Am 26. Februar wurde die Beschwerde von Abdul Hanan vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt. Er ist ein Kleinbauer aus der Provinz Kundus, dessen zwei Söhne durch die von Oberst Klein befehligte Bombardierung 2009 getötet wurden.
Ich habe an der Anhörung teilgenommen, weil ich den Kampf der Hinterbliebenen für Gerechtigkeit seit 2010 unterstütze. Anfang 2010 habe ich Abdul Hanan in Kundus getroffen.
Es ist erfreulich, dass die Verteidiger der Opferfamilien heute endlich Gelegenheit bekamen, in Straßburg ihre Argumente vorzutragen. Denn die Bundesregierung versucht, den Mantel des Schweigens über das Verbrechen von Kundus zu legen.

 


Die Strafverfolgung gegen Oberst Klein wurde nach nur fünf Wochen und nach unzureichender Beweisaufnahme eingestellt. Es ist und bleibt ein Skandal, dass Abdul Hanan und die Opferfamilien selbst nie angehört wurden.
Die Bundesregierung hat bis heute nichts unternommen, um die Umstände und die Folgen des Luftangriffes aufzuklären. Stattdessen versuchte sie auf die damaligen Ermittlungen über eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe im Bundesverteidigungsministerium Einfluss zu nehmen.
Das haben wir bereits 2011 in unserem Sondervotum zum parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Kundus kritisiert. Diese Kritik bleibt aktuell. Kundus ist nicht vergessen.