Warum wir für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) sind
Von Christine Buchholz und Nicole Gohlke
Wir haben uns für den Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Damit bekommen Frauen in wenigen Ausnahmefällen das Recht, eine künstlich befruchtete Eizelle vor der Einpflanzung in ihre Gebärmutter untersuchen zu lassen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte dürfen untersuchen, ob schwerwiegende Erbkrankheiten vorliegen oder Schädigungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tod- oder Fehlgeburt führen werden.
Es entspricht dem Stand des heutigen Wissens, solche Erbkrankheiten bei einer künstlich befruchteten Eizelle festzustellen. Wir sind der Meinung, dass den betroffenen Frauen das Recht auf diese Untersuchung zusteht. Sie entscheiden selbst, ob sie die Untersuchung vornehmen lassen oder nicht. Sie entscheiden auf der Grundlage des Ergebnisses auch selbst, ob die untersuchte Eizelle in ihre Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Es geht darum, dass Frauen sowie Ärztinnen und Ärzte nicht bestraft werden, wenn sie die Untersuchung freiwillig durchführen. Wir könnten uns auch eine weitergehende Zulassung der PID vorstellen, der vorliegende Antrag von Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte und Jerzy Montag kommt unserer Vorstellung am nächsten.
Für uns steht das Selbstbestimmungsrecht der Frau an erster Stelle. Wir gehen davon aus, dass Frauen die Entscheidung über eine Schwangerschaft oder ihren Abbruch gewissenhaft fällen. Deswegen sind wir auch gegen den Paragraphen 218, der Abtreibungen kriminalisiert und für das Recht auf Abtreibung. Aber selbst unter dem Paragraphen 218 ist Abtreibung heute unter bestimmten Bedingungen straffrei, z.B. wenn aufgrund einer Schädigung des Fötus eine schwerwiegende Belastung für Körper oder Seele der Schwangeren besteht.Read more