Ich habe für die Fragestunden im Bundestag am 9. Februar zwei Fragen zum Fall des von US-Streitkräften nach Bagram verschleppten Frankfurter Studenten Haddid N. gestellt, die die Bundesregierung schriftlich beantwortet hat. Darin erklärt die Bundesregierung, sie könne das Vorgehen der US-Streitkräfte nicht bewerten, da „ihr keine ausreichend detaillierten Angaben vorliegen, warum Herr N. inhaftiert wurde“.
Die Tatsache, dass die Bundesregierung auch einen Monat nach der Verschleppung eines Deutschen durch das US-Militär nach eigenen Angaben keine ausreichenden Informationen hat, lässt drei mögliche Schlüsse zu: Die Bundesregierung ist nicht an der Aufklärung des Falles interessiert, sie will ihre Erkenntnisse nicht offenlegen oder das US-Militär verweigerte strickt die Zusammenarbeit.
Das Vorgehen der US-Truppen war rechtswidrig und die Bundesregierung hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Wenn die Entführung auf Grundlage des Strafgesetzbuches erfolgt ist, hätte es von Anfang an konsularische und Rechtsbetreuung geben müssen. Diese ist von US-Seite verweigert worden.
Wenn Herr N. als ‚feindlicher Kämpfer‘ auf Grundlage des humanitären Völkerrechts verschleppt wurde, hätte das Internationale Rote Kreuz Zugang zu ihm haben müssen – auch das wurde ihm verweigert.
Auf die Frage, welche deutsche Behörden zu der Verschleppung von Haddid N. beigetragen haben, weicht die Bundesregierung aus. Sie stellt nur fest, dass das Bundeskriminalamt nicht beteiligt war und verweist auf in der Geheimschutzstelle ausliegende Dokumente. Der Verdacht, dass Landesbehörden oder deutsche Geheimdienste beteiligt waren, wurde nicht ausgeräumt.
Ob Landesbehörden involviert waren, wird bei der Sitzung des hessischen Innenausschusses am 17. Februar Thema sein. Verantwortlicher Abgeordneter für DIE LINKE im hessischen Landtag ist Hermann Schaus.
Hier kann jeder die Antworten der Bundesregierung nachlesen:
Antworten der Bundesregierung auf Fragen vom 9_Febr_2011