Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu den Abstimmungen zur Sterbebegleitung
Das Thema Sterbehilfe hat zu einer breiten gesellschaftliche Diskussion über die Lebenssituation schwerkranker und sterbender Menschen geführt.
Das ist positiv, denn diese öffentliche Debatte ist eine wichtige Voraussetzung für die dringend notwendige Verbesserung der medizinischen Versorgung und Pflege im Allgemeinen und der Palliativ- und Hospizversorgung im Speziellen.
Denn noch immer haben viele Menschen keinen Zugang zu einer optimalen medizinischen, pflegerischen und psychosoziale Begleitung am Lebensende.
Es hilft den Betroffenen nicht, wenn man diejenigen, die sie bei der Selbstbestimmung am Lebensende unterstützen, strafrechtlich verfolgt. Schwerkranke und Sterbende brauchen neben der optimalen Versorgung emphatische Unterstützung und Beratung, um frei ihre eigene Entscheidung treffen zu können.
Ein würdevolles Leben und Sterben ist ein soziales Menschenrecht.
Deshalb habe ich heute im Bundestag gegen die Verschärfung der geltenden Gesetze gestimmt.