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Am 11. Dezember hat das Bonner Landgericht die Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan abgewiesen. Bei dem von Oberst Georg Klein im September 2009 befohlenen Luftangriff auf zwei Tankwagen, die entführt und im Kundus-Fluss steckengeblieben waren, kamen mehr als hundert Menschen ums Leben, darunter viele Kinder. Zahlreiche Einwohner benachbarter Dörfer wollten damals Treibstoff vom Tankwagen abzapfen. Sie wurden Opfer eines Kriegsverbrechens.

Das Bonner Landgericht urteilte nun, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachweisbar sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ein Freibrief für weitere Kriegsverbrechen.

Am 11. Dezember hat das Bonner Landgericht die Schadenersatz-Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan abgewiesen. Bei dem von Oberst Georg Klein im September 2009 befohlenen Luftangriff auf zwei Tankwagen, die entführt und im Kundus-Fluss steckengeblieben waren, kamen mehr als hundert Menschen ums Leben, darunter viele Kinder. Zahlreiche Einwohner benachbarter Dörfer wollten damals Treibstoff vom Tankwagen abzapfen. Sie wurden Opfer eines Kriegsverbrechens.
Damals war das Entsetzen in Deutschland groß, und der verantwortliche Verteidigungsminister Jung (CDU) musste unter dem Druck später seinen Hut nehmen. Doch auf eine öffentliche Entschuldigung durch die Regierung Merkel oder eine angemessene Entschädigung warteten die Angehörigen der Opfer vergeblich. Vor diesem Hintergrund kam es zum Prozess in Deutschland. Dabei ging es zunächst um finanzielle Entschädigung. Denn die Hinterbliebenen sind bitterarm. Viele Familien haben durch die Bombardierung den Familienernährer verloren. Es ging auch darum, die Schuld der Bundesrepublik Deutschland öffentlich anzuerkennen.
Ein Schlag ins Gesicht der Opfer
Doch nun urteilte das Bonner Landgericht, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachweisbar sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der Bundesrepublik ergeben können.
Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ein Freibrief für weitere Kriegsverbrechen. Denn es zeigt sich, dass selbst ein öffentlich in allen Einzelheiten dokumentiertes Verbrechen wie das Kundus-Bombardement von 2009 in einem NATO-Staat zu keinen rechtlichen Konsequenzen führt.
Dieses Urteil passt in die aktuelle Debatte um ein neues Truppenabkommen zwischen Afghanistan und den USA. Dieses Abkommen soll auch als Vorlage für ein Abkommen zur Stationierung von deutschen Soldaten über 2014 hinaus dienen. Der afghanische Präsident Karzai will es bislang nicht unterzeichnen und wird deshalb von der NATO massiv unter Druck gesetzt. Einer der Gründe für die Nichtunterzeichnung ist die Immunität, die ausländische Soldaten nach dem Abkommen in Afghanistan genießen sollen.
Kriegsverbrechen durch Truppenstatut geschützt
Das Bonner Urteil verdeutlicht, wie wichtig dieser Punkt ist. Kriegsverbrechen sollen nach dem neuen Truppenstatut weiter passieren können, ohne dass die Opfer klagen können – weder in Afghanistan, noch irgendwo sonst auf der Welt.
Es ist diese Arroganz des Westens, die immer neue Akte des Widerstands und der Verzweiflung hervorrufen werden.
Der heutige Anschlag auf ein Bundeswehrkonvoi mitten im hochgesicherten Kabul, fast zeitgleich zum Eintreffen des Bundesverteidigungsministers in Afghanistan am Mittwochmorgen, verdeutlicht dies erneut in aller Schärfe.
Die Bundesregierung muss daraus endlich die Schlussfolgerung ziehen. Anstatt nur vom Abzug zu sprechen, sollten sie ihn endlich anpacken. 2014 muss das Jahr werden, in dem die NATO sich vollständig aus Afghanistan zurückzieht.