Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift wichtige religionspolitische Forderungen und Initiativen der letzten Jahre auf und kündigt Initiativen an, die einer religiös und weltanschaulich vielfäligen Gesellschaft Rechnung tragen. Leerstellen gibt es bei der Gleichberechtigung muslimischer Religionsgemeinschaften und beim Kampf gegen antimuslimischen Rassismus.
Die Ablösung der Staatsleistungen über ein Grundsätzegesetz ist ein begrüßenswertes Vorhaben. DIE LINKE hat dazu Vorarbeit geleistet, zum einen mit einem Gesetzentwurf aus dem Jahr 2012, zum anderen mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf mit FDP und Grünen aus dem Jahr 2019. Entscheidend ist, dass dieser Prozess in den Weg geleitet und nicht verschleppt wird. Die Ampel-Koalition will prüfen, „inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“. Da klingt gut, alllerdings reicht eine Prüfung nicht aus. Das ergibt sich auch aus der Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Die Beendigung des kirchlichen Sonderarbeitsrechtes außerhalb des verkündigungsnahen Bereichs haben wir wie die Gewerkschaften immer wieder eingefordert.
Darüber hinaus heißt im Koalitionsvertrag: „Wir entwickeln das Religionsverfassungsrecht im Sinne des kooperativen Trennungsmodells weiter und verbessern so die Beteiligung und Repräsentanz der Religionsgemeinschaften, insbesondere muslimischer Gemeinden.“ Das ist zu begrüßen und überfällig in einer Gesellschaft, in der die großen christlichen Kirchen an Einfluss verlieren und die religiös und weltanschaulich diverser wird.
Die Koalition will prüfen, ob „Ergänzungen des Rechtsstatus von Religionsgemeinschaften notwendig sind“ und will dies „in enger Abstimmung mit den betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften“ erörtern. Wenn dies auch in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften passieren würde und einen gleichberechtigten Rechtsstatus zu Folge hätte, wäre das zu begrüßen. Misstrauisch macht allerdings der Satz. „Neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften binden wir in diesen Prozess ein.“ Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit unterscheidet nicht in „progressive“ und „nicht progressive“ Religionsgemeinschaften. Der Säkulare Staat hat nicht zu entscheiden, wie „progressiv“ eine Religionsgemeinschaft ist. Hier sollten keine anderen Standards an Muslime angelegt werden als an christliche Kirchen, jüdische Gemeinden oder andere Religionsgemeinschaften.
Es ist gut, dass im Koalitionsvertrag steht, dass muslimisches Leben „in seiner Vielfalt“ unterstützt werden soll und die Bedrohung von muslimischen Gemeinden thematisiert wird. Aber warum fehlt dann das Ziel, Diskriminierungen von Muslim/innen und Angehörigen anderer religiöser Minderheiten zu beenden und antimuslimischem Rassismus oder „Muslimfeindlichkeit“ zu ächten? Erst im April dieses Jahrs hatte die Groko mit dem Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten ein Kopftuchverbot durch die Hintertür eingeführt. Staatliche Diskriminierung müssen beendet und alltäglicher Rassismus entgegengetreten werden. Diese Leerstelle muss dringend gefüllt werden.
Bei der Umsetzung der kooperativen Trennung von Staat und Religion – insbesondere der Ablösung der Staatsleistung und der Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts – müssen jetzt den Worten Taten folgen. Die neue Regierung muss das Menschenrecht auf Religionsfreiheit achten religiöse Minderheiten vor Diskriminierung zu schützen und eine Initiative starten, dass der Bundestag antimuslimischen Rassismus endlich ächtet. Es wird nötig sein, weiter Druck zu machen für eine Gleichberechtigung der muslimischen Religionsgemeinschaften und anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit den christlichen Kirchen.
Der Artikel erschien am 27.11.2021 bei Migazin https://www.migazin.de/2021/11/27/religionspolitik-koalitionsvertrag-leerstellen-kampf-rassismus/