Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht das hessische Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst aufzuheben, ist erst einmal gescheitert. Mit dem endgültigen Urteil ist allerdings erst später zu rechnen, dazu erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot ist zu begrüßen, die Ablehnung einer Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt machen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheit in Deutschland. Als Linke befürworten wir eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein.
Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie diese ihre Religion ausüben. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis seiner Trägerin oder ihres Träger zu deren Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung die hessische Regelung zurückweist und Glaubensfreiheit auch im öffentlichen Dienst wieder möglich macht.“