ein terroristischer Hintergrund der beiden Verdächtigen insgesamt unwahrscheinlich, egal ob Hamas oder einer anderen Organisation. Beide sind Mitarbeiter der britischen Botschaft und wurden vor Anstellung (und sicherlich auch danach regelmäßig) überprüft.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das eine Blamage für die britische Regierung. Vor allem wäre es ein Rückschlag für die Solidaritätsbewegung in Großbritannien, wo natürlich über terroristische Verstrickung von Angestellten der Botschaft ausführlich berichtet wird. Aber vielleicht ist auch das nicht unbeabsichtigt.
Alles in Allem sehe ich viele Ungereimtheiten, die in meinen Augen dafür sprechen, dass der Fall aus politischen Gründen konstruiert wurde. Sollte dem so sein, handelt es sich tatsächlich um politische Gefangene, wenn auch nicht in dem Sinn unseres Antrages und meiner Rede.
Um also ihre Fragen zwei und drei zu beantworten:
2. Ich fordere in diesem Fall eine rechtsstaatliche Untersuchung und einen fairen Prozess. Dazu gehört auch, dass es keine Vorverurteilung gibt. Und ebenso, dass im Falle eines Freispruches ebenfalls ausführlich darüber berichtet wird. Letzteres, so befürchte ich, wird auf keinen Fall passieren, dass kennen wir auch aus der deutschen Presse: "Islamist verhaftet!" auf der Titelseite... die Freisprechung durch ein ordentliches Gericht wenige Wochen später ist dann nicht einmal eine Notiz auf Seite fünf wert.
3. Ich unterstütze prinzipiell keine Geheimdienste, sie gehören abgeschafft. Selbst den in den Parlamenten für die Überwachung der Geheimdiensten zuständigen Abgeordneten werden Informationen verschwiegen. Geheimdienste unterliegen keiner realen Kontrolle durch demokratische Institutionen. Das betrifft Israel genauso wie alle anderen Staaten. Und dieses Beispiel wirft wieder so viele Fragen auf, dass ich es nicht für ein Beispiel für den Nutzen von Geheimdiensten halte – eher bestärkt es meine Skepsis.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 09. Januar 2011)


Gespräche mit Soldaten

Frage zum Thema Sicherheit:
Sie sind Mitglied des Verteidigungsausschusses. Wann haben Sie das letzte Mal die Marine besucht?
Antwort von Christine Buchholz:
"Die Marine" habe ich nicht besucht. In meinem einen Jahr als Abgeordnete habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, mit Offizieren des KSK in Calw, der Division Spezielle Operationen in Stadtallendorf sowie des Einsatzführungsstabes zu sprechen.
Diese Gespräche haben mir deutlich gemacht, wie selbstverständlich für die Bundeswehr mittlerweile der weltweite Einsatz geworden ist. Krieg ist heute, anders als noch vor zehn, fünfzehn Jahren, offensichtlich das Alltagsgeschäft der Bundeswehr und nicht mehr die Ausnahmesituation, auf die es sich vorzubereiten gilt.
Aber die interessantesten Gespräche hatte ich mit den Soldaten im Einsatz. Bei meiner Reise nach Afghanistan im Februar konnte ich auch außerhalb des offiziellen Programms mit Soldaten reden. Viele der Soldaten sind offenbar nur wegen der außergewöhnlichen Bezahlung im Kriegseinsatz. Und Krieg ist es, was sie dort erleben. Die Angst ist allgegenwärtig, ebenso das Misstrauen gegenüber allen afghanischen Menschen und Dingen, die ihnen begegnen.
Diese Gespräche haben mich in meiner Überzeugung bekräftigt, dass die Bundeswehr besser heute als morgen aus Afghanistan abgezogen werden sollte – auch, aber nicht nur, im Interesse der Soldaten.
Ich plane momentan eine Reise in den Sudan. Dort werde ich das Gespräch mit den deutschen Soldaten vor Ort suchen. Eine Reise nach Dschibuti zum deutschen Kontingent bei ATALANTA (das wäre dann Marine) ist momentan noch nicht geplant. Aber sollte sich der Einsatz entgegen meiner Hoffnung noch länger hinziehen, wird auch das eine Option.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 09. Oktober 2010)


Wehrpflicht / Ersatzdienst

Frage zum Thema Bundeswehr ohne Wehrpflicht:
Ihnen als Mitglied des Verteidigungsausschusses würde ich gern einmal eine Idee vorstellen, die ich in den Medien jedenfalls noch nicht gehört oder gelesen habe.
Wie wäre es, wenn man den Wehrdienst in einen allgemeinen Staatsdienst umwandelt?
Eine Zusammenfassung von Wehrdienst, Zivildienst und freiwilligem sozialen Jahr, verpflichtend für Männer und Frauen gleichermaßen und z.B. auf 12 Monate befristet. Jeder junge Mensch hätte die Pflicht, sich ein Jahr lang für unseren Staat einzusetzen, könnte dann aber für sich entscheiden, was er lieber macht: Wehrdienst oder Altenbetreuung oder Arbeit mit Kindern oder....
Ein solcher Staatsdienst wäre gerecht (und zwar endlich auch geschlechterübergreifend), würde den Trägern sozialer Dienste helfen und würde der Bundeswehr eine Zahl von Wehrdienstleistenden bescheren, mit der sie arbeiten könnte.
Könnte man daraus nicht einmal ein Konzept machen? Was für Probleme sehen Sie? Weshalb wird diese Idee nicht diskutiert, bin ich etwa der erste, dem sie gekommen ist?
Antwort von Christine Buchholz:
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst und leitet sich ausschließlich aus dem Wehrdienst ab. Der Sinn liegt nicht darin, dass junge Menschen "etwas für ihr Land tun" sollen. Einen Beitrag für die Gemeinschaft im Rahmen der eigenen Möglichkeiten soll jede und jeder über Steuern und Sozialabgaben leisten. So sieht es das Grundgesetz vor.
Die Wehrpflicht ist ein Instrumentarium, das laut Verfassung ausschließlich der Landesverteidigung (und mittlerweile auch der Bündnisverteidigung) dient. Zu diesem Zweck, und nur zu diesem, "können", so ist die Formulierung im Grundgesetz, junge Männer eingezogen werden.
Der Zivildienst wurde als Ersatzdienst eingeführt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass manche Menschen aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe prinzipiell ablehnen, sei es religiös oder ethisch begründet, gleichzeitig aber "Wehrgerechtigkeit" hergestellt werden sollte.
Seit dem Ende der Blockkonfrontation ist in der Planung der Bundeswehr für die Landesverteidigung kein 500.000 Mann starkes Landheer mehr vorgesehen. Die Folge war eine massive Ausweitung des Zivildienstes und ein immer größerer Anteil junger Männer, die gar keinen Dienst mehr machen müssen – was allgemein als "fehlende Wehrgerechtigkeit" bezeichnet wird.
Der Zivildienst sollte nicht und soll auch in Zukunft nicht Lückenbüßer für eine verfehlte Sozial und Steuerpolitik sein. Die in den letzten Jahren gängige Praxis, Wehrersatzdienstleistende als billige, untertariflich bezahlte Hilfskräfte in den ausgebluteten Sozialeinrichtungen einzusetzen, halte ich für falsch.
Wenn jeder Mensch in diesem Land entsprechend ihres oder seines Einkommens in die Sozialkassen einzahlen würde, könnten die Sozialeinrichtungen ausreichend Personal zu menschenwürdigen Löhnen einstellen. In jedem Fall darf der Zivildienst nicht die Wehrpflicht begründen.
Die Bundeswehr soll und kann deutlich verkleinert werden. Für den Personalbestand ist offensichtlich keine Wehrpflicht nötig, wie auch der Verteidigungsminister feststellte. Aber vor allem muss die Bundeswehr systematisch abgerüstet werden. Deutschland wird nicht am Hindukusch verteidigt. Und deswegen braucht die Bundeswehr auch keine A400 Transportflugzeuge, keine luftverlegbaren Schützenpanzer, keine Sondereinheiten für Aufstandsbekämpfung wie die KSK usw.
Allgemeine Zwangsdienste in jeder Form lehnt DIE LINKE. ab. Das betrifft die Wehrpflicht ebenso, wie die erzwungenen Arbeitsmaßnahmen für Hartz IV Empfänger. Und das betrifft auch jeglichen eventuellen neuen Sozialdienst, wie Sie ihn vorschlagen. Arbeitszwangsdienste jeglicher Art entmündigen die Betroffenen und nehmen ihnen das Recht auf Selbstbestimmung. Und er bietet den Rahmen für Lohndumping und Aushebelung der Arbeitnehmerrechte.
Etwas anderes wäre ein freiwilliges Soziales Jahr, das allen Menschen offen steht und tariflich bezahlt wird. Wenn junge Menschen beschließen, zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zur Gewinnung von Erfahrungen, zur Überbrückung von Zeit, für ihren Lebenslauf, als einen Beitrag zum Gemeinwohl, oder aus welchen Gründen auch immer, ein Jahr in sozialen Einrichtungen bezahlte Arbeit machen zu wollen, sollten sie die Möglichkeit dazu bekommen. Das sollte dann auch der Staat fördern.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 24. August 2010)


Lissabon-Vertrag

Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte:
Der Bundestag hat vor Monaten mit großer Mehrheit dem Lissabon-Vertrag zugestimmt, ohne daß die Bevölkerung hierzu befragt wurde. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte kaum keinerlei Bedenken. Zitat von der Homepage des Auswärtigen Amtes: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. Juni 2009 entschieden, dass der Vertrag von Lissabon mit der deutschen Verfassung vereinbar ist. Die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat mussten aber noch gestärkt werden. Dazu wurde das so genannte "Begleitgesetz" neu gefasst. Am 8. September wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 18. September dem Gesetz zu. Durch das Grundgesetz wird die Unversehrtheit auf Leben garantiert, d.h. in Deutschland wie auch in vielen anderen europäischen Ländern wurde z.B. die Todesstrafe abgeschafft. Wie kann es aber sein, daß im Lissabon-Vertrag vorgesehen ist, z.B. bei Aufständen innerhalb des EU-Gebietes, die Todesstrafe wieder einführen zu können? Warum wurde dem Lissabon-Vertrag zugestimmt, obwohl dieser scheinbar doch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist ? Oder ist man der Meinung gewesen, daß solche Fälle niemals eintreten und hat es somit einfach mal akzeptiert ? Oder wurde vielleicht von den Abgeordneten das "Kleingedruckte" nicht gelesen ? Ferner garantiert das Grundgesetz das Recht auf Widerstand (Widerstandsparagraph). Kann es etwa sein, daß die EU damit das Recht auf Widerstand bewußt einschränken kann, damit ein deutscher Staatsbürger, der der Meinung ist, die Demokratie sei in Gefahr, keine Handlungsmöglichkeit hat bzw. der Widerstand extremst erschwert wird ? Ist es außerdem zutreffend, daß es eine spezielle, europaweite Eingreiftruppe gibt, die dann eingesetzt wird, um drohende Aufstände (Widerstand ?) niederzuschlagen ?
Antwort von Christine Buchholz:
Der Vertrag von Lissabon ist aus den von Ihnen genannten Gründen, und einer ganzen Reihe weiterer, hoch problematisch.
Die darin verankerten demokratischen und sozialen Rechte der Bürger bleiben weitgehend hinter denen im Grundgesetz zurück. Wir müssen befürchten, dass das formulierte Ziel einheitlicher europäischer Sozialstandards benutzt werden wird, Sozialleistungen in allen Ländern auf das untersten Niveau in der EU abzusenken.
Die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Menschen in Europa wurden nicht verbessert. Das eingeführte Instrumentarium des Volksbegehrens ist sowohl mit enormen Hürden versehen worden als auch in der möglichen Wirksamkeit beschnitten, so dass es praktisch wertlos ist. Die Befugnisse des Europäischen Parlaments gegenüber der Europäischen Kommission bleiben minimal.
Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitglieder der Europäischen Union, ihre militärischen Fähigkeiten jedes Jahr nachweisbar auszubauen. Die Militarisierung der EU hat nun quasi Verfassungsrang.
Die Zusammenfassung der europäischen Außen-, Militär-, Entwicklungshilfepolitik, sowie des diplomatischen Korps und des Generalstabs zum Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) ist direkter Ausfluss dieser Politik. Ebenso der Ausbau der gemeinsamen Grenzpolizei Frontex zur "Abwehr" von Migranten und deren Internierung in afrikanischen Flüchtlingslagern.
Der Vertrag von Lissabon ist Ausdruck des Willens der Regierungen der EU, Europa zu einer neoliberalen Festung mit militärischer Schlagkraft zu machen.
Nach offizieller Rechtssprechung verstößt der Vertrag nicht gegen das deutsche Grundgesetz. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat das erfahren müssen, weil ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht weitgehend nicht entsprochen wurde. Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass die Regierung die Zustimmung des Parlamentes braucht, wenn sie im Europarat Beschlüsse trifft (wie zum Beispiel die Entsendung von Soldaten nach Uganda, um dort somalische Milizen zu trainieren).
Da die Regierung normalerweise auch im Bundestag die Mehrheit hat, ist das keine große Hilfe. Aber immerhin ermöglicht es eine öffentliche Debatte über die Politik in der EU. Selbst das wäre ohne die Klage der Linksfraktion nicht passiert.
DIE LINKE war und ist gegen den Vertrag von Lissabon. Es ist leider nicht gelungen, ihn zu verhindern. Nun gilt es, die Auswirkungen einzudämmen. Entdemokratisierung, Sozialabbau und Militarisierung sind trotz des Vertrages kein Naturgesetz sondern immer noch umkämpfte Entwicklungen. Die Menschen in Griechenland zeigen, das in jedem Einzelfall die Auseinandersetzung geführt werden muss und kann. Wir treten für ein Europa des Widerstandes gegen diese Politik ein.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 23. Mai 2010)