Religionsfreiheit – Christine Buchholz https://christinebuchholz.de Fri, 22 Oct 2021 08:47:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.0.12 Kopftuchurteil: Starkes Signal gegen die Diskriminierung https://christinebuchholz.de/2020/08/28/kopftuchurteil-starkes-signal-gegen-die-diskriminierung/ https://christinebuchholz.de/2020/08/28/kopftuchurteil-starkes-signal-gegen-die-diskriminierung/#respond Fri, 28 Aug 2020 08:38:35 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=13890 „Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein wichtiges Urteil zum Schutz von muslimischen Frauen vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gefällt“, erkläre ich für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur  Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 2020, das der Klage einer muslimischen angehenden Lehramtsbewerberin mit Kopftuch gegen das Land Berlin Recht gegeben hatte.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die Vorverurteilung und Stigmatisierung von muslimischen Frauen mit Kopftuch. Es kann Beschäftigte ermutigen, gegen die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion vorzugehen – ob in der Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern. Denn muslimische Frauen mit Kopftuch werden bei der Arbeitssuche um ein Vielfaches häufiger abgelehnt als Frauen ohne sichtbares muslimisches Symbol.

Nun müssen in Berlin und in anderen Ländern, in denen es diskriminierende Kopftuchverbote in Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt, die Konsequenzen gezogen werden. Für DIE LINKE widerspricht die individuelle Religionsfreiheit von Beschäftigten nicht der Neutralität des Staates – anders als das Kreuz an der Wand in bayrischen Behörden.

Das Gericht argumentierte, dass ein generelles Verbot religiös geprägter Kleidungsstücke ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit sei. Das Gericht erkannte an, dass die klagende muslimische Bewerberin eine unmittelbare Diskriminierung wegen ihrer Religion erfahren hatte.“

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Befragung der Bundesregierung zu Rassismus https://christinebuchholz.de/2019/02/13/befragung-der-bundesregierung-zu-rassismus/ Wed, 13 Feb 2019 13:32:34 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=7039 In der Regierungsbefragung zum Menschenrechtsbericht frage ich Heiko Maas, was die Bundesregierung gegen antimuslimischen Rassismus machen will.
Leider geht Heiko Maas gar nicht konkret auf meine Frage ein. Es wird Zeit, das die Regierung endlich den Kampf gegen antimuslimische Gewalt und Diskriminierung gegen Muslime aufnimmt.

Christine Buchholz (DIE LINKE): Herr Maas, der Einsatz für Menschenrechte im Allgemeinen, Frauenrechte, aber auch Religionsfreiheit im Speziellen ist sehr wichtig, erfordert aber auch, dass man sich konsequent für die Einhaltung dieser Menschenrechte im eigenen Land einsetzt. Nun ist die Bundesregierung sowohl von den Vereinten Nationen während des UPR-Verfahrens, aber auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte dafür kritisiert worden, dass es in Deutschland eine deutliche Zunahme von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gibt. Wir haben letzten Freitag erleben müssen, dass in Berlin drei junge muslimische Mädchen angegriffen worden sind; offensichtlich islamfeindliche Angriffe. Das ist meines Erachtens nur die Spitze des Eisberges, wenn man sich die Statistiken ansieht. Die Dunkelziffern in diesem Bereich sind sehr hoch. Wie erklären Sie sich diese Zunahme von islamfeindlichen Übergriffen und antimuslimischem Rassismus in Deutschland? Welche Schritte leitet die Bundesregierung ein, um diesem Rassismus und der Islamfeindlichkeit entgegenzutreten?

Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung hat ganz bewusst in dem Menschenrechtsbericht, den wir heute im Kabinett beschlossen haben, auch die Lage in Deutschland analysiert und bewertet. Bedauerlicherweise sind diese Informationen nicht neu. Es ist eine Entwicklung der letzten Jahre, dass die Diskriminierung im Bereich Rassismus, aber auch die Diskriminierung von Religionsgemeinschaften zugenommen hat. Auch antisemitische Straftaten und Diskriminierungen haben zugenommen. Wir haben im letzten Jahr entschieden, einen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung zu benennen. Die Bundesregierung drängt darauf, dass, wenn es sich um Straftaten handelt, diese konsequent verfolgt werden. Im Übrigen geht es nicht nur um die, die auf der Straße, sondern auch um die – das ist etwas sehr Besorgniserregendes –, die in der digitalen Welt, also den sozialen Netzwerken, verübt werden. Wir stellen insgesamt fest, dass oftmals Minderheiten die Leidtragenden der zunehmend stattfindenden Polarisierung in der politischen Debatte sind. Dagegen wenden wir uns in aller Form und auf allen Ebenen, wenn wir die Möglichkeiten dazu haben.

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DIE LINKE verteidigt das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit. https://christinebuchholz.de/2018/10/19/die-linke-verteidigt-das-recht-auf-religions-und-weltanschauungsfreiheit/ Fri, 19 Oct 2018 12:10:41 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6947 Ich habe heute zu dem Antrag der Regierung zur Religionsfreiheit gesprochen. Wir wenden uns dagegen, wenn Religion instrumentalisiert wird, um Herrschaft zu legitimieren. Wir wenden uns dagegen, wenn Religion missbraucht wird, um Menschen gegeneinander auszuspielen – wie es die AfD tut.
In Deutschland brauchen wir die rechtliche Gleichstellung aller Religionen, einen neutralen Staat und die Gewährung von individueller Religionsfreiheit. Ob Kopftuch, Kreuz oder Kippa, jeder soll sein Bekenntnis offen zeigen können.

Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Die Religionsfreiheit schützt vor allem die Freiheit des Menschen, sich religiös oder weltanschaulich selbst zu bestimmen und danach zu leben. Sie enthält drei Dimensionen: die individuelle Freiheit zum Glauben, die individuelle Freiheit vom Glauben
(Frank Schwabe (SPD): Genau!)
– das ist leider in diesem Antrag nicht wirklich konkret ausgeführt – und die Freiheit, seinen Glauben öffentlich und sichtbar zu leben. Die Linke verteidigt das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in all ihren Dimensionen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Stefan Ruppert (FDP): Das ist mir neu! – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ganz neu!)
Wir wenden uns dagegen, wenn Religion instrumentalisiert wird, zum Beispiel wenn Religion missbraucht wird, um Herrschaft zu legitimieren, oder wenn Religion missbraucht wird, um Menschen gegeneinander auszuspielen. Es ist gut, wenn nach der Debatte über den Bericht der Regierung zur weltweiten Religionsfreiheit heute wieder über dieses Thema diskutiert wird. Das sage ich nicht nur, weil ich mich als nichtgläubiger Mensch seit über 25 Jahren intensiv mit Religion und Menschen unterschiedlichster Religionsgemeinschaften in Deutschland und weltweit auseinandersetze; das sage ich vor allen Dingen, weil es mit der AfD eine Fraktion im Bundestag gibt,
(Dr. Alexander Gauland (AfD): Die spaltet! Ich weiß!)
die das universelle Menschenrecht auf Religionsfreiheit mit Füßen tritt,
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
die Menschen gegeneinander ausspielt und die dem Islam das Recht auf Religionsfreiheit abspricht.
Nur ein Satz zum Antrag der AfD zur Christenverfolgung: Mit ihrem Rassismus und mit ihrem selektiven Verständnis von Menschenrechten ist die AfD eine denkbar schlechte Anwältin für Christen weltweit, die verfolgt und bedrängt sind.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nun zum Antrag der Regierungsfraktionen. Der Antrag „Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken“ enthält richtige Punkte. Die Linke begrüßt es, wenn Menschenrechte Grundlage von Außenpolitik sind.
(Beifall bei der LINKEN)
Aber lassen Sie mich auch einige kritische Anmerkungen machen. Ich teile vieles, was Aydan Özo?uz in ihrer Rede gesagt hat. Aber wenn Sie richtigerweise die Allgemeingültigkeit des Menschenrechts auf Religionsfreiheit herausstellen, dann gibt es doch eine Schlagseite in Ihrem Antrag. Ich will das an einem Punkt deutlich machen.
Sie schreiben mit Blick auf das Christentum, was faktisch natürlich absolut richtig ist:
Auf keine andere Religionsgemeinschaft entfallen mehr Verfolgte.
Sie schreiben aber auch, das Christentum ist nun mal die größte Religionsgemeinschaft weltweit. Aber ist das entscheidend? Die religiöse Unterdrückung ist vielfältig, und alle Religionen sind betroffen. Angesichts der massiven Unterdrückung der muslimischen Uiguren in China oder der Rohingya in Myanmar muss doch klar sein: Die verschiedenen Fälle und Religionen dürfen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): Das steht doch genau so im Antrag!)
Für Die Linke gibt es keine Hierarchie der Unterdrückung. Jede Unterdrückung muss bekämpft werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): Das steht doch im Antrag drin, Frau Buchholz!)
Noch ein Kommentar zu Herrn Braun, der sich auf die Kopten in Ägypten bezogen hat. In den Gefängnissen von Herrn el-Sisi, für den Sie gewisse Sympathien empfinden,
(Jürgen Braun (AfD): Woher wissen Sie das? – Weitere Zurufe von der AfD)
sitzen Zehntausende, und da sitzen Muslime, Christen und Atheisten. Dazu würde ich auch gern mal ein klares Wort von Ihnen hören.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie von den Regierungsfraktionen führen in Ihrem Antrag zu Recht das Leid der Jesiden im Irak an. Wir begrüßen es, wenn Christen und Jesiden wieder eine Perspektive im Irak bekommen. Aber was nicht zusammenpasst mit der Anerkennung des Leids der Jesiden in Ihrem Antrag, ist die Schmutzkampagne Horst Seehofers gegen das BAMF in Bremen, die auf dem Rücken von jesidischen Geflüchteten ausgetragen wurde.
(Beifall bei der LINKEN – Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): Mein Gott!)
Angeblich zu hohe Schutzquoten in Bremen wurden skandalisiert; dabei waren jesidische Flüchtlinge als Opfer von Mord und Terror des IS offenkundig Schutzbedürftige.
Wenn wir dieses Leid, zu Recht, beklagen, müssen wir uns fragen: Wie konnte der IS so stark werden? Was hat das mit den Zerstörungen der Irakkriege zu tun? Was hat das mit einer irakischen Regierung zu tun, die religiöse Spaltung bewusst verstärkt und Sunniten und andere benachteiligt? Und auch der sogenannte Krieg gegen den Terror: Repression und Unterdrückung befeuern an anderen Orten dieser Welt den Terror, unter dem dann wieder Minderheiten leiden. – Ich finde, darüber sollten Sie nachdenken, bevor Sie die Bundeswehr das nächste Mal entsenden oder Waffen exportieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Schade ist es, dass Sie den Antrag nicht nutzen, um die friedenspolitische Bedeutung der Religionsgemeinschaften herauszustellen. Die EKD schreibt:
So kann unter Umständen eine säkulare Menschenrechtsorganisation in einem islamischen Land über bessere Einflussmöglichkeiten verfügen als eine noch so starke westliche Kirche. Oft ist vielversprechend, gemeinsam mit muslimischen Organisationen aktiv zu werden …
Ich fände es gut, wenn Sie zum Beispiel diesen Gedanken bei der Einbindung unterschiedlicher religiöser oder weltanschaulicher Akteure in die Entwicklungszusammenarbeit aufgreifen und stärken würden.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Regierungsfraktionen sprechen in ihrem Antrag anders als Aydan Özo?uz in ihrer Rede nicht über die Religionsfreiheit hierzulande in Deutschland. Ich finde, wir sollten stärker auch vor der eigenen Haustür kehren. Als am vergangenen Wochenende 240 000 Menschen unter dem Hashtag #unteilbar demonstriert haben, haben sie auch für Religionsfreiheit demonstriert.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Stephan Protschka (AfD))
Im Aufruf heißt es: „Die derzeitigen Angriffe auf Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat sehen wir mit großer Sorge.“
Es gibt viele Initiativen des interreligiösen und weltanschaulichen Dialogs, beispielsweise den Frankfurter Rat der Religionen. Sie leisten eine unglaublich wichtige Arbeit, die zu würdigen ist.
Die Aufgabe der Bundesregierung ist es, für die Religionsfreiheit und auch für die Gleichberechtigung der Religionen zu sorgen. Dafür brauchen wir die rechtliche Gleichstellung aller Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland.
(Beifall bei der LINKEN)
Das bedeutet auch, Wege zu finden, die rechtliche Gleichstellung des Islams in Deutschland endlich umzusetzen. Wir brauchen einen neutralen Staat; denn er ist die Voraussetzung für eine umfassende Gleichberechtigung der Religionen in Deutschland. Und: Wir wollen die Gewährung von individueller Religionsfreiheit. Ob Kippa, Kopftuch oder Kreuz – jeder und jede soll sein oder ihr Bekenntnis in der Öffentlichkeit zeigen können und darf dadurch nicht in der Berufswahl eingeschränkt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Wenn Sie das umsetzen, wäre das auch ein starkes Signal für einen glaubwürdigen Einsatz für Religionsfreiheit weltweit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)

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Religionsfreiheit und staatliche Neutralität gehören zusammen https://christinebuchholz.de/2018/04/27/religionsfreiheit-und-staatliche-neutralitaet-gehoeren-zusammen/ Fri, 27 Apr 2018 09:20:41 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6827 Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte.
Sie gelten für alle. Staatliche Neutralität gebietet, dass an der Wand eines Amtsgebäudes das Kreuz nichts zu suchen hat und Diskriminierungen z.B. von Muslimen beendet werden.
Die LINKE steht für staatliche Neutralität und zugleich für individuelle Religionsfreiheit, denn beides gehört zusammen.


Christine Buchholz (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Religionsfreiheit. Die Linke begrüßt diesen Bericht. Er enthält wichtige Grundlagen zum Verständnis der Religionsfreiheit als Menschenrecht und dokumentiert die erschreckende Entwicklung von Religionsfreiheit in der Welt, aber auch in Europa.
Für Die Linke sind Gewissens-, Glaubens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit elementare Menschenrechte.
(Beifall bei der LINKEN)
Sie gelten für alle: für Christinnen und Christen, für Jüdinnen und Juden, für Musliminnen und Muslime, für Alevitinnen und Aleviten, für Buddhistinnen und Buddhisten, für Anhänger aller anderen Religionen und auch für Atheistinnen und Atheisten. Dabei gibt es keine Rangfolge; alle Religionen sind schutzwürdig.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Alle Menschen haben das Recht, sich zu einer Religion zu bekennen, keiner Religion anzugehören und ihre Religion in der Öffentlichkeit zu leben.
Wenn die AfD die Diskriminierung, Bedrängung und Verfolgung von Christen für ihren Hass auf den Islam nutzt, dann ist das einfach nur schäbig.
(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der AfD: Oh!)
Die Achtung der Menschenrechte muss die Grundlage der Außenpolitik sein, ohne Wenn und Aber. Leider ist das nicht immer der Fall. 2011 erklärte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière Saudi-Arabien zum Stabilitätsanker in der Region. Er sagte wörtlich – Zitat -:
Menschenrechtsüberlegungen müssen eine Rolle spielen, doch überwiegen die internationalen Sicherheitsinteressen.
Diese Devise leitet auch die aktuelle Bundesregierung.
Die Linke sagt: Wer sich die weltweite Religionsfreiheit zu Recht auf die Fahnen schreibt und gleichzeitig Waffen an Saudi-Arabien liefert, macht sich absolut unglaubwürdig.
(Beifall bei der LINKEN)
Gleiches gilt für die Innenpolitik. Der Bericht spricht von einer Zunahme islamfeindlicher Einstellungen in Europa und Deutschland. Islamfeindliche Gewalt nimmt zu, Konvertiten erleben Vorurteile, in einigen Ländern wird das individuelle Recht auf Bekenntnis in der Öffentlichkeit durch Bekleidungsverbote eingeschränkt. Studien belegen die Diskriminierung von Muslimen in der Privatwirtschaft.
Eine zum Islam konvertierte Wissenschaftlerin aus Berlin-Grünau berichtete mir gestern, wie die Stimmung nach dem Einzug der AfD in das Berliner Abgeordnetenhaus gekippt ist. Die Leute auf der Straße lassen ihrem Hass viel ungehemmter als vorher freien Lauf. Statt der üblichen verächtlichen Blicke erlebt sie direkte Drohungen. Sie ist letztendlich aus Angst vor tätlichen Übergriffen weggezogen.
Junge Frauen mit Kopftuch berichten, dass sie an Schulen nicht nur gegen die Vorurteile von Schülern ankämpfen müssen, sondern nicht selten auch Feindseligkeiten von Lehrkräften ausgesetzt sind. Das kommt in Ost und West vor. Muslime werden bei der Arbeits- und Wohnungssuche diskriminiert.
(Dr. Alice Weidel (AfD): Ja, genau! Die Armen!)
Das ist nicht hinnehmenbar.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Bericht verzeichnet einen Anstieg der Zahl antisemitischer Vorfälle und Straftaten. Wir verurteilen zutiefst jede Form des Antisemitismus.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Mehrzahl antisemitischer Straftaten kommt übrigens von rechts.
(Dr. Alice Weidel (AfD): Ja, genau! – Beatrix von Storch (AfD): Das glauben Sie doch nicht mal selber!)
Wir verwahren uns dagegen, dass Muslime unter den Generalverdacht des Antisemitismus gestellt werden. Im Antisemitismusbericht des Unabhängigen Expertenkreises heißt es übrigens, Antisemitismus sei durch die seit Jahren aufgeheizte Debatte über Islam, Terrorismus und Zuwanderung begünstigt. Rechtspopulistische und verschwörungstheoretische Bewegungen und Parteien hätten ein politisches Klima der Polarisierung geschaffen. –
(Dr. Alice Weidel (AfD): Natürlich!)
Wer das Holocaust-Mahnmal als Denkmal der Schande bezeichnet, der befeuert genau dieses politische Klima der Polarisierung.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Mit der AfD spricht erstmals eine im Bundestag vertretene Partei einer Religionsgemeinschaft ab, sich gleichberechtigt entfalten zu dürfen. Ihre islamfeindlichen Reden sind nichts anderes als ein Rückfall in düstere Zeiten.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf von der AfD: SED-Zeit!)
Wenn Innenminister Seehofer nun auch noch die These verbreitet, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, stößt er genau in das gleiche Horn. Das ist mehr als fahrlässig, weil es letztendlich die Thesen der Hetzer von rechts bestätigt.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wollen, dass jeder und jede überall in diesem Land Kippa, Kopftuch oder Kreuz tragen kann, ohne bedroht, gemobbt oder geschlagen zu werden. Wir möchten, dass vor keiner Synagoge, keiner Moschee oder Kirche Sicherheitskräfte stehen müssen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zur Religionsfreiheit gehört auch die staatliche Neutralität. Im Bericht heißt es:
Der Staat muss einen Rahmen schaffen, in dem alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt leben können.
Auf all das warten in Deutschland insbesondere noch Muslime.
(Dr. Alice Weidel (AfD): Wieso? Die haben doch überall Sonderrechte! Das verstehe ich gar nicht!)
Das muss sich ändern.
(Beifall bei der LINKEN)
Staatliche Neutralität gebietet auch, dass an der Wand eines Amtsgebäudes das Kreuz nichts zu suchen hat. Der Raum gehört allen.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Alice Weidel (AfD): Das ist unglaublich!)
Wenn in Bayern einerseits in Ämtern das Kreuz angebracht wird und andererseits das Tragen des Kopftuchs weiter eingeschränkt wird, zeigt das, worum es der bayerischen Landesregierung eigentlich geht: um die Ausgrenzung der anderen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Alice Weidel (AfD): Sie kennen die Bedeutung des Kopftuches gar nicht! Ausgrenzung des Kopftuchs – dass ich nicht lache!)
Die Linke hingegen steht für staatliche Neutralität und individuelle Religionsfreiheit zugleich; denn beides gehört zusammen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir fordern von der Regierung und dem zukünftigen Beauftragten Markus Grübel erstens, keine Waffen an Staaten zu liefern, die das Menschenrecht auf Religionsfreiheit einschränken, und zweitens, jegliche Formen von religionsbezogener und rassistischer Diskriminierung gleichermaßen zurückzuweisen und nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Einstellungen in Schulen und in der gesamten Gesellschaft zurückgedrängt werden können.
(Beifall bei der LINKEN)
Drittens fordern wir die Bundesregierung auf, einen Rahmen zu schaffen, in dem auch muslimische Religionsgemeinschaften gleichberechtigt in Deutschland leben können.
Vielen Dank.

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Kopftuchverbot aufheben – auch in Hessen https://christinebuchholz.de/2017/07/07/kopftuchverbot-aufheben-auch-in-hessen/ Fri, 07 Jul 2017 12:53:46 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6555 Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht das hessische Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst aufzuheben, ist erst einmal gescheitert. Mit dem endgültigen Urteil ist allerdings erst später zu rechnen, dazu erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot ist zu begrüßen, die Ablehnung einer Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt machen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheit in Deutschland. Als Linke befürworten wir eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein.
Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie diese ihre Religion ausüben. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis seiner Trägerin oder ihres Träger zu deren Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung die hessische Regelung zurückweist und Glaubensfreiheit auch im öffentlichen Dienst wieder möglich macht.“

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Antrag an den Bundesparteitag in Magdeburg: Zum Verhältnis der LINKEN zu Religionsgemeinschaften – Einsetzung einer religionspolitischen Kommission des Parteivorstandes https://christinebuchholz.de/2016/05/28/antrag-an-den-bundesparteitag-in-magdeburg-zum-verhaeltnis-der-linken-zu-religionsgemeinschaften-einsetzung-einer-religionspolitischen-kommission-des-parteivorstandes/ Sat, 28 May 2016 12:09:09 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6520 Einreicher/innen: KV Rheingau-Taunus-Kreis, Landesvorstand DIE LINKE Saar, Ortsverband Südstadt Nürnberg im KV Nürnberg-Fürth, DIE LINKE Berlin-Neukölln,
LAG ChristInnen DIE LINKE Bayern, LAG LINKE Christ_innen in Hessen, LAG Betrieb&Gewerkschaft DIE LINKE Bayern, Kreisverband St. Wendel (Saarland)
 
Unterstützer/innen: Christine Buchholz (Religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE), Kathrin Gebel (Landessprecherin Linksjugend [´solid] Sachsen-Anhalt), Oswald Greim, (Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE Bayern und Landessprecher der LAG Betrieb und Gewerkschaft DIE LINKE Bayern), Claudia Haydt (Mitglied im Parteivorstand); Jonas Christopher Höpken (Ratsherr LINKE.Oldenburg), Jens-Eberhard Jahn (DIE LINKE Leipzig, Vorstand Bund der Religiösen Sozialisten Deutschlands), Peer Jürgens (DIE LINKE Brandenburg, KV Oder-Spree), Jules Jamal El-Khatib (Mitglied im Landesvorstand NRW), Oskar Lafontaine (Saarland), Yasmin Nahhas (Bundessprecherin DIE LINKE.SDS), Cornelia Möhring (Mitglied im Landesvorstand Schleswig-Holstein), Petra Pau (Berlin Marzahn-Hellersdorf), Franz Segbers (AG Christ/innen in der LINKEN Hessen), Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (Landesvorsitzende Hessen), Bodo Ramelow (Thüringen), Rainer Benecke, Landessprecher DIE LINKE.Hamburg, Matthias W. Birkwald (MdB, KV Köln), Ulrike, Dierkes- Morsy ( DIE LINKE Oberfranken Ost),  Heinrich Fink (DIE LINKE Berlin),  Ilsegret Fink (LAG Christen bei der LINKEN Berlin), Nicole Gohlke (MdB DIE LINKE), Stefanie Graf (Bundesparteitagsdelegierte SL), Martin Günther (Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE Brandenburg), Klaus-Dieter Heiser (Delegierter BAG Rote Reporter) Cornelia Hildebrandt (LINKE Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf), Siegrid Hupach (MdB DIE LINKE), Helmut Holter, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Bernd Ihme (DIE LINKE Berlin), Rene Jokisch (DIE LINKE Friedrichshain-Kreuzberg ), Dr. Walter Kappmeier (Sprecher der LAG-Saar Christinnen und Christen in der Linken), Felicitas Karimi (Delegierte DIE LINKE Charlottenburg-Wilmersdorf), Daniel Kerekes (Bundessprecher Linksjugend solid), Jürgen Klute (Vorstandsmitglied KV Herne), Sieglinde Knöchner (BPT-Delegierte und Sprecherin des KV Starnberg), Heike Kugler (Landtagsabgeordnete DIE LINKE Saarland), Katja Mitteldorf (Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kulturpolitik und Religionsfragen Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag), Benno Pörtner (AG Christ/innen in der LINKEN Hessen), Eva Schreiber (LAG ChristInnen Bayern und Kreissprecherin DIE LINKE München), Heiko Stenzel (Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Rodgau), Erich Utz(Sprecher der LAG ChristInnen in Bayern, Sprecher der Kreisarbeitsgemeinschaft ChristInnen in München, Ortsverbandssprecher DIE LINKE. München-Süd), Andreas Wagner (Delegierter und Vorstand des Kreises St. Wendel), Sascha H. Wagner (Landesgeschäftsführer Landesvorstand DIE LINKE. NR), Torsten Weil, Die LINKE.NRW und Parteivorstand, Julius Zukowski-Krebs (Bundessprecher Linksjugend [’solid)
Angesichts der gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen, der sozialen, politischen, kulturellen und weltanschaulichen Ausdifferenzierung der Gesellschaft bekommt eine präzisere Bestimmung der LINKEN in ihrem Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften und eine Konkretisierung ihrer religionspolitischen Forderungen eine besondere Bedeutung. 
Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein zivilgesellschaftlicher Faktor in  der Gesellschaft und reduzieren sich in ihrem gesellschaftlichen Engagement nicht auf sinnstiftende Lebensfragen des Glaubens.  Im Gegenteil, die Kirchen selbst sehen sich zunehmend nicht mehr nur als Legitimationskraft für Staat, Regierung, Politiker, sondern als Einspruchsmacht, wenn die Würde des Menschen aus ihrer Sicht in Gefahr ist. Sie gehören auch und gerade  in der Flüchtlingsfrage zu den engagierten zivilgesellschaftlichen Kräften,  in deren ehrenamtlicher Arbeit Gläubige und Nichtgläubige zusammenarbeiten. Allein 2015 wurden über 100 Mio. Euro zusätzlich aus Eigenmitteln der Kirchen zur Versorgung von Flüchtlingen aufgebracht. Dieses Engagement führt – nicht nur in Bayern – unmittelbar zu politischen Auseinandersetzungen. Auch haben die Kirchen immer wieder Position bezogen gegen die Rechtsentwicklung der Gesellschaft. So hat das Zentralkomitee der Katholiken die AfD vom Katholikentag in Leipzig ausgeladen.
Rassistische Vorurteile und Gewalt zielen oft auf den Islam und stellen die freie Religionsausübung von Muslimen in Frage. Das geschieht vor dem Hintergrund von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, wachsender Islamfeindlichkeit und Antisemitismus.
Wir meinen: Gegen Zivilisationskrisen, die zunehmende Spaltung in Arm und Reich, die Zunahme an Kriegen und globalem Rüstungswettlauf, Rassismus und die Verrohung der Gesellschaft, die Ausbreitung des Terrors, der durch die Kriege der vergangenen Jahre nicht gestoppt, sondern befeuert wurde, kann sich die Gesellschaft nur in gesellschaftlichen Bündnissen stellen.  Das schließt auch Akteure aus Kirchen und Religionsgemeinschaften ein.
Deutschland ist säkular und zugleich auch religiös vielfältig. Angesichts der drängenden gesellschaftlichen und politischen Probleme arbeitet Die LINKE  im Dialog mit Menschen zusammen, die ihre Motivation im Kampf für eine progressive und humanistische Welt aus den unterschiedlichsten Quellen beziehen; dazu gehören auch Angehörige verschiedenster Glaubensrichtungen . Wir setzen auf plurale Bündnisse wenn es um Frieden, den Schutz der Natur, um soziale Gerechtigkeit oder die Kritik am Kapitalismus geht, im Kampf gegen Ausbeutung, Krieg, gegen So­zial- und Demokratieabbau und vor allem im Kampf für eine Alternative zum Kapitalismus, die für die LINKE demokratischer Sozialismus heißt.
Die LINKE steht für Religionsfreiheit, wie sie im Menschenrecht der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit und im Grundgesetz für alle Kirchen- und Religionsgemein­schaften verankert ist. Zentral ist Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.  Dazu gehört auch die im Artikel 4 GG enthaltene Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Menschen-, verfassungs- und grundrechtlich ist nicht nur die individuelle positive und nega­tive Religionsfreiheit geschützt, sondern auch die korporativ-institutionelle Religionsfrei­heit. Anerkannt wird damit, dass Religion nicht bloß Privatsache ist, sondern  auch eine öffentliche Angelegenheit.
In ihrem Grundsatzprogramm verteidigt DIE LINKE das Recht „aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Weltan­schauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz weltanschaulicher und religiöser Minder­heiten.“  DIE LINKE steht in der Tradition einer Aufklärung, die für einen toleranten Umgang mit und zwischen den Religionen steht. Zugleich stellt sie sich ihrer historischen Verantwortung. Bereits im Jahr 1990 bekannte sich der Partei­vorstand der PDS zur Verantwortung an einer verfehlten Politik der SED, „die tragische Schicksale, Benachteiligung, Verdächtigung und ohnmächtige Betroffenheit auslöste“ und bat die Gläubigen, Kirchen und Religionsgemeinschaften um Verzeihung.
Heute engagieren sich in der LINKEN Christinnen und Christen, Jüdinnen und Juden, Musliminnen und Muslime  sowie Atheistinnen und Atheisten für gemeinsame Ziele und Werte, die in den großen Religionen genauso ihre Wurzeln haben wie in den Ideen der Auf­klärung und des Humanismus: Soziale Gerechtigkeit, Frieden, Nächstenliebe, Solidarität und Toleranz.
Die religiös-weltanschaulichen Verhältnisse in Deutschland unterliegen starken Veränderungen. Die religiös-weltanschauliche Landkarte Deutschlands ist individueller und pluraler geworden. Religionen sind in neuer und anderer Weise auf die politische Bühne zurückgekehrt,  Deutschland ist aber auch säkularer geworden. Der Zuzug von Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, wird die religiöse Landschaft zusätzlich verändern.
In vielen Fragen der Religionspolitik haben wir Übereinstimmungen, gleichzeitig gibt es zu verschiedenen Fragen auch kontroverse Standpunkte, die in den Jahren nach der Verabschiedung des Erfurter Programms nicht ausdiskutiert wurden. Es ist an der Zeit, einen Rahmen für eine Positionsentwicklung zu schaffen:
1) Der Parteivorstand beruft eine „religionspolitische Kommission“ 
2) Diese Kommission setzt sich aus Mitgliedern der Partei zusammen, die christlichen, jüdischen, muslimischen und laizistischen sowie atheistischen Traditionen verbunden sind. Sie berücksichtigt zugleich verschiedene Strömungen und Positionierungen in der Partei. Die Kommission kann zu speziellen Fragen externe Expertinnen und Experten heranziehen.
3) Anhand folgender und weiterer Fragen erarbeitet die religionspolitische Kommission einen Vorschlag zur Positionierung und zu Initiativen der Partei.
 

  1. Die LINKE will eine lebendige Demokratie mit einer wachen Zivilgesellschaft: Was heißt das für das Verhältnis von Staat, Kirchen und Religionsgemeinschaften? Wie kann die LINKE die Zivilgesellschaft stärken, deren Teil auch Religionsgemeinschaften sind?

Was bedeuten die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen für das Verhältnis der LINKEN zu den Religionsgemeinschaften?

  1. Die LINKE versteht sich als eine laizistische Partei: Was ist der Kern einer Laizität, welche die Achtung moralischer Gleichheit der Individuen und den Schutz der Religionsfreiheit will? Meint Laizität die Trennung von Staat und Kirche im Sinne einer klaren Aufgabenteilung von Staat und Kirche oder den Ausschluss der Religion aus der öffentlichen Sphäre? Wie kann gesichert werden, dass die Trennung von Staat und Religion und ein Ausschluss der Religion aus der öffentlichen Sphäre nicht zu einem Ausschluss religiöser Menschen und Gemeinschaften aus der Gesellschaft führen?
  2. Die LINKE tritt für den weltanschaulich neutralen Staat ein: Was bedeutet dies konkret für die Forderung nach Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften angesichts der aktuellen religionspolitischen Lage in Deutschland?
  3. Wie können wir uns mit Gewerkschaften und Kirchen vor dem Hintergrund neoliberaler Gesellschafts- und Wirtschaftsvorstellungen gegen die Aushöhlung des freien Sonntags und den Druck auf gesetzliche Feiertage stellen?
  4. Wie können sich die Feiertagsgesetze an der religionspolitische Plurali­tät und den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren? Wie gehen wir mit Beschränkungen bei sogenannten „Stillen Tagen“ um, die sowohl religiös (Karfreitag) als auch nicht-religiös (Volkstrauertag) begründet sein können?
  5. Die LINKE achtet das Menschenrecht auf Religionsfreiheit und auf Religionsausübung: Wie soll das Menschenrecht auf Religionsausübung in Bundeswehr, Polizei und Gefängnisse für alle Religionsgemeinschaften garantiert werden? Wie konkretisieren wir z.B. unsere Position zur Militärseelsorge?
  6. Wie gehen wir damit um, dass die Forderung nach der Abschaffung des Blasphemieparagraphen zwar juristisch vertretbar sein kann, weil Vorschriften über Beleidi­gung, Verleumdung und Volksverhetzung ausreichen, um die Verächtlichmachung von religiösen Empfindungen zu ahnden, aber zugleich eine solche Initiative angesichts von islamfeindlicher und antisemitischer Hetze und Gewalt ein Signal in die falsche Richtung sein könnte?
  7. Die LINKE tritt für einen weltanschaulich-neutralen Staat ein: Einig sind wir darüber, dass Behörden und staatliche Bildungseinrichtungen frei von religiösen Symbolen sein sollen. Wie aber positioniert sich die LINKE zu Vorschriften, die das Recht auf Religionsfreiheit einschränken wie z.B. dem Kopftuchverbot? Welche Konsequenz ziehen wir aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu vereinbaren ist? Wie gehen wir mit religiös-ethischen Fragen um, bei denen religiöse und weltanschauliche Glaubensüberzeugungen eine wesentliche Rolle spielen, wie bei der Debatte um das Kopftuch?
  8. Wie sieht unsere Position zu Kirchensteuern im Detail aus? Wie gehen wir damit um, dass aus Kirchensteuern z.T. auch gesellschaftliche Aufgaben und sozialen Dienste finanziert werden?
  9. Wie verbinden  wir unsere Positionen zum kirchlichen Arbeitsrecht mit realen gewerkschaftlichen Initiativen und wie können wir die Kämpfe der Beschäftigten in kirchlich-diakonischen Einrichtungen wirksam unterstützen?

11. Die LINKE verteidigt das Recht auf Bildung als ein Menschenrecht. Gehört zu dem Menschenrecht auf Bildung auch der Religionsunterricht? Gehört es zum Bildungsauftrag der Schule, allen Kindern das Wissen über die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln?
Welche Anforderungen werden an die Ausbildung des Lehrpersonals für alle Religionsgemeinschaften für den Religionsunterricht gestellt?  Wo wird diese fachliche Ausbildung erworben?
Hier der Antrag als pdf: Religionspolitischer Antrag_magdeburger_parteitag_2016_antragsheft_2

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Religionsfreiheit verteidigen – Nein zur Hetze gegen den Islam! https://christinebuchholz.de/2016/05/12/religionsfreiheit-verteidigen-nein-zur-hetze-gegen-den-islam/ Thu, 12 May 2016 19:39:33 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6028 Religionsfreiheit verteidigen – Nein zur Hetze gegen den Islam! (PDF)

Fragen und Antworten zum Islam und Religionsfreiheit
Von Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE
Auf ihrem Programmparteitag beschloss die AfD am 1. Mai 2016 was ihre Führungsriege bereits im Vorfeld mehrfach geäußert hat: der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Sie will Minarette, Schleier und Muezzin-Rufe verbieten. Frauen und Mädchen mit Kopftüchern sollen nicht mehr die Schulen besuchen dürfen. Der Bau von Moscheen dürfte nicht durch Spenden aus dem Ausland finanziert werden. Während der stellvertretende Parteisprecher Alexander Gauland den Islam als einen „Fremdkörper“ bezeichnete, den man nicht „in Deutschland haben“ wolle, sprach seine Kollegin Beatrix von Storch von einer „verfassungsfeindlichen Ideologie“. Ein Antrag, zwischen dem Islam und dem politischen Islam zu unterscheiden, wurde vom Parteitag mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit spricht eine Partei in Deutschland erstmalig seit 1945 einer Religionsgemeinschaft ab, sich gleichberechtigt  durch „ungestörte Religionsausübung“ (Art. 4.2 des Grundgesetzes) zu entfalten. Eine ganze Reihe von Forderungen soll muslimisches Leben in Deutschland einschränken und letztlich unmöglich machen. Dass die AfD ein Lippenbekenntnis zur Religionsfreiheit ablegt, während sie zugleich die Religionsfreiheit für Muslime drastisch beschränken will, weist darauf hin, dass sie die Zeit eines allgemeinen Verbots des Islam noch nicht für „reif“ hält. So wurde ein Antrag aus Niederbayern, den Bau von Moscheen ganz zu verbieten, nur mit knapper Mehrheit durch Nichtbefassung noch einmal verhindert. Dabei spielte das Argument, dass es der AfD schaden könne, wenn sie sich offen gegen das Grundgesetz stelle, eine zentrale Rolle.
Mit ihren Positionen steht die AfD leider nicht allein da. Auch Politiker der Regierungsparteien wollen die Rechte von muslimischen Gemeinden einschränken. So war es der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU, der 2011 den Satz prägte „der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ Ähnlich distanzierte sich kurze Zeit darauf Bundespräsident Joachim Gauck von einer Äußerung seines Vorgängers Wulff. Gauck sagte mit Bezug auf Wulffs Worte, dass der Islam zu Deutschland gehöre: „Nein“, er übernehme diesen Satz eines Vorgängers nicht.  CSU-Generalsekretär Scheuer forderte zwei Wochen vor dem AfD Programmparteitag ein Islam-Gesetz. Der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Volker Kauder, forderte am Vortag des AfD-Parteitages, Moscheen staatlich zu kontrollieren. Die Hetze gegen den Islam ist eine neue Sündenbock-Kampagne, die auf Denkfiguren eines antimuslimischen Rassismus der letzte Jahre aufbaut – wie ihn zum Beispiel Sarrazin, die Pro-Parteien, die Schweizer SVP und andere europäische Rechtspopulisten und Faschisten verbreiten. Die Islam-Hasser greifen jahrhundertealte Ressentiments auf und stellen die Religionsfreiheit in Frage. Damit lenken sie von der wachsenden sozialen Ungleichheit in Deutschland und krisenbedingten Abstiegsängsten ab.
Nicht Minarette, Muezzin-Rufe oder Schleier bedrohen ein friedliches Zusammenleben in Deutschland, sondern soziale Ungerechtigkeit, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit gegen Minderheiten. Die AfD hetzt gegen den Islam und meint alle, die eine offene, solidarische und plurale Gesellschaft wollen. Es ist kein Zufall, dass sich die AfD in ihrem Grundsatzprogramm gegen die Errungenschaften der „Nach-68er“ Epoche richtet und Sie knüpft mit ihrem familienpolitischen Programm an die Zeit der Nazis und der Adenauer-Ära an, als berufstätige Mütter als egoistische Karrierefrauen geächtet waren. So macht sie Frauen zu „Gebärmaschine“.  Frauke Petry forderte zum Beispiel, dass jede deutsche Frau mindestens drei Kinder bekommen müsse und eine bundesweite Abstimmung für ein Abtreibungsverbot.
Viele der Forderungen der AfD, werden an Stammtischen diskutiert. Hier die Forderungen der AfD und linke Gegenargumente.
1. Minarette als „Herrschaftssymbole“ verbieten?
Ausgerechnet die AfD unterstellt den Muslimen Intoleranz in ihrem Programmentwurf: „Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftssymbol ebenso ab wie den Muezzinruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt. Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren.“ Einen Beleg führt sie dafür nicht an. Auch im christlichen Glauben heißt es im 1. Gebot: “Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir haben“
Inwiefern sich Kirchtürme, die in der Regel viel höher gebaut wurden als Minarette, sich von diesen unterscheiden, erklärt die AfD nicht. Gotische Kirchen mit ihren hohen Spitztürmen waren Demonstrationen des Führungsanspruchs des Klerus.
Es gibt derzeit in Deutschland ca. 200 klassische Moschee-Bauten, davon ca. 175 mit Minaretten. Das sind etwas mehr als zwei Minarette pro 1 Million Einwohner in Deutschland. Die Mehrheit der gläubigen Muslime betet in mehr als 2600 einfachen Gebetsräumen. Zum Vergleich: Es gibt etwa 45.000 Kirchen in Deutschland.
Kirchen, Moscheen, Synagogen, Pagoden waren immer und in allen Religionen architektonische Darstellungen der Größe und Erhabenheit von Gottesvorstellungen. Die Aussonderung der Moscheen als „Herrschaftssymbole“ des Islam ist durch nichts gerechtfertigt. Verbote religiöser Symbolik in Kleidung oder Architektur sind nur Ausdruck rassistischer Intoleranz derjenigen, die sie fordern.
Die AfD knüpft mit dem Minarettverbot an die Volksinitiative in der Schweiz an, die 2009 ein Bauverbot für Minarette in der Schweiz durchsetzte. Dabei ging es der SVP nicht um Minarette, denn in der Schweiz gibt es nur vier davon, sondern um eine Sündenbockkampagne gegen den Islam, auf der sie politisch aufbauen konnte. «Sie hat eine Stimmung geschaffen, die Vorbote anderer Abstimmungen wie jener über die Ausschaffungsinitiative oder jener über die Masseneinwanderungsinitiative war», sagt Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel.[1]
Die „ Ausschaffungsinitiative“ war eine Volksinitiative zur Ausweisung angeblich krimineller Ausländer der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie erreichte ein Jahr nach dem Minarettverbot, im Jahr 2010 eine Mehrheit von 52,9 Prozent. Die Masseneinwanderungsinitiative war ebenfalls von der SVP und 2014 mit 50,3 Prozent erfolgreich. Sie sieht u. a. vor, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Die Erfolgsserie der SVP wurde erst im Februar 2016 gebrochen. Eine Initiative zur „Durchsetzung“ der Ausschaffung scheiterte.
2. Sollen Muezzin-Rufe mit Kirchengeläut gleichgestellt werden?
Der AfD-Co-Vorsitzende Jörg Meuthen erklärte in seiner Rede auf dem Parteitag: „Der Ruf des Muezzin darf nicht die gleiche Selbstverständlichkeit beanspruchen wie das Geläut von Kirchenglocken. Das wollen wir in großer Mehrheit nicht in diesem Land.“
Die Evangelische Kirche sieht das anders: „Der öffentliche islamische Gebetsruf gefährdet das Christentum in Deutschland nicht. Dies unterstreicht ein gestern in Düsseldorf veröffentlichtes gemeinsames Papier der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Als Einladung zum Gebet seien der Ruf des Muezzin und christliches Glockengeläut vergleichbar.“[2]
Der Gebetsruf mit Lautsprechern ist durch die Religionsfreiheit gedeckt. Genehmigungspflichtig durch die Kommune sind die Lautstärke und die Häufigkeit. Der erste Muezzin-Ruf über Lautsprecher wurde in Deutschland 1985 in Düren genehmigt, wo es seitdem keine Beschwerden dazu gibt.[3] Derzeit gibt es in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen rund zwei Dutzend Moscheegemeinden, in denen einmal wöchentlich oder bis zu fünf Mal täglich der Ruf des Muezzins zu hören ist. Es gelten unterschiedliche städtische Vorschriften zur Häufigkeit und zur Lautstärke[4], die sich teilweise an Kirchengeläut, Vogelgezwitscher oder einem Staubsauger orientieren muss. In den meisten Bundesländern gibt es keinen Muezzin-Ruf außerhalb der Moschee.
Die Mehrheit der Moscheen und Gebetsräume lässt den Gebetsruf nur im Gebäude erschallen und  beantragt keine Genehmigung. Viele Moscheen mit Muezzin-Ruf gehören der Türkisch-Islamischen-Union (Ditib) an. Deren Generalsekretär Bekir Alboga sagt: Unser Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung. Obwohl wir Muslime um unser Recht wissen, sind wir rücksichtsvoll und beachten die lokalen Gegebenheiten und Prozesse.“[5]Trotz Religionsfreiheit stoßen Gemeinden aber auch oft auf Ablehnung. So beantragte beispielsweise eine Berliner Moschee, die nicht in bewohntem Gebiet liegt, den Muezzin-Ruf zu verstärken und bekam eine Genehmigung für eine bestimmte Lautstärke. Sie wurde allerdings vom Bezirksbürgermeister davor gewarnt, dies auch umzusetzen und verzichtet nun darauf.
Ginge es der AfD um die Lärmbelästigung, müsste sie vor allem Kirchenglocken in Frage stellen. Warum sollen christliche Gläubige mit Glocken zum Gebet gerufen werden und Muslime dürfen den Gebetsruf nur im Gebäude ausführen? Dies widerspricht der Gleichbehandlung der Religionen.
3. Schächtungsverbot ohne Ausnahme: Tierschutz im Dienst der Menschenfeindlichkeit
Schächten ist in Deutschland verboten. Es gibt Ausnahmeregelungen für Juden und seit 1996 auch für Muslime. Die AfD will diese Ausnahmen aufheben. „Die AfD lehnt das qualvolle betäubungslose Schächten von Tieren als unvereinbar mit dem Staatsziel Tierschutz ab.“
Die AfD sucht sich gezielt einen einzelnen Aspekt der Schlachtindustrie heraus, weil sie damit antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus stärken kann. Es ist ein Mythos, dass andere Schlachtmethoden weniger Schmerzen und Angstzustände für die Tiere bedeuten. Besonders in der Kritik steht die CO2-Betäubung von Schweinen, die in Deutschland millionenfach angewandt wird.[6]Damit hat die AfD keine Probleme. Die AfD bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm auch ausdrücklich sehr positiv zur Jagd – obwohl Jäger bekanntlich auch nicht betäuben und Tiere häufig nur angeschossen werden und qualvoll verenden.
Für die meisten islamischen und jüdischen Gemeinden in Deutschland ist die betäubungslose Schächtung wesentlicher Bestandteil ihrer Religionsausübung und gehört zum lebendigen Inhalt ihrer Glaubenspraxis. Von daher sind die Ausnahmeregelungen für jüdische und muslimische Schlachter zu verteidigen.
Im Übrigen erinnert die Forderung nach einem kompletten Schächtverbot an das Vorgehen der NSDAP, die den Tierschutz für die antisemitischen Ziele des Regimes missbrauchte. Unter dem Vorwand des Tierschutzes verbot die NSDAP 1933 das Schächten und bestrafte es mit Gefängnis – später auch mit Haft im Konzentrationslager. „Tierliebe und Menschenverachtung waren in der NS-Ideologie kein Widerspruch.“ schrieb Helene Heise im SPIEGEL.[7]
4. Soll die Vollverschleierung verboten werden?
Die AfD fordert in ihrem Grundsatzprogramm das Verbot der Vollverschleierung. „Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung durch Burka und Niqab in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka und Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft.“
Damit steht die AfD nicht alleine da. Immer wieder fordern Konservative ein „Burka-Verbot.“ Die CDU in Baden-Württemberg wollte ein Burka-Verbot in den schwarz-grünen Koalitionsvertrag mit dem Argument verankern, wer sich in der Öffentlichkeit verschleiere, sei „nicht Teil unserer freiheitlichen Gesellschaft.“ Auch das Verbot der Vollverschleierung ist eine Scheindebatte. Die Zahl der Frauen, die Burkas oder Niqabs (Schleier mit Augenschlitz) tragen, ist sehr begrenzt.
Nun ist es an sich grotesk, dass sich die AfD die Verteidigung von Frauenrechten auf die Fahnen schreibt. Gerade die AfD verbreitet ein ultra-konservatives Frauenbild und möchte deutsche Frauen wieder an ‚Heim und Herd’ drängen: Sie sollen im Zeichen des „völkischen“ Ideals der AfD möglichst viele Kinder bekommen und diese auch wieder in der Kleinkindphase in der Familie aufziehen.  Die Möglichkeiten der sexuellen Selbstbestimmung und des Schwangerschaftsabbruchs sollen nach Wunsch der AfD massiv eingeschränkt werden. Forderungen nach Quotierung in Beruf und Politik lehnt die AfD ab, folglich auch die nach sozialer und gesellschaftlicher Gleichstellung von Frauen.
Auch beim Burka-Verbot ist zu sagen: Nicht die Frauen, die sich voll verschleiern, sind das Problem, sondern die gesellschaftliche Stigmatisierung. Die Erfahrungen von Frankreich und Belgien zeigen, dass das Burka-Verbot, die betroffenen Frauen aus der Öffentlichkeit drängt und ins Haus verbannt.
Die Frauen, die aus freien Stücken Burka oder Nikab tragen, werden durch ein Verbot in Selbstbestimmung bevormundet und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Diejenigen, die es aus Zwang durch Ehemänner oder Familie tragen, haben es mit dem Verbot noch schwerer, Beratungsangebote oder Hilfe zu finden.
Die liberale politische Bewegung Operation Libero in der Schweiz sammelt Unterschriften gegen ein Burkaverbot unter dem Motto: «Keine Kleidervorschriften in die Verfassung».[8] Das Verhüllungsverbot sei ein «Eingriff in die persönliche Freiheit» und müsse entsprechend gut begründet werden. «Burkas stellen kein Problem dar, sie gefährden keine öffentlichen Interessen», argumentiert Operation Libero, laut eigenen Angaben eine «politische Bewegung, die sich für eine weltoffene und zukunftsgewandte Schweiz einsetzt». Sie war treibende Kraft gegen die Volksinitiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“, die am 28. Februar abgelehnt wurde.
5. Warum ein Kopftuchverbot einem Berufsverbot gleichkommt
Die AfD behauptet: „Der Integration und Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann.“
Das ist in mehrerlei Hinsicht falsch. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Motivationen, ein Kopftuch zu tragen: es gibt kulturelle, ästhetische und traditionell religiöse Gründe, es mag eine selbstbewusste Reaktion auf den hier erfahrenen Rassismus sein, ein Symbol der Zugehörigkeit und vieles mehr. Damit ist es Teil eben jener Entfaltungsmöglichkeiten. Frauen besitzen das Recht und die Fähigkeit ihre persönliche Entscheidung zu treffen. Diesen Frauen, wird durch ein Verbot, die gesellschaftliche Teilhabe grundlos erschwert. Denn ihnen wird die freie Berufswahl und relativ sichere Einkommen im Öffentlichen Dienst verwehrt. Damit wird ein Aufstieg aus schlecht bezahlten, prekären Arbeiten unmöglich. Auch in der Privatwirtschaft wurde das Urteil als Vorwand verwendet, kopftuchtragende Muslimas nicht einzustellen. Das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst hat eine Signalwirkung in andere Bereiche.
Noch mehr jedoch trifft es gerade diese Minderheit von muslimischen Frauen, die das Kopftuch aus Zwang tragen und in deren scheinbaren Namen sich viele für ein Verbot aussprechen. Indem ihnen der Weg zu einer beruflichen Existenz und damit einer materiellen Grundlage erschwert wird, bleiben sie auf den Ehemann, die Familie oder das Jobcenter verwiesen.
Ehrhart Körting, ehemaliger Innensenator der SPD, äußerte inzwischen deutlich seine Zweifel an dem von ihm mitverfassten Kopftuchverbot: „Ich habe bei meinen Moscheebesuchen mit vielen jungen Frauen diskutiert, die überzeugend erklärt haben, dass sie das Kopftuch nicht tragen, weil sie dazu gezwungen werden. Sondern weil es zu ihrer religiösen Identität gehört. Und sie empfinden es als eine Diskriminierung, wenn sie mit dieser Identität bestimmte Berufe gar nicht mehr ergreifen können.“[9] Dass es nicht nur um empfundene Diskriminierung geht, machte er an anderer Stelle deutlich: „Ich frage mich deshalb, ob das Gesetz nicht das Gegenteil von dem bewirkt, was wir uns erhofft hatten. Dass es nämlich nicht die Emanzipation von muslimischen Mädchen und Frauen fördert, sondern eher behindert.“[10]
Auch die Trennung von Staat und Kirche wird durch das Kopftuch nicht angegriffen: Individuen und Institutionen können hier nicht über einen Kamm geschert werden. Während der Staat und seine Institutionen einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sind und daher das Kreuz von der Klassenwand und die Kirchensteuer vom Gehaltszettel verschwinden sollten, kann dies für Individuen nicht gelten. Statt also durch die Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen der grassierenden Islamfeindlichkeit in Deutschland Vorschub zu leisten, sollten Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, Vielfalt anzuerkennen und wertzuschätzen.[11]

DIE LINKE in Berlin fordert das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst abzuschaffen: „Kopftuchtragende Muslima sind, zusätzlich zur geschlechterbedingten Benachteiligung, rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das Neutralitätsgesetz zu überprüfen. DIE LINKE setzt sich dafür ein, aus dem Gesetz entstehende Diskriminierungen kopftuchtragender muslimischer Frauen abzuschaffen.“ [12]
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen ist die Spitze der Diskriminierung von muslimischen Frauen durch die AfD und das Gegenteil von Gleichberechtigung. In Frankreich führt es für Schülerinnen zum Ausschluss aus öffentlichen Schulen. Auch in Deutschland besteht die Gefahr, dass Mädchen und Frauen gezwungen zu werden, die Schule zu verlassen und Privatschulen suchen müssen. Letzteres wiederum kann sich die Mehrheit finanziell nicht leisten. In jedem Fall widerspricht es dem Bildungsauftrag des Staates für alle und macht es für  die Betroffenen den Schulbesuch zum Spießrutenlauf.
6. Soll die Finanzierung von Moscheen in Deutschland aus dem Ausland verboten werden?
Die AfD fordert, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland zu unterbinden: „Islamische Staaten wollen durch den Bau und Betrieb von Moscheen den Islam in Deutschland verbreiten und ihre Macht vergrößern. Die wachsende Einflussnahme des islamischen Auslands ist mit dem freiheitlichen Verfassungsstaat und der Integration von hier lebenden Muslimen nicht vereinbar.“
In dieselbe Richtung hat auch Andreas Scheuer, Generalsekretär der CSU argumentiert, als er ein „Islamgesetz“ forderte. Scheuer sagt: „Wer sich nicht integriert, kann nicht hier bleiben“[13]und beruft sich auch auf Innenminister de Maizière, der im Integrationsgesetz den Aufenthalt von der „Integrationsleistung“ abhängig machen will[14]und damit eine Zwangsintegration fordert. Die AfD ist nur vorgeblich für die Integration, die sie sich auf die Fahnen schreibt. Die Integration von Muslimen sei „weder möglich noch wünschenswert“, rief der  Sprecher des neofaschistischen Flügels (Patriotische Plattform) Hans-Thomas Tillschneider unter großem Beifall des  Parteitags aus.
Die Forderung nach Verbot von Auslandsfinanzierung religiöser Bauten oder Diensten muss zurückgewiesen werden. Die katholische Kirche in Deutschland unterstützt in vielen Ländern ihre Glaubensgeschwister finanziell. Niemand würde die Auslandsfinanzierung von christlichen oder jüdischen Einrichtungen oder Diensten in Frage stellen, auch die AfD nicht.
Ein Verbot der Auslandsfinanzierung würde den Bau von Moscheen erschweren, denn die muslimischen Gemeinden sind weniger finanzstark als beispielsweise die Kirchen, die u.a. staatliche Unterstützung für den Unterhalt von Kirchen bekommen und für die der Staat Kirchensteuer bei den Gläubigen einzieht.
Außerdem ist es heuchlerisch von Politikern der CSU und auch der CDU, Gelder aus der Türkei oder Saudi-Arabien für den Bau von Moscheen verbieten zu wollen, aber gleichzeitig Waffenlieferungen in diese Länder zu befürworten. Es ist auch falsch, den Muslimen zu unterstellen, dass sie die Staatsform in Saudi-Arabien befürworten, nur weil sie in einer gespendeten Moschee beten. Ebenso könnte man unterstellen, dass alle Besucher der Olympischen Spiele die Geschäftspolitik der Sponsoren richtig finden. Dem ist nicht so.
Was die AfD und Scheuer den Muslimen unterstellen, ähnelt dem „Ultramontanismusvorwurf“ von Bismarck gegen die Katholiken aus dem 19. Jahrhundert. Reichskanzler Bismarck warf den Katholiken vor, sie seien nicht ausreichend staatstreu, ihre Loyalität gelte vielmehr dem Papst, ihrem geistigen Oberhaupt jenseits der Alpen („ultra montes“). Im Mittelpunkt von Bismarcks Vorgehen stand das Verbot politischer Äußerungen durch Geistliche von der Kirchenkanzel herab. Damals wurden die Predigten der katholischen Geistlichkeit der staatlichen Zensur unterworfen. Zahlreiche Pfarrer wurden damals mit Gefängnisstrafen und Verbannung aus ihren Gemeinden bestraft. Aber das war nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die sich gegen Katholikinnen und Katholiken wandten und eine allgemeine antikatholische Stimmung in der Gesellschaft schaffen sollten, um die Macht des protestantisch beherrschten Preußens zu stärken und das neue Deutsche Reich unter protestantischer Führung gegen Instabilität abzusichern.
August Bebel, der Gründer der Sozialdemokratischen Partei, wandte sich im Jahr 1872 im Reichstag gegen Bismarck und bezog Position gegen ein Verbot des reaktionären Jesuitenordens, des Horts der Gegenreformation und der Gegenaufklärung. Damit stellte er sich gegen die Mehrheit der Liberalen und demokratischen Linken, die Bismarcks Gesetzgebung im Namen der Aufklärung und der Trennung von Staat und Kirche unterstützten. Nur sechs Jahre später erließ Bismarck die Sozialistengesetze und verbot die Sozialdemokratische Partei Deutschlands – was zeigt, wie Recht Bebel und seine Sozialisten hatten, sich gegen die Unterdrückung der Katholiken durch die preußisch-protestantische Monarchie zu stellen. Das historische Beispiel zeigt, wie erst die einen unliebsamen Kräfte vom Staat verboten werden und dann die linken Kräfte folgen. Auch heute sollten wir die Religionsfreiheit gegenüber jeder staatlichen Repression verteidigen.
7. Sollen Imame in Moscheen deutsch sprechen? Sind Imame eine Gefahr?
Die AfD fordert: „ Imame sollen in deutscher Sprache an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Von aus dem islamischen Ausland entsandten Imamen geht die Gefahr rechts- und verfassungswidriger Indoktrination der Moscheebesucher aus.“
Auch hier sprang CSU-Generalsekretär Scheuer auf den antimuslimischen Zug der AfD auf, als er ein Islamgesetz forderte, wonach Imame zukünftig nur in deutscher Sprache predigen dürften. Der Staat hat keine Vorschriften für Gottesdienste zu machen – ob in der Kirche, in der Moschee oder in der Synagoge. Viele Imame predigen auf Deutsch. Auch hier bedienen AfD und CSU-Generalsekretär Scheuer antimuslimische Ressentiments, denn selbstverständlich wendet er sich nicht gegen die lateinische Liturgie in konservativen Teilen der katholischen Kirche oder andere Sprachen in anderen Gottesdiensten. Es gibt in Deutschland zum Beispiel christliche Predigten auf  Französisch, Polnisch und Russisch; Synagogen, in denen englisch, hebräisch oder russisch gesprochen wird und genauso wie auch türkische, bosnisch- oder arabischsprachige Gottesdienste in Moscheen abgehalten werden. Es ist sinnvoll, dass Migranten – egal welcher Herkunft – Gottesdienste in ihrer Muttersprache hören können.
Die muslimischen Verbände fordern seit Jahren gerade die Ausbildung von Imamen und islamische Theologie als Studiengang in Deutschland, die in vier Hochschulen nun begonnen hat. Die Forderung der AfD, die Imame ohne die Einbeziehung der muslimischen Verbände auszubilden, ist absurd. Die AfD fordert nicht, die universitäre Ausbildung der Pfarrer und Priester ohne die Kirchen zu vollziehen. Wie Bismarck die katholische Minderheit bekämpfte und Pfarrer wegen angeblicher politischen Einflussnahme verhaften ließ, führt die AfD hier ihre Kampagne gegen Imame und unterstellt „rechts- und verfassungswidrige Indoktrination“ – ohne jeden Beleg.
Die muslimischen Imame werden hier mit einem Pauschalverdacht belegt und stigmatisiert. Auch mit dieser Forderung hetzt die AfD ihre Anhänger gegen eine religiöse Minderheit auf.
Die AfD kann hier an die staatlichen Repressionen gegen Moscheegemeinden in Deutschland in den letzten 15 Jahren anknüpfen. Immer wieder haben Polizei und BKA ganze Moscheen gestürmt, nur um dann – wie in Berlin mehrfach geschehen- die Festgenommenen wieder freilassen zu müssen, weil es keinen hinreichenden Anfangsverdacht gab. Auch der Verfassungsschutz beobachtet ganze Moscheen und religiöse Vereinigungen, stigmatisiert sie damit in der Öffentlichkeit – ebenso wie er es mit vielen so genannten „Linksextremisten“ tut. Die zahlreichen rassistischen und Neonazi-Anschläge auf Moscheen sind für den Verfassungsschutz nicht besonders beobachtungswert. Anders als antisemitische Straftaten erfassen Bund- und Länderpolizei islamfeindliche Straftaten bislang nicht gesondert und führen keine Statistiken dazu. Die Linksfraktion fordert seit Jahren die Erfassung antimuslimischer Straftaten.[15]
Dass hier doppelte Standards gelten sieht man daran, dass der Verfassungsschutz es ablehnt, die AfD zu beobachten, obwohl die AfD einen starken neofaschistischen Flügel hat, der ganze Landesverbände dominiert.
8. Sollen muslimische Gemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden?
„Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Islamische Organisationen erstreben den Körperschaftsstatus mit seinen Privilegien, um ihre Macht zu stärken.“
In Deutschland können Religionsgemeinschaften den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts anstreben. Das bedeutet u. a., dass sie Religionsunterricht erteilen und Steuern auf ihre Mitglieder erheben können. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die christlichen Kirchen, die jüdische Gemeinde, die russisch-orthodoxe Kirche, die Zeugen Jehovas und andere.
Der Verband der Islamischen Kulturzentren und der Zentralrat der Muslime haben vor Jahren die Anerkennung beantragt. Sie erfüllen die Voraussetzungen, über den Nachweis über Dauer und Mitgliedschaft. In einigen Bundesländern läuft die Prüfung, sie wurden aber bisher von keinem Bundesland anerkannt. Dies kann die AfD nun in ihrer Argumentation ausnutzen.
Die Anerkennung der muslimischen Gemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Bundesländern wäre ein überfälliger und wichtiger Schritt der öffentlichen Anerkennung. Einzig die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen wurde als bisher als muslimische Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Einige muslimische Gemeinden haben die Teilanerkennung als Körperschaft bekommen, sodass sie Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen dürfen so zum Beispiel in Bremen, Hessen und Hamburg.[16]Das hat den Vorteil, dass die Lehrkräfte dann öffentlich bezahlt werden und nicht privat finanziert werden müssen. Die Erteilung von Religionsunterricht ist eine zentrale Motivation anerkannt zu werden. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, ob es Religionsunterricht an den Schulen gibt. Solange andere Religionsgemeinschaften das Recht haben, Religionsunterricht zu erteilen, müssen auch die Muslime dieses Recht haben. Dies ist kein Privileg, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wenn ein Recht verwehrt wird, ist das Diskriminierung.
Die Alevitische Gemeinde, die in 11 Bundesländern Religionsunterricht erteilen darf, aber nicht vollständig als KDöR anerkannt ist, schreibt: „Der AABF (Alevitischen Gemeinde Deutschland e. V.) ist sehr wohl bewusst, dass der KdöR-Status nicht alle strukturellen Problemen von uns als Migrantenselbstorganisation löst, aber es ist ein großer Schritt in Richtung selbstbestimmtes religiöses Leben. (..) Als KdöR wäre es möglich, mit Hilfe der Mitgliedersteuern Kindergärten, Bildungsstätten, Beratungsstellen, Altenheime und Friedhöfe zu betreiben – zugeschnitten auf die Bedürfnisse von in Deutschland lebenden Alevitinnen und Aleviten.“[17]
Die AfD erweckt den Eindruck, dass Muslime besondere Privilegien erhalten. Dies ist nicht der Fall. Es geht darum, dass die Muslime endlich die Rechte erhalten, die andere Religionsgemeinschaften selbstverständlich haben. Wirtschaftliche Privilegien, Macht, Eigentumsverhältnisse und Reichtum einiger weniger in der Gesellschaft zu thematisieren bleibt Aufgabe der Linken.
Das Positionspapier zum Download


[2] Kölner Stadtanzeiger vom 21. Oktober 1998
[5] http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4+M5397291ff4b.0.html
[13] http://www.csu.de/aktuell/meldungen/april-2016/scheuer-im-welt-interview/
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Religionsfreiheit verteidigen https://christinebuchholz.de/2016/05/02/religionsfreiheit-verteidigen/ Mon, 02 May 2016 11:18:51 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6017 „Der Islam gehört zu Deutschland – der Hass und die Islamfeindlichkeit der AfD nicht“, erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der auf dem Parteitag der AfD beschlossenen Forderungen zum Islam. Buchholz weiter:

„Dass jede Religionsgemeinschaft ihre Religion frei ausüben darf, ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Sondergesetze gegen den Islam und zum Teil das Judentum wie das Minarettverbot und das Schächtverbot lehnen wir ab. Statt einer Ausgrenzung des Islam und der Muslime brauchen wir deren Gleichberechtigung und Anerkennung als Religionsgemeinschaft. Ich teile die Warnung des Zentralrats der Juden und des Zentralrats der Muslime vor dem Hass und der Demagogie der AfD. Diese Partei macht eine religiöse Minderheit zum Sündenbock und führt eine Scheindebatte: Nicht Minarette, Muezzin-Rufe oder Schleier sind das Problem in Deutschland, sondern soziale Ungerechtigkeit, Rassismus und bestehende Diskriminierung. Die AfD hetzt gegen den Islam und meint alle, die eine offene, solidarische und plurale Gesellschaft wollen.“
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Debatte um Religionsfreiheit: Vor der eigenen Haustüre kehren https://christinebuchholz.de/2015/07/02/debatte-um-religionsfreiheit-vor-der-eigenen-haustuere-kehren/ Thu, 02 Jul 2015 21:23:44 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=5626 Heute stimmen wir über einen Antrag ab, der die Bundesregierung auffordert, bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht über den Stand der Religionsfreiheit weltweit vorzulegen. Die Linke wird diesem Antrag zustimmen.
Zwei Aspekte möchte ich in der Debatte besonders hervorheben.
Wenn es um Religionsfreiheit geht, sollten wir zuerst vor der eigenen Haustür kehren. Das betrifft sowohl die Situation in der Bundesrepublik, als auch in der EU.
Zum anderen will ich hervorheben, dass viele Konflikte, die religiös bemäntelt werden, in aller Regel im Kern politische und soziale Auseinandersetzungen darstellen. Das Eintreten für Religionsfreiheit darf im Übrigen nicht für eine Außenpolitik instrumentalisiert werden, die diese Konflikte nicht löst, sondern befördert.
Zum ersten Punkt: Wie steht es um die Religionsfreiheit in Deutschland und Europa? Dazu zählt nicht nur das formale Recht auf Ausübung der Religion der eigenen Wahl. Es muss auch ein Klima herrschen, in dem alle Menschen ohne Angst sich zu ihrem Glauben bekennen können.
Dies ist nicht der Fall. Es herrscht ein Klima der Feindseligkeit gegen Muslime in vielen europäischen Ländern. Dies wurde jüngst durch eine Umfrage des US-Meinungsforschungsinstitut Pew Research Center bestätigt, wonach 56 % der Bevölkerungen in den sechs größten EU-Ländern negativ gegenüber Muslimen eingestellt seien.
Die Folgen dieser feindseligen Haltung gegenüber dem Islam sind dramatisch. So jährte sich gestern zum sechsten Mal der Mord an Marwa El Sherbini, die im Dresdner Landgericht vor den Augen ihres Kindes und ihres Mannes von einem Rassisten niedergestochen wurde. Die damalige Bundesregierung hat mehrere Tage gebraucht, bevor sie sich überhaupt zu diesem Verbrechen geäußert hat.
Zurückhaltung bei der Verteidigung von Muslimen gibt jenen Rückenwind, die mit dem Hass gegen Muslime Menschen mobilisieren. Pegida konnte so Tausende in Dresden mobilisieren. Viele Politiker stellten sich gegen Pegida. Nur die wenigsten sprachen aus, was diese Bewegung antrieb: Rassismus gegen Muslime.
Pegida ist nur der sichtbare Ausdruck für ein verbreitetes Problem. Moscheen wurden in den vergangen Jahren zu Dutzenden Ziele rassistischer Anschläge. Es gab wiederholt Proteste gegen den Bau von Moscheen. In einigen Orten versuchen kommunale Verwaltungen über Bauvorschriften und andere bürokratische Tricks, den Bau von Moscheen in zentraler Lage zu verhindern.
So lange Muslime, Juden und andere religiöse Minderheiten nicht Gotteshäuser nach ihren Vorstellungen bauen oder angstfrei besuchen können, ist die Religionsfreiheit bei uns nicht für alle garantiert.
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März darf Lehrerinnen nicht mehr pauschal verboten werden, an Schulen das Kopftuch zu tragen. Dies ist ein Schritt nach vorn. Denn das Kopftuchverbot ist nichts anderes als ein Akt der Unterdrückung einer religiösen Minderheit. Doch wir erleben weiterhin tagtäglich die Diskriminierung von muslimischen Frauen, die Kopftuch tragen.
Eine der Gründe sind Äußerungen und Schriften bekannter Politiker, nicht zuletzt der Sozialdemokraten Sarrazin und Buschkowski. In dem Bezirksamt von Berlin-Neukölln, dort wo Buschkowski Bürgermeister war, bewarb sich die kopftuchtragende Muslima Betül Ulusoy als Rechtsreferendarin. Sie musste erleben wie ihr eine telefonische Zusage zurückgezogen wurde, nachdem sie dort persönlich vorstellig wurde. Das ist Diskriminierung und widerspricht geltendem Recht. Leider ist diese Erfahrung ist kein Einzelfall.
Häufig wird mit dem Finger auf andere Länder gezeigt, wenn es darum geht religiöse Diskriminierung anzuprangern. Doch wie verhält sich die deutsche Auslandsvertretung in dem Land gegenüber diesem Phänomen? Die Ahmadiyya-Gemeinde wird in Pakistan verfolgt, ihre Eheschließungen in Pakistan nicht anerkannt. Wenn nach Deutschland ausgewanderte Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinde Ehegatten oder -gattinnen im Zuge der Familienzusammenführung nachholen wollen, bekommen sie Probleme. Oft müssen sie erleben, dass sich die deutsche Botschaft in Pakistan die Position der pakistanischen Behörden zu eigen macht und die Eheschließungen nicht anerkennt.
Wer weltweit glaubwürdig für Religionsfreiheit eintreten möchte, darf nicht gleichzeitig diskriminierende Standards bei der Vergabe von Visa und Aufenthaltsberechtigungen übernehmen. Hier gibt es Handlungsbedarf.
Herrn Kauder setzt sich besonders für die Religionsfreiheit von Christinnen und Christen ein, zum Beispiel in Ägypten. Ich bin auch für die Religionsfreiheit der Koptischen Gemeinde in Ägypten. Wer aber die Rechte der Kopten hochhält und dann dem ägyptischen Diktator Al Sisi den roten Teppich in Berlin ausrollt, der predigt eine Doppelmoral. Unter Präsident Sisi wurden rund 1500 Todesurteile gegenüber Muslimbrüdern und anderen Oppositionellen verhängt. Man kann sehr wohl die Rechte der Kopten verteidigen, ohne sich vor den Karren Al Sisis spannen zu lassen.
Nicht nur Sisi, auch das saudische Regime wird hofiert – obgleich in dem Land auf die Ausübung der christlichen Religion die Todesstrafe steht. Offenbar trägt der Vorsatz einer „wertegeleiteten“ Außenpolitik nur so weit, wie die „Werte“ nicht mit wirtschaftlichen oder strategischen Interessen kollidieren. Das ist leider die Realität.
Die Redner der Union haben in der ersten Lesung dieses Antrages auf die Verbrechen des so genannten Islamischen Staates verwiesen. Der IS mordet, versklavt und vergewaltigt im Namen der Religion Christen und Jesiden. Das ist richtig. Allerdings ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, es handele sich beim Krieg im Irak um einen Krieg zwischen Christentum und Islam.
Erstens sind es in der Mehrzahl Muslime, die unter dem IS leiden. Zum anderen werden von Seiten der radikal-schiitischen Milizen Verbrechen begangen, die jenen des IS gleichen. Doch diese Milizen sind es, auf die sich das mit der westlichen Allianz verbündete Regime in Bagdad stützt. Die Religion dient nicht nur dem IS, sondern beiden Seiten als Vorwand, um Ortschaften zu plündern, Gefangene hinzurichten und Bevölkerungen zu vertreiben.
Wir sind gespannt auf den Bericht der Bundesregierung zur Religionsfreiheit. Und wir sind gespannt, wie sie das eigene Agieren in der Frage bilanzieren wird. Es geht um die Stärkung der Religionsfreiheit und aller anderen Menschenrechte. Hierzulande und weltweit.
Rede zu Protokoll zur Beratung zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Glaubensfreiheit“ (DS 18/5206, 18/5408)

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Zum Vertrag der Bundesrepublik mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen https://christinebuchholz.de/2014/10/17/zum-vertrag-der-bundesrepublik-mit-der-weltgemeinschaft-reformierter-kirchen/ Fri, 17 Oct 2014 08:29:00 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=5272 Die folgende Rede zum Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen habe ich im Bundestag am 16. Oktober 2014 zu Protokoll gegeben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
wir verhandeln heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Es handelt sich hierbei um das erforderliche Zustimmungsgesetz zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK).
Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen setzt sich aus 227 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Ländern zusammen. Zu der größten protestantische Weltorganisation gehören 80 Millionen Christinnen und Christen weltweit.
Im Januar 2013 eröffnete die WGRK ihren Amtssitz in Hannover. Sie verlegte den Amtssitzes samt der sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genf nach Hannover.
Hintergrund war die finanzielle Lage des WGRK, aber auch die Tatsache, dass Hannover der Sitz des Reformierten Bundes ist. Der Reformierte Bund ist der Dachverband der 430 reformierten Gemeinden, Synoden und Kirchen in Deutschland.
Mit dem Vertrag hat die Bundesregierung der WGRK bestimmte Privilegien und Sonderrechte eingeräumt, wie die kostenlose und zügige Erteilung von Visa für die ausländischen Beschäftigten und Gäste der Weltgemeinschaft, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, der Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern freie Einfuhr von Möbeln und persönliche Habe der Beschäftigten, die Erteilung von Sonderausweisen durch das Auswärtige Amt und der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Da sich der Vertrag auf Gegenstände bezieht, deren Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten ist, muss der Bundestag seine Zustimmung geben, damit der Vertrag in Kraft treten kann.
DIE LINKE fordert langfristig eine Debatte über die Sonderrechte von Religionsgemeinschaften aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 ff. der Weimarer Reichsverfassung und deren Überprüfung führen. Das betrifft auch Bereiche, die sich nachteilig auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen auswirken – Stichwort „Dritter Weg“ – oder die Staatsleistungen.
DIE LINKE wird diesem Vertragsgesetz zustimmen. Wir unterstützen religiöse Vielfalt und Bemühungen zum interreligiösen Dialog. Wir wollen der Arbeit der WGRK keine Hindernisse in den Weg legen.
 
 

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