Kundus-Urteil ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer
"Das Urteil ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer und Hinterbliebenen der Bombardierung von Kundus", kommentiert Christine Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, das die Abweisung der Entschädigungsklagen von Opfern der Kundus-Bombardierung durch das Bonner Landgericht bestätigt. Buchholz weiter:
"Es kann nicht angehen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland der Verantwortung entzieht, wenn auf Befehl der Bundeswehr Zivilisten getötet werden. Das Bombardement im September 2009 bei Kundus war ein Kriegsverbrechen. Doch weder fand eine strafrechtliche Verfolgung statt, noch wurden die Opfer angemessen entschädigt. Nicht einmal eine offizielle Entschuldigung wurde ausgesprochen.
Die Urteile von Köln und Bonn sind politische Urteile. Sie decken das Vorgehen der Bundesregierung, die das Problem aussitzen will.
Mein Mitgefühl und meine Solidarität gehören den Klägern: Eine verarmte Witwe mit sechs Kindern hat ihren Ehemann bei dem Angriff verloren, ein Vater seine beiden Kinder.
Mit unverbindlichen Zahlungen in Höhe von 5000 Dollar an einen Teil der betroffenen Familien kann sich die Bundesrepublik Deutschland nicht aus der Verantwortung stehlen. Diese Zahlungen ersetzen kein Schuldeingeständnis und stellen keine angemessene Entschädigung dar. Bei vielen Witwen sind nie Zahlungen angekommen."