Neue religionspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN zu Gast in Limburg
Die neue religionspolitische Sprecherin der LINKEN Bundestagsfraktion Christine Buchholz
hat sich mit dem langjährigen ehemaligen Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung beim
Bistum und Initiator der Initiative LINKE Christen in Hessen Benno Pörtner in der Domstadt
zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch getroffen.
Einigkeit bestand in der Einschätzung, dass nach der Ablösung von Bischof Tebartz - van
Elst die strukturellen Fragen in den Mittelpunkt gerückt werden müssen.
Dazu gehört, dass eine unabhängige öffentliche Kontrolle der kirchlichen Körper-schaften,
die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, erfolgen muss. Am besten durch gewählte
Vertreter, die gegenüber ihren Wählern rechenschaftspflichtig sind.
Ob dazu eine Änderung der bestehenden Rechtslage notwendig ist, soll geprüft werden.
Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass niemand mehr die Mitglieder seines
eigenen Kontrollgremiums ganz oder teilweise selbst bestimmen kann.
Ebenso stimmten sie überein, dass gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi der Einsatz für
die Gleichberechtigung der Beschäftigten bei den Kirchen verstärkt erfolgen muss. Die
Verweigerung des Streikrechts halten Christine Buchholz und Benno Pörtner weder sachlich
noch rechtlich für gerechtfertigt.
Beide wollen den Informations- und Erfahrungsaustausch fortsetzen, da kirchen-politische
Themen zukünftig an Bedeutung gewinnen werden.
Zudem werden sie sich intensiv mit dem Sozialwort der Kirchen beschäftigen und es kritisch
würdigen.
Tebartz-van Elsts Rücktritt war überfällig
"Dieser Schritt war überfällig. Tebartz-van Elst wusste von der Kostenexplosion beim Ausbau seines Bischofssitzes und hat falsch ausgesagt", erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Rücktritts des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Buchholz weiter:
"Ich kann die Erleichterung bei den Menschen im Bistum gut nachvollziehen. Angesichts der Tatsache, dass die katholische wie die evangelische Kirche immer noch Staatsleistungen erhalten, wirft der Fall Tebartz-van Elst die Frage nach Transparenz und Kontrollrechten für Finanzentscheidungen auf."