Vor 15 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil im Fall einer muslimischen Lehrerin. Die Frau hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, das sich mit Verweis auf ihr Kopftuch geweigert hatte, sie einzustellen. Dazu erkläre ich für DIE LINKE:
In der Folge nutzten acht Landesregierungen das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2003, um Kopftuchverbote einzuführen. Die Kopftuchverbote haben jahrelang dazu beigetragen, muslimische Frauen zu stigmatisieren und antimuslimischen Rassismus zu befördern. Die Verbote erschweren den Frauen den Zugang – auch zum privaten – Arbeitsmarkt und wirken in der Praxis wie ein Berufsverbot. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu sind eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung.
Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Erst weitere Klagen muslimischer Frauen führten dazu, dass das Bundesverfassungsgerichts 2015 die pauschalen Verbote als verfassungswidrig beurteilte. Dennoch gelten in einigen Bereichen und Ländern weiterhin Kopftuchverbote. Eine gute Lösung für die Betroffenen steht weiter aus.