„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das pauschale Kopftuchverbot einzuschränken, weist in die richtige Richtung, lässt aber dennoch die Möglichkeit offen, durch Heraufbeschwören einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden das Tragen von Kopftüchern zu unterbinden“, erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils zum pauschalen Kopftuchverbot im NRW-Schulgesetz. Die Richter hielten dies mit der Religionsfreiheit für nicht vereinbar. Buchholz weiter:
„Auch wenn die Entscheidung das Kopftuchverbot nicht grundsätzlich aufhebt, ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch in einem säkularen Staat gelten. Und zwar für alle. Denn das Kopftuchverbot ist de facto ein Berufsverbot für kopftuchtragende Frauen.
Die Entscheidung ist auch ein positiven Zeichen in Zeiten, in denen Islamhasser – wie Pegida – die Rechte von Muslimen einschränken wollen.“