Heute habe ich gemeinsam mit Stefan Ruppert (FDP) und Konstantin von Notz (B90/DIE Grünen) den gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen auf der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Es ist an der Zeit, dass der Staat endlich dem Anspruch der weltanschaulichen Neutralität gerecht wird.


Es ist nicht vermittelbar, warum die Kirchen bis in alle Ewigkeit Gelder erhalten, die aus geschichtlichen Ereignissen herrühren, die länger als 200 Jahre zurückliegen.
Es ist nicht vermittelbar, warum der Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der Staatsleistungen auch 100 Jahre später immer noch nicht erfüllt wurde. Die öffentlichen Haushalte kostet das eine gute halbe Milliarde Euro aus Steuergeldern jährlich. Dieser Betrag wird im Laufe der Zeit ansteigen, wenn nicht zügig gehandelt wird.
DIE LINKE setzt sich seit Jahren für die Ablösung der Staatsleistungen ein. Wir haben 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leider von allen anderen Parteien abgehlehnt wurde. 2015 haben wir eine Kommission zur Evaluierung der Staatsleistungen gefordert. Auch damit konnten wir uns nicht durchsetzen. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, dass es diesmal gelungen ist, einen interfraktionellen Gesetzentwurf einzubringen. Auch wenn unsere Forderungen weitergehend sind, ist dieser Entwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen SPD und CDU/CSU erklären, ob sie den Verfassungsauftrag weiterhin aussitzen oder endlich handeln wollen.
Die Kirchen – wie auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Ein Prozess der Zahlungen über einen Zeitraum von 20 Jahren ermöglicht einen Übergang, um diese Funktion auch weiter erfüllen zu können. Der gemeinsame Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zur weltanschaulichen Neutralität des Staates in einer zunehmend weltanschaulichen und religiös vielfältigen Gesellschaft. Wir stehen ein für die Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.