Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte:
Nachdem die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Neufassung des Wahlrechts für Bundestagswahlen nun verstrichen ist, möchte ich Sie fragen, wie weit nach Ihrem Kenntnisstand eine neue Gesetzesvorlage bereits gekommen ist.
Was sind mögliche Alternativen zur bestehenden Fassung?
Wird das Gesetz noch rechtzeitig zur nächsten Wahl fertig?
Und wenn nicht, denken Sie, dass dies zu einer Regierungskrise führen kann?
Antwort von Christine Buchholz:
Alle Fraktionen im Bundestag haben bereits Gesetzentwürfe für eine Neufassung des Wahlrechts vorgelegt. Unser Vorschlag findet sich hier: dipbt.bundestag.de („Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und zur Reformierung des Wahlrechts“ BT-Drs. 17/5896).
Die Vorschlage der anderen Parteien:
Koalition: „Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes “ – BT-Drs. 17/6290
Grüne: „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ BT-Drs. 17/4694
SPD: „Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ – BT-Drs. 17/5895
Alle drei Anträge der Opposition sind bereits in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung behandelt worden. Die abschließenden Beratungen in den Ausschüssen und in 3. Lesung werden im September stattfinden. Auch öffentliche Anhörungen sind geplant.
Da wir nicht von Neuwahlen vor September ausgehen, erwarten wir, dass das neue Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 1. Juli 2011)