Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland – Anforderungen an die Politik
Am 25. Juni 2020 lud die Linksfraktion Initiativen im Bereich Antidiskriminierung, Antirassismus und Religionsfreiheit, sowie Vertreterinnen und Vertreter muslimischer Organisationen und Verbände zu einem Online-Fachgespräch ein. Insgesamt nahmen bis zu 50 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet an der Veranstaltung teil.
In ihrer Begrüßung stellte die Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali heraus, dass antimuslimischer Rassismus in Deutschland ein großes Problem sei: "In vielen Bereichen werden Muslime diskriminiert. Die Bundesregierung verzeichnet alleine für das Jahr 2019 184 Fälle islamfeindlich motivierter Angriffe auf Moscheen, muslimische Einrichtungen und muslimische Repräsentanten. Das ist nicht hinnehmbar!"
Die Zahl geht aus einer Großen Anfrage der LINKEN hervor. Deren Fazit allerdings war ernüchternd: Die Bundesregierung formuliert keine klare Strategie zur Bekämpfung von Antimuslimischen Rassismus und Diskriminierung. Im Fachgespräch wurden daher die unterschiedlichen Dimensionen von antimuslimischem Rassismus und Diskriminierung dargestellt und Schlussfolgerungen und Anforderungen an die Politik beraten.
Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland
Für die Linksfraktion im Bundestag habe ich eine Große Anfrage an die Bundesregierung zum Thema "Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen in Deutschland" erarbeitet.
Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen haben in den vergangenen Jahren in Deutschland massiv zugenommen. Während sich im Jahr 2014 36,5 Prozent der Befragten dafür aussprachen, Musliminnen und Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland zu untersagen, ist der Anteil 2018 auf 44,1 Prozent der Befragten gestiegen (Leipziger Autoritarismus-Studie 2018, S. 101). Auch die aktuelle Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung belegt den Anstieg antimuslimischer Einstellungen. DIE LINKE möchte mit dieser Großen Anfrage eine Bestandsaufnahme der Diskriminierung von Musliminnen und Muslimen in verschiedenen Lebensbereichen des Alltags in Deutschland machen.Read more
Gegen jeden Zwang
Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil des Arbeitsgerichts und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. "Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird", meinen sie.
Von Christine Buchholz, Sprecherin für Religionspolitik, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin
Gehört das Kopftuch nun in die Schule oder nicht? Für-und-Wider-Positionen stehen sich in dieser Frage kompromisslos gegenüber. Deshalb hat jetzt ein Berliner Gericht entschieden, ob eine Lehrerin während der Arbeit ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Eine Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie in der Grundschule, in der sie arbeitet, das Kopftuch tragen will. Das verweigerte der Senat mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Das Problem ist aber grundsätzlich.
Um das zu verstehen, ist sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die „Kopftuch-Debatte“ vonnöten. Mit dem Neutralitätsgesetz hat das Land Berlin 2006 erlassen, dass Beschäftigte in der Justiz, der Polizei und an allgemeinbildenden Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zeigen dürfen. Darüber gibt es immer wieder Streit, denn in der Praxis wirkt das Kopftuchverbot wie ein Berufsverbot für muslimische Frauen.Read more
Religionsfreiheit und staatliche Neutralität gehören zusammen
Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte.
Sie gelten für alle. Staatliche Neutralität gebietet, dass an der Wand eines Amtsgebäudes das Kreuz nichts zu suchen hat und Diskriminierungen z.B. von Muslimen beendet werden.
Die LINKE steht für staatliche Neutralität und zugleich für individuelle Religionsfreiheit, denn beides gehört zusammen.
Innenminister De Maizière blockiert die Debatte über steigende Islamfeindlichkeit
DIE LINKE fordert die Anerkennung des Islams als Religionsgemeinschaft und ein gleichberechtigtes Zusammenleben der Religionen. DIE LINKE beschloss gestern auf ihrem Parteitag in Rostock, die Diskriminierung von Muslimen und wachsende Islamfeindlichkeit zu bekämpfen.
De Maizière setzt auf Vorurteile statt auf Dialog mit den Muslimen
Zum Konflikt zwischen Innenminister De Maizière und den muslimischen Verbänden um die morgige Vorbereitungssitzung der Islamkonferenz, erklärt Christine Buchholz, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der Partei DIE LINKE:
De Maizière torpediert bewusst den Dialog und fährt eine Strategie des "Teile und Herrsche" gegen die muslimischen Verbände. Sein vorgebliches Dialogangebot an den Zentralrat der Muslime ist vergiftet. Der Zentralrat der Muslime soll –als Vorbedingung des Innenministers - erst de facto die Ausladung des Islamrats aus der Islamkonferenz akzeptieren. Die Begründung von De Maizière für die Ausgrenzung des Islamrats ist fadenscheinig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen angeblicher Steuerhinterziehung richten sich nicht gegen den Verband, sondern ein führendes Mitglied, das nicht einmal verurteilt wurde. De Maizière muss hier endlich seine spalterische und destruktive Haltung aufgeben. Ohne die muslimischen Verbände wird die Islamkonferenz zur Farce.
Die muslimischen Verbände fordern zu Recht, die rassistische Diskriminierung von Muslimen und wachsende Islamfeindlichkeit auf die Tagesordnung der Islamkonferenz zu setzen. Anstatt den weitverbreiteten Vorurteilen gegen den Islam entgegenzutreten, schürt De Maizière mit seinem Manöver antimuslimische Stimmung – mitten im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Das kann nur den Islamfeinden von Pro NRW und NPD nutzen.
De Maiziere befördert Ausgrenzung der Muslime
Zur Debatte um die Ausladung des Islamrates aus der Islamkonferenz durch den Innenminister Thomas de Maizíere erklärt Christine Buchholz, Mitglied des geschäftsführenden Parteivorstandes der LINKEN:
Die Debatte um die Ausladung des Islamrates ist unwürdig. Die Gründe gegen den Islamrat sind fadenscheinig. Gilt gegenüber den Personen, gegen die wegen Vorwürfen der Steuerhinterziehung ermittelt wird, nicht die Unschuldsvermutung? Selbst wenn Vorwürfe belegt werden, ist das kein Grund einen ganzen Verband in Sippenhaft zu nehmen. Es scheint dem Innenminister nicht um das Wohl der Muslime in Deutschland zu gehen. Vielmehr hat er sich eines unbequemen Gesprächspartners entledigt. De Maiziere befeuert mit seiner Entscheidung eine Stimmung des Misstrauens gegen den Islam. Dieses Vorgehen befördert eine Politik der Spaltung und Ausgrenzung. Es ist kein Zufall, dass die rassistische Diskriminierung von Muslimen in Deutschland kein Thema auf der geplanten Konferenz ist. Es bestätigt sich mehr und mehr, dass es bei der Konferenz nicht um die Problemen der Muslime geht, sondern um die politische Agenda der Bundesregierung. Der Unmut des Koordinationsrates der Muslime ist absolut verständlich. Das Gremium, in dem die vier wichtigsten muslimischen Verbände vertreten sind, hatte die Ausladung des Islamrates scharf kritisiert und erwägt einen Boykott der Islamkonferenz.