Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift wichtige religionspolitische Themen auf, für die DIE LINKE und viele andere in den letzten Jahren immer wieder gestritten haben.
Die Ablösung der Staatsleistungen über ein Grundsätzegesetz ist ein begrüßenswertes Vorhaben. DIE LINKE hat dazu Vorarbeit geleistet, zum einen mit einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2012, zum anderen mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf mit FDP und Grünen aus dem Jahr 2019. Entscheidend ist, dass dieser Prozess in den Weg geleitet und nicht verschleppt wird.
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Ampel prüfen will, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“. Allerdings reicht eine Prüfung nicht aus. Das ergibt sich auch aus der Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Die Beendigung des kirchlichen Sonderarbeitsrechtes außerhalb des verkündigungsnahen Bereichs haben wir wie die Gewerkschaften immer wieder eingefordert.
Es heißt im Koalitionsvertrag: „Wir entwickeln das Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells weiter und verbessern so die Beteiligung und Repräsentanz der Religionsgemeinschaften, insbesondere muslimischer Gemeinden.“ Das ist zu begrüßen und überfällig in einer Gesellschaft, in der die großen christlichen Kirchen an Einfluss verlieren und die religiös und weltanschaulich diverser wird.
Die Ampel will prüfen, ob „Ergänzungen des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften notwendig sind und erörtern dies in enger Abstimmung mit den betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften.“ Wenn dies auch wirklich in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften passiert, ist das grundsätzlich zu begrüßen.
Misstrauisch macht hingegen der Satz. „Neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften binden wir in diesen Prozess ein.“ Denn das Menschenrecht auf Religionsfreiheit unterscheidet nicht in „progressive“ und „nicht progressive“ Religionsgemeinschaften. Der Säkulare Staat hat nicht zu entscheiden, wie „progressiv“ eine Religionsgemeinschaft ist. Hier sollten keine anderen Standards an Muslime angelegt werden, als an christliche Kirchen, jüdische Gemeinden oder andere Religionsgemeinschaften.
Es ist zu begrüßen, dass muslimisches Leben „in seiner Vielfalt“ unterstützt werden soll und die Bedrohung von muslimischen Gemeinden thematisiert wird. Die Beendigung der Diskriminierungen von Muslim/innen und Angehörigen anderer religiöser Minderheiten wird genauso wie die Ächtung von antimuslimischem Rassismus oder „Muslimfeindlichkeit“ wird leider nicht explizit als Ziel der Ampel festgehalten. Das bedarf einer Extra-Anstrengung und ist eine Leerstelle, die dringend gefüllt werden muss.
Jetzt kommt es drauf an,
- die Ampel beim Wort zu nehmen bei der Umsetzung der kooperativen Trennung von Staat und Religion – insbesondere der Ablösung der Staatsleistung und der Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts.
- weiterhin Druck zu machen für eine Gleichberechtigung der muslimischen Religionsgemeinschaften und anderer Minderheiten und Weltanschauungsgemeinschaften mit den christlichen Kirchen.
- die neue Regierung aufzufordern, das Menschenrecht auf Religionsfreiheit zu achten und religiöse Minderheiten vor Diskriminierung zu schützen und antimuslimischen Rassismus zu ächten.