„Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein wichtiges Urteil zum Schutz von muslimischen Frauen vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gefällt“, erkläre ich für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur  Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 2020, das der Klage einer muslimischen angehenden Lehramtsbewerberin mit Kopftuch gegen das Land Berlin Recht gegeben hatte.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die Vorverurteilung und Stigmatisierung von muslimischen Frauen mit Kopftuch. Es kann Beschäftigte ermutigen, gegen die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion vorzugehen – ob in der Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern. Denn muslimische Frauen mit Kopftuch werden bei der Arbeitssuche um ein Vielfaches häufiger abgelehnt als Frauen ohne sichtbares muslimisches Symbol.

Nun müssen in Berlin und in anderen Ländern, in denen es diskriminierende Kopftuchverbote in Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt, die Konsequenzen gezogen werden. Für DIE LINKE widerspricht die individuelle Religionsfreiheit von Beschäftigten nicht der Neutralität des Staates – anders als das Kreuz an der Wand in bayrischen Behörden.

Das Gericht argumentierte, dass ein generelles Verbot religiös geprägter Kleidungsstücke ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit sei. Das Gericht erkannte an, dass die klagende muslimische Bewerberin eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer Religion erfahren hatte.“