Wichtige Stärkung von Arbeitnehmerrechten gegenüber kirchlichen Arbeitgebern
„Es ist gut, wenn die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber kirchlichen Arbeitgebern gestärkt werden“, erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag anlässlich des Urteils des EuGH, nach dem kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit verlangen dürfen.
„Es ist überfällig, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen außerhalb des verkündigungsnahen Bereiches gelten.
Die Bundesregierung muss jetzt tätig werden und entsprechende Änderungen des Kirchenrechtes auf den Weg bringen.“