„Ministerin Von der Leyen ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bundeswehr mit Kampfdrohnen vom Typ Heron-TP aufzurüsten. Das ist ein großer Erfolg für die Friedensbewegung“, erkläre ich für die Fraktion DIE LINKE.
„Die Vertagung ist auch das Ergebnis der in der Bevölkerung weitverbreiteten Ablehnung von Kampfdrohnen. Die Behauptung der Verteidigungsministerin, die Technologie werde zum Schutz von Soldaten angeschafft, ist ein Täuschungsmanöver. Kampfdrohnen wurden bis heute vorrangig von den USA zur Hinrichtung bekannter oder unbekannter Personen eingesetzt.
Die SPD hat ihre Zweifel an dieser Technologie erst entdeckt, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf am 20. Juni die Anhörungsrüge eines konkurrierenden amerikanischen Drohnenherstellers gegen das Vergabeverfahren anerkannt hat. Tatsächlich hat die SPD im vergangenen Herbst der Einrichtung eines Haushaltstitels zur Beschaffung dieser Kampfdrohne zugestimmt.
Wenn die SPD es ernst meint mit ihrer Ablehnung von Kampfdrohnen, dann ist sie eingeladen, zusammen mit der LINKEN diesen Haushaltsbeschluss rückgängig zu machen. Auch die Entwicklung der Euro-Kampfdrohne muss gestoppt werden. Leider vermissen wir von der SPD klare Aussagen in diese Richtung. Die Aufrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen darf nicht nur aus wahlkampftaktischen Motiven behindert, sondern muss dauerhaft verhindert werden.“
Die SPD hat ihre Zweifel an dieser Technologie erst entdeckt, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf am 20. Juni die Anhörungsrüge eines konkurrierenden amerikanischen Drohnenherstellers gegen das Vergabeverfahren anerkannt hat. Tatsächlich hat die SPD im vergangenen Herbst der Einrichtung eines Haushaltstitels zur Beschaffung dieser Kampfdrohne zugestimmt.
Wenn die SPD es ernst meint mit ihrer Ablehnung von Kampfdrohnen, dann ist sie eingeladen, zusammen mit der LINKEN diesen Haushaltsbeschluss rückgängig zu machen. Auch die Entwicklung der Euro-Kampfdrohne muss gestoppt werden. Leider vermissen wir von der SPD klare Aussagen in diese Richtung. Die Aufrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen darf nicht nur aus wahlkampftaktischen Motiven behindert, sondern muss dauerhaft verhindert werden.“