Mit Abdul Hanan, 1.Person von rechts, einer der Kläger traf ich mich Anfang 2010 in Kundus, um mir selbst ein Bild über die Folgen der Bombardierung zu machen.
Mit Abdul Hanan (erster von rechts), einer der Kläger Kundus-Hinterbliebenen, trafen sich Jan van Aken und ich Anfang 2010 in Kundus.

 
Zu der  Ankündigung der Bundesregierung, die Klagen der Opfer im heute beginnenden Kundus-Prozess vor dem Landgericht Bonn abzuweisen habe ich in einer Pressemitteilung erklärt:
Die Ankündigung, die Abweisung der Klage zu beantragen, ist ein weiterer arroganter Schritt der Bundesregierung in einer Kette von respektlosem Verhalten gegenüber den Opfer der Bombardierung. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung sich immer noch weigert, die Verantwortung für die Bombardierung von Kundus zu übernehmen und die Opfer angemessen zu entschädigen. Die Bombardierung auf Befehl der Bundeswehr war das schwerste militärische Verbrechen Deutschlands seit dem Zweiten Weltkrieg.
Seit mehr als drei Jahren fordern die Opfer vergeblich eine Entschädigung von der Bundesregierung. Die Bundesregierung verweist immer auf die unverbindlichen Zahlungen in Höhe von 5000 Dollar, die sie an einige Familien geleistet hat. Üblich sind aber bei einem Schuldeingeständnis der NATO in Afghanistan bis zu 30.000 Dollar für jeden Gestorbenen. Viele Hinterbliebene, besonders die Witwen, leben in Armut. Stellvertretend für die Opfer klagt nun Abdul Hanan, der seine beiden minderjährigen Söhne durch den Bombenschlag verlor. Von seinem Schicksal und dem anderer Opferfamilien konnten Jan van Aken und ich uns 2010 in Kundus ein Bild machen. Unsere Solidarität gilt den Überlebenden und Hinterbliebenen und ihrem mutigen Kampf für Gerechtigkeit.