Muslime – Christine Buchholz https://christinebuchholz.de Wed, 22 Apr 2020 13:23:41 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.0.12 Muslimische Gemeinden in der Corona-Krise unterstützen https://christinebuchholz.de/2020/04/22/muslimische-gemeinden-in-der-corona-krise-unterstuetzen/ https://christinebuchholz.de/2020/04/22/muslimische-gemeinden-in-der-corona-krise-unterstuetzen/#respond Wed, 22 Apr 2020 12:17:35 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=13644 „DIE LINKE wünscht den Muslimen in Deutschland einen gesegneten Fastenmonat“, habe ich für die Fraktion DIE LINKE, anlässlich des morgen beginnenden Ramadans erklärt. 

„Muslime in Deutschland haben sich seit Beginn der Corona-Krise genauso solidarisch wie andere Religionsgemeinschaften verhalten und ihre Moscheen und Gebetsräume geschlossen.

Dabei trifft die Situation die Gemeinden sowohl als Religionsstätten als auch als soziale Zentren.

Viele Gemeinden haben die Initiative ergriffen und nachbarschaftliche Solidarität organisiert, Schutzmasken genäht und vieles mehr.

Wir weisen es zurück, wenn der Eindruck erweckt wird, Muslime würden ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht werden. So tönt es nicht nur aus der AfD, auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz mahnte unlängst die Muslime in Deutschland zum Einhalten des Kontaktverbotes während Ramadan an, obwohl die Verbände schon längst Gottesdienste und seelsorgerische Angebote ins Netz verlagert haben.

Viele Gemeinden geraten durch die Corona-Krise enorm unter Druck. Gerade weil muslimische Religionsgemeinschaften nicht im gleichen Maße anerkannt sind wie andere Religionsgemeinschaften. So brechen für viele Gemeinden Spendeneinnahmen weg, die zum Freitagsgebet und auch zum Ramadan eingesammelt werden.“

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Kopftuchurteil: Chance verpasst, Diskriminierung zu beenden https://christinebuchholz.de/2020/02/27/kopftuchurteil-chance-verpasst-diskriminierung-zu-beenden/ https://christinebuchholz.de/2020/02/27/kopftuchurteil-chance-verpasst-diskriminierung-zu-beenden/#respond Thu, 27 Feb 2020 13:50:51 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=13547 „Ich bedaure das Urteil. Karlsruhe hat eine Chance verpasst, die Diskriminierung von kopftuchtragenden muslimischen Rechtsreferendarinnen zu beenden“, habe ich für die Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt, das Bundesländern erlaubt, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch zu verbieten. 

„Im Jahr 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei Lehrerinnen zu Recht als Eingriff in die Religionsfreiheit verurteilt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum nun Referendarinnen mit Kopftuch keine hoheitlichen Funktionen übernehmen können. Die religiöse Neutralität des Staats wird gewährleistet durch die Neutralität der Institution. Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Beschäftigten widerspricht nicht der Neutralität des Staates: Die Kruzifixe in bayrischen Gerichten und Amtsstuben stellen die Neutralität in Frage, nicht das Kopftuch einer Rechtsreferendarin.

Das Urteil unterstellt indirekt, dass muslimische Juristinnen mit Kopftuch nicht in der Lage wären, sich der staatlichen Neutralität angemessen zu verhalten. Das ist eine in sich diskriminierende Annahme. Es ist jetzt an den Ländern, die diskriminierenden Regeln aufzuheben, denn Karlsruhe erklärt auch, dass das Verbot nicht zwingend sei.

DIE LINKE spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. DIE LINKE steht für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen jeden Zwang – das Kopftuch zu tragen oder es abzulehnen.“

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Drohungen gegen Moscheen ernst nehmen – Islamfeindlichkeit bekämpfen https://christinebuchholz.de/2020/02/14/drohungen-gegen-moscheen-ernst-nehmen-islamfeindlichkeit-bekaempfen/ https://christinebuchholz.de/2020/02/14/drohungen-gegen-moscheen-ernst-nehmen-islamfeindlichkeit-bekaempfen/#respond Fri, 14 Feb 2020 11:28:09 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=13517 „DIE LINKE verurteilt die Bombendrohungen gegen Moscheen in Essen, Unna und Hagen“ erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass Muslime in Deutschland permanenten Drohungen ausgesetzt sind. Laut Bundesregierung wurden im letzten Jahr 184 Fälle islamfeindlich motivierte Übergriffe gegen Einrichtungen oder Personen polizeilich registriert. Das bedeutet: 2019 gab es jeden zweiten Tag einen Angriff auf eine Moschee, eine muslimische Einrichtung oder einen muslimischen Repräsentanten. Dieses Niveau an alltäglicher Gewalt gegen Muslime darf nicht weiter hingenommen werden. Die Bundesregierung muss endlich entschiedene Schritte gegen islamfeindliche Gewalt und Diskriminierung ergreifen.

Bislang geht die Bundesregierung trotz der Terroranschläge von Christchurch und Halle weiterhin nicht von einer erhöhter Gefahrenlage aus. Dies ist fahrlässig angesichts der akuten Gefahr von rechts. Antimuslimische Haltungen bilden heute den gemeinsamen Nenner einer ansonsten heterogenen extremen Rechten. Die Bundesregierung muss deutliche Zeichen gegen Islamfeindlichkeit zu setzen. Denn der wachsende alltägliche antimuslimische Rassismus schafft ein Klima der Angst und führt zu immer mehr Gewalt.“

Neue Fallzahlen zu den Angriffen auf Moscheen, religiöse Einrichtungen und Religionsvertretern hat die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der LINKEN ergeben, die am heutigen Freitag veröffentlicht wurde.

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DIE LINKE begrüßt Einführung der jüdischen Militärseelsorge https://christinebuchholz.de/2019/12/11/die-linke-begruesst-einfuehrung-der-juedischen-militaerseelsorge/ https://christinebuchholz.de/2019/12/11/die-linke-begruesst-einfuehrung-der-juedischen-militaerseelsorge/#respond Wed, 11 Dec 2019 12:24:06 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=13432 „Es ist erfreulich, dass die jüdische Religionsgemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt bald Seelsorge in der Bundeswehr anbieten kann“, erkläre ich für die Fraktion DIE LINKE mit Blick auf den Kabinettsbeschluss zum Staatsvertrag zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge.

„Es stellte eine Diskriminierung von jüdischen und muslimischen Soldatinnen und Soldaten dar, dass in der Bundeswehr bislang nur Seelsorger der christlichen Glaubensgemeinschaften tätig waren. Der angekündigte Staatsvertrag über die jüdische Militärseelsorge ist überfällig.

Nun ist die Bundesregierung gefragt, auch mit den muslimischen Verbänden einen vergleichbaren Vertrag zu unterzeichnen. Die muslimischen Glaubensgemeinschaften sind seit zehn Jahren mit dem Ministerium darüber im Gespräch. Bedauerlicherweise verschleppt das Ministerium die Gleichstellung der ca. 3000 Muslime in der Bundeswehr.

Darüber hinaus fordert DIE LINKE, die bestehende Institution der Militärseelsorge in der jetzigen Form abzuschaffen und durch einen Vertrag zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu ersetzen.“

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Gleichberechtigung von Muslimen: Bundesregierung muss liefern https://christinebuchholz.de/2018/11/27/gleichberechtigung-von-muslimen-bundesregierung-muss-liefern/ Tue, 27 Nov 2018 13:25:02 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6974 Zur morgen beginnenden Deutschen Islamkonferenz erklärt ich als Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Partei DIE LINKE:

Die vierte Deutsche Islamkonferenz muss konkrete Schritte zur Anerkennung des Islam in Deutschland aufzeigen und dazu beitragen, bestehende Diskriminierungen von Muslimen abzubauen. Dazu gehört es, dass Muslime die gleichen Rechte wie andere Religionsgemeinschaften bekommen in Bezug auf den Religionsunterricht, die Wohlfahrtspflege, die Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen und die Ausbildung von Imamen an öffentlichen Hochschulen.
Es ist ein schlechtes Signal, wenn Innenminister Seehofer einen scheinbaren Widerspruch zwischen dem Islam und einer in „Deutschland gewachsenen Kultur und den Werten unserer Gesellschaft“ aufmacht. Der Islam gehört zu Deutschland und ist Teil der Kultur hier. Eine Kultur, die niemals einheitlich war.
Damit sich der Islam in Deutschland weiterentwickeln kann, müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, sonst werden übrigens auch Abhängigkeiten aus dem Ausland bestätigt. Kurzum: Die Bundesregierung muss liefern.
Die Islamfeindlichkeit und der Rassismus gegen Muslime sind in Deutschland in den letzten Jahren bedrohlich gewachsen. 44 Prozent wollen Muslimen die Zuwanderung untersagen und 56 Prozent fühlen sich durch Muslime manchmal wie ein Fremder im eigenen Land, wie die aktuelle Leipziger Autoritarismus-Studie belegt. Deshalb ist es wichtig, dass die Deutsche Islamkonferenz ein Signal der Anerkennung des Islams in Deutschland an die gesamte Gesellschaft und insbesondere an die Muslime sendet.

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15 Jahre Kopftuchverbote: Eine gute Lösung für die Betroffenen steht aus https://christinebuchholz.de/2018/09/24/15-jahre-kopftuchverbote-eine-gute-loesung-fuer-die-betroffenen-steht-aus/ Mon, 24 Sep 2018 09:20:19 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6914 Vor 15 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil im Fall einer muslimischen Lehrerin. Die Frau hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, das sich mit Verweis auf ihr Kopftuch geweigert hatte, sie einzustellen. Dazu erkläre ich für DIE LINKE:

In der Folge nutzten acht Landesregierungen das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2003, um Kopftuchverbote einzuführen. Die Kopftuchverbote haben jahrelang dazu beigetragen, muslimische Frauen zu stigmatisieren und antimuslimischen Rassismus zu befördern. Die Verbote erschweren den Frauen den Zugang – auch zum privaten – Arbeitsmarkt und wirken in der Praxis wie ein Berufsverbot. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu sind eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben – weder in die eine noch die andere Richtung.

Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE spricht sich gegen Verbote von religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab. Erst weitere Klagen muslimischer Frauen führten dazu, dass das Bundesverfassungsgerichts 2015 die pauschalen Verbote als verfassungswidrig beurteilte. Dennoch gelten in einigen Bereichen und Ländern weiterhin Kopftuchverbote. Eine gute Lösung für die Betroffenen steht weiter aus.

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Sarrazin betätigt sich erneut als geistiger Brandstifter https://christinebuchholz.de/2018/08/30/sarrazin-betaetigt-sich-erneut-als-geistiger-brandstifter/ Thu, 30 Aug 2018 11:53:31 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6886 „Mit seinen pauschalisierenden, rassistischen Thesen gegen den Islam gießt Thilo Sarrazin erneut Öl in Feuer. Er ist ein geistiger Brandstifter, “ erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

„Sarrazin stellt den Islam pauschal unter Generalverdacht, wenn er ihm Rückständigkeit unterstellt und schleichende Unterwanderung der Gesellschaft. Er ist Bruder im Geiste eines Gaulands oder Höckes.
Bereits mit dem Buch „Deutschland schafft sich ab“ hat Sarrazin den antimuslimischen Rassismus in Deutschland geschürt. Die Behauptungen aus diesem Buch, wie zur Geburtenrate und Einstellungen von Muslimen, sind vielfach mit Fakten widerlegt worden. Das hält Sarrazin nicht davon, sie zu wiederholen.

Die Hetze ermuntert rechte Gewalttäter. Jeden Tag werden im Schnitt zwei islamfeindliche Straftaten begangen – bei einer zu vermutenden erheblichen Dunkelziffer.
Für seine Hetze gegen eine religiöse Minderheit darf es keine Bühne und Toleranz in Deutschland geben. Leider geben Aussagen, wie die von Horst Seehofer der Islam gehöre nicht zu Deutschland Sarrazins kruden Thesen Legitimation.
Es wird Zeit, dass sich die SPD endlich von Sarrazin trennt. Ein solcher Schritt wäre überfällig – gerade in einer Zeit, in der wieder Hetzjagden auf Menschen „ausländischen Aussehens“ stattfinden.

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Gegen jeden Zwang https://christinebuchholz.de/2018/05/10/gegen-jeden-zwang/ Thu, 10 May 2018 14:11:58 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6961 Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil des Arbeitsgerichts und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. „Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird“, meinen sie.


Von Christine Buchholz, Sprecherin für Religionspolitik, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin
Gehört das Kopftuch nun in die Schule oder nicht? Für-und-Wider-Positionen stehen sich in dieser Frage kompromisslos gegenüber. Deshalb hat jetzt ein Berliner Gericht entschieden, ob eine Lehrerin während der Arbeit ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Eine Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie in der Grundschule, in der sie arbeitet, das Kopftuch tragen will. Das verweigerte der Senat mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Das Problem ist aber grundsätzlich.
Um das zu verstehen, ist sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die „Kopftuch-Debatte“ vonnöten. Mit dem Neutralitätsgesetz hat das Land Berlin 2006 erlassen, dass Beschäftigte in der Justiz, der Polizei und an allgemeinbildenden Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zeigen dürfen. Darüber gibt es immer wieder Streit, denn in der Praxis wirkt das Kopftuchverbot wie ein Berufsverbot für muslimische Frauen.

In der Praxis ein Berufsverbot

Kippatragende Männer können zwar ebenfalls betroffen sein, in der Realität kommt das allerdings selten vor. Der Jurist und ehemalige Berliner Senator Ehrhart Körting (SPD) stellt fest, dass das Neutralitätsgesetz auch anderswo im öffentlichen Lebens wirkt: So würden sich selbst manche Supermärkte weigern, Kassiererinnen mit Kopftuch einzustellen. Die Berliner Linkspartei sieht darin eine Diskriminierung, seit 2016 findet sich im Wahlprogramm der Partei dieser Passus: „Kopftuchtragende Muslimas sind, zusätzlich zur geschlechterbedingten Benachteiligung, rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist das Neutralitätsgesetz zu überprüfen. Die Linke setzt sich dafür ein, aus dem Gesetz entstehende Diskriminierungen kopftuchtragender muslimischer Frauen abzuschaffen. Konflikten, die aus der Wahrnehmung der Glaubens- und Gewissensfreiheit resultieren, muss mit anderen Maßnahmen begegnet werden.“
Frauen tragen aus verschiedenen Gründen ein Kopftuch: kulturell, ästhetisch, traditionell, religiös. Einige setzen es nur in der Moschee auf. Wiederum andere fühlen sich ohne Kopftuch „nackt“ und freier und emanzipierter, wenn sie es tragen. Frauen danach zu beurteilen, wie religiös sie sind oder ob sie gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, ist anmaßend.
Wie immer, wenn Fakten fehlen, rücken Vermutungen und Annahmen in den Vordergrund und werden meinungsbestimmend. Etwa, ob eine kopftuchtragende Lehrerin einem Kind schaden oder Druck auf es ausüben könne. Die Initiative „Contra Neutralitätsgesetz“ argumentiert dagegen: „Die Behauptung, dass die Kleidung ‚subtilen Druck‘ ausübe, wird durch keine empirische Studie unterstützt und allein auf das Kopftuch projiziert. Wenn wir diese Art von Argument konsequent zu Ende denken, dann müssten wir für alle Lehrerinnen und Lehrer Uniformen einführen.“
Zu einer multikulturellen Schülerinnen- und Schülerschaft gehören ebenso multikulturelle Lehrende. Wer muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch zum Problem für den Schulfrieden macht, verkennt die vielseitigen sozialen und strukturellen Ursachen für kulturell und religiös aufgeladene Konflikte.
Konflikte, die zwischen Lernenden und Lehrenden entstehen, müssen immer anlassbezogen geklärt werden. Das gilt unabhängig davon, ob daran ein christlicher Lehrer, eine atheistische Schülerin, eine muslimische Lehrerin oder ein jüdischer Schüler beteiligt ist.
Werden Frauen durch das Kopftuchtragen unterdrückt?
Patriarchale Unterdrückung ist Jahrtausende Jahre alt. Auf der gesamten Welt werden Frauen und Mädchen aller Hautfarben, sexueller Orientierungen und Religionen auf allen Ebenen der Gesellschaft unterdrückt. In westlichen Ländern wie auch in mehrheitlich muslimischen Ländern gilt: Es gibt verschiedene Ausprägungen. Und je nach sozialer Schicht und gesellschaftlichem Umfeld haben Frauen mehr oder weniger Möglichkeiten, sich zu entfalten. Oben und unten gibt es auch in muslimisch geprägten Ländern, arm und reich, mächtig und machtlos.
Die Befürworterinnen und Befürworter des Neutralitätsgesetzes sehen im Kopftuch „eine bejahende Haltung zu einer bestimmten Auslegung des Korans“. Der Glaube, dass es vor allem konservative Frauen seien, die ein Kopftuch tragen, ist ein Vorurteil. Der Soziologe Albert Scherr kommt in einer Diskriminierungsstudie zu dem Schluss: „Es ist keineswegs klar, in welchem Sinn das Tragen des Kopftuchs Ausdruck der Akzeptanz eines traditionellen Geschlechterverständnisses ist, oder aber gerade Ausdruck einer selbstbewussten und selbstbestimmten Haltung muslimischer Mädchen und Frauen in der Einwanderungsgesellschaft.“ Auch die vor drei Jahren verstorbene Psychologin Birgit Rommelspacher kritisierte, dass das Kopftuch im Westen schon frühzeitig durch die koloniale Brille betrachtet wurde und als Zeichen der Rückständigkeit und Unterdrückung galt.

Verletzung von Grundrechten

Frauen mit Kopftuch werden mehrfach diskriminiert. So müssen sie sich deutlich häufiger für eine Stelle bewerben. Während Frauen mit deutsch klingendem Namen einer Studie zufolge in 18,8 Prozent der Fälle eine positive Rückmeldung erhalten, geschieht das bei Frauen mit türkischem Namen in 13,5 Prozent und bei Bewerberinnen mit Kopftuch sogar nur in 4,2 Prozent der Fälle – trotz gleicher Qualifikation. Bewerberinnen mit Kopftuch müssen also für eine Jobzusage 4,5-mal mehr Bewerbungen schreiben. Bei hoch qualifizierten Stellen steigt diese Zahl sogar auf 7,6-mal mehr an.
Kopftuchverbote sind Ausdruck dieser Diskriminierungen und verstärken sie. Ebenso das Neutralitätsgesetz. Markus Hanisch, Sprecher der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, meint: Da das Kopftuchverbot ausschließlich Frauen betreffe, sei es als Benachteiligung von Frauen bei ihrer Berufsausübung zu werten. Auch sei die Schulverwaltung „inkonsequent“, wenn sie versuche, Menschen mit Migrationshintergrund als Lehrkräfte zu gewinnen, aber nicht alle die gleichen Chancen hätten. Die Folgen sind für Kopftuchträgerinnen verheerend, und das nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern für den gesamten Arbeitsmarkt. Damit stellt sich das Kopftuchverbot als eine Art Berufsverbot dar.
2015 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein pauschales Kopftuchverbot – und damit auch das Berliner Neutralitätsgesetz – nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Heiner Bielefeldt, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, weist auf die Neutralitätspflicht des Staates hin, der „sich nicht mit einer bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Tradition auf Kosten der Angehörigen anderer Überzeugungen identifizieren darf“. Der Experte betont, dass Religions- und Weltanschauungsfreiheit zugleich „Ausdruck des Respekts vor der Freiheit der Menschen, sich in Fragen von Religion und Weltanschauung selbst zu orientieren“ sei.
Während der Staat und seine Institutionen einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sind und daher das Kreuz nicht an die Wand des Klassenzimmers gehört, kann das für die einzelne Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht gelten. Die Initiative „Contra Neutralitätsgesetz“ von muslimischen Frauen und anderen bringt es auf den Punkt: „Die ursozialdemokratischen Werte soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gelten nicht für Kopftuchträgerinnen. Im Schreiben der Bildungsverwaltung an die Schulen heißt es, dass ‚Symbole, die als Schmuckstücke getragen werden und auch als solche von einem objektiven Betrachter erkennbar sind‘, getragen werden dürfen. Zeichen anderer Religionen sind also erlaubt, nur die des Islams und Judentums nicht. Diese Privilegierung ist verfassungswidrig.“
Für die Frage, wer in Schulen unterrichten darf, müssen Ausbildung sowie Lehrqualität der Lehrenden entscheidend sein und nicht deren Religion. Der Berliner Tagesspiegel schreibt: „Die angehenden Lehrerinnen wollen nicht als Expertinnen für den Islam oder Deutsch als Zweitsprache angesehen werden, sondern als gut ausgebildete und engagierte Pädagoginnen.“
Was folgt aus all dem? Der Zwang, ein Kopftuch zu tragen, ist ebenso abzulehnen wie der Zwang, es abzusetzen. Selbstbestimmte Entscheidungen werden durch Verbote und auch durch Zwang verhindert. Alle Frauen, die freiwillig Kopftuch tragen, werden so in ihrer Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Frauen, die unfreiwillig ein Kopftuch tragen, hilft ein Verbot am allerwenigsten. Ihnen wird die Teilhabe am öffentlichen Leben durch Ausgrenzung nur noch mehr erschwert. Gesetze, die das Kopftuch verbieten, erhöhen die Abhängigkeit von demjenigen, der sie zwingt.


Der Text erschien zuerst in der Wochenzeitung Der Freitag, Ausgabe 19/2018

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AfD-Burkaverbot ist rassistische Scheindebatte https://christinebuchholz.de/2018/02/22/afd-burkaverbot-ist-rassistische-scheindebatte/ Thu, 22 Feb 2018 12:40:16 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6740 Die AfD führt eine Scheindebatte, denn ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum verstieße gegen das Grundgesetz. Es geht der frauenfeindlichen Partei AfD nicht um weibliche Selbstbestimmung. Sie will weiter rassistische Vorurteile gegen den Islam und Muslime verbreiten. Leider befeuern auch CDU/CSU diese Scheindebatte. DIE LINKE steht gegen den Zwang zu religiöser Bekleidung, ebenso wie gegen den Zwang, sie abzulegen.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Die AfD fordern nun also ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Lassen Sie mich es vorneweg sagen: Wir lehnen den Zwang, eine religiöse Bekleidung zu tragen, wie den Zwang, sie abzulegen, ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Die Abgeordneten der AfD wissen höchstwahrscheinlich, dass das Verbot gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstieße. Der vorliegende Antrag der AfD ist damit für den Papierkorb. Wieder eröffnet die AfD eine rassistische Scheindebatte.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der AfD)
Eines ist klar: Es geht der AfD weder um die betroffenen Frauen noch um weibliche Selbstbestimmung.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Programm der AfD ist frauenfeindlich.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie will das Antidiskriminierungsgesetz abschaffen und Geschlechterquoten streichen. Sie ist sogar gegen Aktionen für gleichen Lohn für gleiche Arbeit wie den Equal Pay Day. Auch zahlreiche Abgeordnete sind schon durch frauenfeindliche Äußerungen aufgefallen; Herr Boehringer ist da nicht alleine. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Schauen Sie einmal die sexistischen Hasskommentare Ihrer Anhänger an. Das ist einfach nur widerlich. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der AfD)
Den Frauen, die gegen ihren Willen Burka oder Nikab tragen, hilft das Verbot überhaupt nicht.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Brandner, AfD?
Christine Buchholz (DIE LINKE):
Nein, die haben genug Redezeit. – Die AfD will offenbar, dass Frauen, die gegen ihren Willen Burka oder Nikab tragen, nicht einmal das Haus verlassen können, um sich öffentlich zu bewegen, einen Arzt zu besuchen, an einem Elternabend teilzunehmen oder um Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist absolut lächerlich, dass sich die AfD zur Anwältin der weiblichen Selbstbestimmung aufspielt.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Lachen der Abg. Dr. Alice Weidel (AfD))
Worum geht es der AfD also? Es geht darum, weiter rassistische Vorurteile gegen Muslime und den Islam zu verbreiten. Die AfD behauptet, unter Muslimen würde ohne Verbot der Vollverschleierung ein Gruppendruck zur Vollverschleierung entstehen.
(Zuruf von der AfD: Ja, so ist es!)
Hier entsteht vor Ihrem geistigen Auge das Bild einer „kulturellen Landnahme“, das eben auch Herr Curio bemüht hat. (Dr. Bernd Baumann (AfD): Genau!)
Das ist absoluter Bullshit.
(Beifall bei der LINKEN)
Die übergroße Mehrheit der muslimischen Frauen in Deutschland ist nicht vollverschleiert und sieht die Vollverschleierung als nicht geboten an. Das weiß übrigens auch jeder, der mit muslimischen Frauen spricht, anstatt sie zu verfolgen.
(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der AfD: Wir verfolgen sie doch nicht!)
Die AfD stellt hier eine Behauptung auf, die nichts mit der Realität zu tun hat, sondern ausschließlich ihrer rassistischen Paranoia entspringt.
(Beifall bei der LINKEN – Lachen der Abg. Dr. Alice Weidel (AfD) – Dr. Alice Weidel (AfD): “Rassistische Paranoia”!)
Die AfD schreibt in ihren Antrag, dass der Islam an sich unverschleierte Frauen als ehrlos markiere. Auch das ist eine reine Behauptung, die durch nichts belegt ist.
In Wirklichkeit nehmen hier in Deutschland Hass und Gewalt gegen Muslime zu, vor allem gegen muslimische Frauen. Gerade vor zwei Tagen wurde eine Frau in einem Berliner Supermarkt verletzt, als ihr gewaltsam der Schleier vom Kopf gerissen wurde. Das ist das Resultat Ihrer Hetze, meine Damen und Herren von der AfD.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber auch die CDU/CSU befördert diese Scheindebatte seit Jahren, wenn sie immer wieder über das Thema Burka redet. Herr Mayer hat das eben noch einmal vorexerziert. Leider geht auch der vorliegende Koalitionsvertrag der AfD auf den Leim, wenn in ihm ein Vollverschleierungsverbot in Gerichten angekündigt wird; denn hier gibt es ausreichend Regelungen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Die Linke fordert Hilfe und Unterstützung für alle Frauen, denen Zwang angetan wird, ob dieser Zwang nun religiös begründet wird oder nicht. Wir stehen an der Seite aller Frauen, die sich gegen ihre Unterdrückung und für ihre Rechte einsetzen. Was diese Frauen am allerwenigsten brauchen, ist der vorliegende Antrag der AfD.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

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Groko nährt Generalverdacht gegen Muslime – Der Islam und der Koalitionsvertrag https://christinebuchholz.de/2018/02/16/groko-naehrt-generalverdacht-gegen-muslime-der-islam-und-der-koalitionsvertrag/ Fri, 16 Feb 2018 10:15:46 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=6759 Der Islam/Muslime kommen im Koalitionsvertrag fast ausschließlich im Kontext von Extremismusprävention und Sicherheit vor.
Insgesamt sieben Mal werden die Begriffe „Islamismus“, „islamistischer Extremismus“, „islamistischer Terrorismus“, „radikaler Islam“ benutzt, dabei fehlt jede Trennschärfe.

Auch die Fortführung der Islamkonferenz wird dieser Logik entsprechend im Kapitel „Prävention“ erwähnt.
Angesichts dieser Grundausrichtung wirkt der positive Bezug auf den Dialog mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und die Ablehnung von „antiislamischen Stimmungen“ als Kosmetik. Praktische Konsequenzen in Bezug auf antimuslimischen Rassismus oder Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen von muslimischen Religionsgemeinschaften fehlen.


Ein weiterer Absatz (S. 134) nährt den Generalverdacht gegen Muslime, ist rechtstaatlich problematisch und bedeutet eine Ungleichbehandlung von Muslimen.
„Wir werden den radikalen Islam in Deutschland zurückdrängen.“
Im Koalitionsvertrag wird nicht erklärt, was damit gemeint ist. Der rassistische Diskurs von CSU, AfD und Teilen der Medien, in dem der Islam als im Wesen „radikal“ und „nicht mit unseren Werten vereinbar“ ist, wird damit übernommen. ansieht.
„Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen.“

Der Staat hat keine Vorschriften für Gottesdienste zu machen – ob in der Kirche, in der Moschee oder in der Synagoge. Viele Imame predigen auf Deutsch. Es gibt in Deutschland zum Beispiel christliche Predigten auf Französisch, Polnisch und Russisch; Synagogen, in denen englisch, hebräisch oder russisch gesprochen wird und genauso wie auch türkische, bosnisch- oder arabischsprachige Gottesdienste in Moscheen abgehalten werden.
„Radikalisierte Moscheen werden wir beobachten und gegebenenfalls schließen.“
In Kombination mit der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes im Bereich – auch bei Phänomenen „die zunächst keine Gewaltbezug aufweisen“ – ist diese Ansage rechtstaatlich höchst problematisch und nährt den Generalverdacht gegen Muslime.
Die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den NSU-Skandal, der übrigens nur in Bezug auf Opferschutz auftaucht, kommen genauso wenig vor wie in Bezug auf fatale Fehler und institutionellen Rassismus.

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