Beschneidung – Christine Buchholz https://christinebuchholz.de Wed, 28 Nov 2012 14:38:46 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.0.12 Pro und Contra in der Beschneidungsdebatte https://christinebuchholz.de/2012/11/28/pro-und-contra-in-der-beschneidungsdebatte/ Wed, 28 Nov 2012 14:38:46 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=3717 Es gibt eine Kontroverse in der LINKEN wie man sich zu dem Gesetzentwurf der Beschneidung im Bundestag positioniert. Im folgenden Streitgespräch haben sowohl Raju Sharma als auch ich unsere Positionen dargelegt.
 

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Für eine tolerante, multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft https://christinebuchholz.de/2012/11/22/fur-eine-tolerante-multikulturelle-und-multireligiose-gesellschaft/ Thu, 22 Nov 2012 20:29:55 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=3699 Hier meine Rede zur Debatte um Beschneidung im Bundestag, in der ich begründe, warum ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen werde.
 


Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich spreche hier für den Teil meiner Fraktion, der im Grundsatz den Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützt. Ich sage „im Grundsatz“, weil ich vor dem Kölner Urteil nicht der Meinung war, dass ein Gesetz zur Regelung der religiös motivierten Beschneidung in Deutschland nötig ist.
Aber das Kölner Urteil war ein Schock für die übergroße Mehrheit der Juden und Muslime in Deutschland. Es hat eine Situation geschaffen, in der ein Ritus, der für die Mehrheit der Juden und Muslime zentrale Bedeutung hat, kriminalisiert wird und bereits beschnittene Jungen und Männer als andersartig und nicht zur Gesellschaft dazugehörig stigmatisiert werden.
Ich glaube, vor zehn Jahren wäre ein solches Urteil nicht möglich gewesen. Ich kann es mir nicht anders erklären: Es steht im Zusammenhang mit steigendem antimuslimischem Rassismus und einer in diesem Land immer noch weitverbreiteten antisemitischen Haltung. Vor wenigen Wochen haben wir hier den Antisemitismusbericht diskutiert. Daher war es absolut richtig, dass die Regierung die Initiative ergriffen hat, eine Lösung zu suchen, die den Kindern und Eltern hilft, die niemanden an den Pranger stellt und keine weiteren Ressentiments schürt.
In der teilweise sehr emotional geführten öffentlichen Debatte wird die Beschneidung mit der Verstümmelung weiblicher Genitalien gleichgesetzt oder in einem Atemzug mit Körperverletzung, Gewalt und Misshandlung genannt. Damit wird Vorurteilen Vorschub geleistet. Das ist nicht die Intention vieler Befürworter der Einschränkung des Rechts auf Beschneidung, aber es ist leider die Wirkung. Damit müssen sie sich auseinandersetzen.
Ich halte es auch für in der Sache nicht gerechtfertigt; denn auch medizinische Fachmeinungen haben immer einen Bezug zu der Gesellschaft, in der sie entstehen, und sind keine universellen Urteile. Im Gesetzentwurf der familienpolitischen Sprecherinnen der Oppositionsfraktionen selbst wird auf die „weltweit unterschiedlichen Fachmeinungen und -empfehlungen“ in Bezug auf die Beschneidung hingewiesen. Sie könne, so ist zu lesen, durchaus „Ausdruck von im Interesse des Kindes gelebter Elternverantwortung“ sein. Es heißt: Aus der Sicht von deutschen Ärzten ist eine medizinisch nicht notwendige Beschneidung nicht ratsam.
Meine Damen und Herren, ich halte es für unzulässig, den Juden und Muslimen in Deutschland die christlich geprägte Sichtweise eines Teils der medizinischen Zunft zum Maßstab zu machen. Das ist nicht mein Verständnis einer lebendigen, toleranten, multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft.
Es wurde hier von der Kinderrechtskonvention gesprochen. Ich möchte auf den Art. 14 hinweisen, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit beinhaltet und in dem ganz klar formuliert ist, dass Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit auch Teil dieser Konvention sind und dass das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten ist. Daher denke ich, dass die Beschneidung nicht im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention steht.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Manche setzen das Bekenntnis zur Religionsfreiheit mit Freiheit von Religiosität gleich. Ich als Nichtjuristin möchte den Blick auf die Rolle zweier Juristen richten, die gewissermaßen Stichwortgeber des Kölner Urteils sind, auf den Strafrechtler Holm Putzke, der zufrieden erklärt, mit dem Kölner Urteil sei nun mittel- und langfristig das Ende der religiösen Beschneidung eingeleitet, und auf seinen Doktorvater, Rolf Dietrich Herzberg, der erklärt, schließlich habe man ja auch die Praxis der Kastration im Morgen- wie im Abendland überwunden.
Wer die theologische Bedeutung der Beschneidung, die im Judentum das Schließen des Bundes mit Gott ist, mit der historischen Praxis der Kastration gleichsetzt, ist nicht nur ignorant gegenüber den Gläubigen; er haut in die Kerbe des alten christlichen antijüdischen Klischees, das in dem geistigen Bund mit Gott eine Erhebung über die angeblich barbarische Praxis des Judentums sieht. Das dürfen wir nicht zulassen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Eine Änderung der Religionspraxis muss von innen, aus den Religionsgemeinschaften selbst, kommen. Es ist doch auffällig, dass es zwar viele Berichte von Einzelnen gibt, die ihre Beschneidung als traumatisch erlebt haben – und keiner in diesem Raum spricht ihnen diese Erfahrung ab – , aber es gibt keine innerjüdische oder innermuslimische Initiative von Betroffenen gegen die Beschneidung.
(Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Das ist falsch!)
Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Ich möchte in diesem Sinne mit den Worten des Schriftstellers Navid Kermani schließen:
Darum müssen Minderheiten in dem Augenblick nervös werden, in dem sie vom Recht nicht mehr gegen die Urteile und Vorurteile der Mehrheit geschützt werden. Das ist jetzt Deutschlands Minarettverbot, allerdings mit viel weitreichenderen praktischen und symbolischen Folgen, falls das Urteil Bestand haben sollte.
Deswegen unterstützen ich und einige meiner Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

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Keine Strafe für Beschneidung https://christinebuchholz.de/2012/09/27/keine-strafe-fur-beschneidung/ Thu, 27 Sep 2012 11:01:40 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=3426 Gemeinsame Erklärung von mir, Werner Dreibus (MdB), Stefanie Graf (Mitglied im Parteivorstand), Nicole Gohlke (MdB, Mitglied im Landesvorstand DIE LINKE Bayern), Claudia Haydt (Mitglied im Vorstand der Europäischen Linken (EL)), Luc Jochimsen (MdB), Caren Lay (MdB, stellvertretende Parteivorsitzende), Bodo Ramelow (MdL, Fraktionsvorsitzender Linksfraktion Thüringen) und Katina Schubert (Mitglied im geschäftsführenden Parteivorstand, Landesgeschäftsführerin DIE LINKE Berlin)  zur Beschneidung von Jungen.

  • Für jüdische und muslimische Bürgerinnen und Bürger ist die Frage existentiell, ob sie zukünftig einen wesentlichen Teil ihrer religiösen und kulturellen Tradition in Deutschland ausüben und in der von ihnen gewählten Art und Weise Beschneidungen von Jungen durchführen können. Hier sind sich konservative und liberale Jüdinnen, Juden, Muslima und Muslime einig.
  • Bei der Debatte um die Beschneidung kleiner Jungen konkurrieren mehrere Rechte miteinander: das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf religiöse Selbstbestimmung, Elternrechte, Kinderrechte. Linke müssen sich in Abwägung der Argumente und Rechtspositionen letztlich politisch positionieren. Leitmotiv dabei ist der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Anerkennung und Respekt unterschiedlicher Lebensweisen,Weltanschauungen und religiöser Überzeugungen auf der Basis der allgemeinen Menschenrechte.
  • Die Beschneidung von Jungen ist nicht vergleichbar mit der genitalen Verstümmelung von Mädchen. Analogien verbieten sich deshalb.
  • Die Debatte um Beschneidung wird begleitet von antisemitischen Klischees. Die Tatsache, dass es in Deutschland einen seit Jahren wachsenden Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus gibt, muss immer Teil der Erwägungen der LINKEN sein.
  • Das Kölner Landgericht führt das Recht auf religiöse Selbstbestimmung als ein Grund für die Forderung nach einem Verbot der Beschneidung von Jungen an. Das Landgericht stellt in seinem Urteil fest: „Diese Veränderungen [des Körpers des Kindes durch Beschneidung] läuft  dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider.“ Das Argument trifft nicht zu. Uns ist keine Religion oder Weltanschauung bekannt, die Beschnittenen die Aufnahme in ihre Reihen verwehrt. Umgekehrt ist es auch nicht so, dass jeder der beschnitten ist, automatisch Jude oder Muslim ist oder wird.
  • Die Befürworter des Kölner Urteils argumentieren, dass Beschneidung aus religiösen Gründen ein nicht medizinisch notwendiger körperlicher Eingriff ist und deswegen als Körperverletzung zu werten sei. Aber alle medizinischen Eingriffe haben immer eine gesellschaftlich-kulturelle Dimension. Eltern haben einen Ermessensspielraum bei körperbezogenen Entscheidungen für ihre Kinder bei Heileingriffen, Impfungen, Schönheitsoperationen, Geschlechtszuweisungen bei Intersexualität. Von daher müssen sich Linke die Frage stellen, warum es jetzt eine Kampagne für eine Einschränkung der Beschneidung gibt, andere körperliche Eingriffe aber außen vor bleiben.
  • Die Auffassung, die Beschneidung widerspreche dem Kindeswohl, unterstellt der Mehrheit der jüdischen und muslimischen Eltern, unverantwortlich mit ihren Kindern umzugehen.
  • Durch die Drohung mit dem Strafrecht erreicht man nicht weniger Beschneidungen, sondern eine Verunsicherung und Stigmatisierung der Betroffenen. Das kann dazu führen, dass zukünftig mehr Beschneidungen nicht medizinisch sachgerecht durchgeführt werden und Komplikationen verschwiegen werden, aus Angst, ansonsten strafrechtlich belangt zu werden. Komplikationen werden durch eine Kriminalisierung und Tabuisierung eher häufiger auftreten.
  • Wir sehen es nicht als die Aufgabe der LINKEN an, Vorschläge für die Änderung der Religionspraxis von Juden, Jüdinnen, Muslima und Muslimen zu machen. Von daher halten wir den Vorschlag einiger Vertreter der LINKEN, Beschneidung bei unter 14 Jährigen in Deutschland zukünftig nur noch als symbolische Beschneidung durchzuführen, für nicht richtig. Die Mehrheit der muslimischen und jüdischen Gemeinden und Organisationen halten eine „symbolische Beschneidung“ nicht für einen adäquaten Ersatz für die Beschneidung.
  • Wir sind überzeugt: Wenn die Praxis einer Religion verändert werden soll, dann muss der Impuls von innen kommen.
  • Wir wissen, dass die Beschneidung für viele jüdische und muslimische Menschen auch Symbol von Zusammengehörigkeit ist, das in Situationen gesellschaftlicher Diskriminierung und Stigmatisierung eine hohe Bedeutung bekommt. Wir haben nicht das Recht, diese Eigendefinition in Frage zu stellen, schon gar nicht im Land der Schoa.
  • DIE LINKE ist eine nicht-religiöse, aber keine antireligiöse Partei. Linke müssen nicht „für“ Beschneidung sein. Wir plädieren aber dafür, dass sich DIE LINKE gegen jegliche Form der Kriminalisierung von Beschneidung von Jungen einsetzt und damit deutlich macht, dass Jüdinnen, Juden, Muslima und Muslime und ihre religiösen Traditionen Teil dieser Gesellschaft sind.

 

27.9.2012

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Beschneidung: Jüdische und muslimische Religionspraxis ist Teil der Gesellschaft https://christinebuchholz.de/2012/09/12/beschneidung-judische-und-muslimische-religionspraxis-ist-teil-der-gesellschaft/ Wed, 12 Sep 2012 10:05:50 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=3308 Ich dokumentiere hier meinen Beitrag zur Debatte über Beschneidung im Parteivorstand am 9. September. Er setzt sich mit der Position von Raju Sharma, wie ich Mitglied im Parteivorstand der LINKEN auseinander:
„Darum müssen Minderheiten in dem Augenblick nervös werden, in dem sie vom Recht nicht mehr gegen die Urteile und Vorurteile der Mehrheit geschützt werden. Das ist jetzt Deutschlands Minarettverbot – allerdings mit viel weitreichenderen praktischen und symbolischen Folgen, falls das Urteil Bestand haben sollte.“
Navid Kermani, Schriftsteller
1)    Für 100.000 jüdische und vier Millionen muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Frage existentiell, ob sie zukünftig in der von ihnen gewählten Art und Weise Beschneidungen von Jungen durchführen können. Hier sind sich konservative und liberale Juden und Muslime einig. Von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) bis zu liberalen Rabbinerinnen, vom liberalen Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, bis zum linken Schriftsteller Feridun Zaimoglu.
Ich zitiere die Orthodoxe Rabbinerkonferenz. Was sie sagen, bestätigen fast alle anderen jüdischen und muslimischen Gemeinden, Vereine und Verbände: „Wenn man uns Juden in solch einem wichtigen und identitätsstiftenden Grundsatz unserer Lehre verbieten würde, unsere Religion frei auszuüben, empfänden wir dies, als seien wir insgesamt hier nicht erwünscht solange wir auf unserer eigenen jüdischen Besonderheit bestehen. Wenn wir uns die immer offener zu Tage tretenden Anfeindungen in der laufenden öffentlichen Diskussion ansehen, scheint dies Bestätigung zu finden und verunsichert bereits jetzt viele unserer Gemeindemitglieder.“ [1]
Die Tatsache, dass es in Deutschland einen seit Jahren wachsenden Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus gibt, muss meiner Ansicht nach immer Teil der Erwägungen der LINKEN sein.
2)    Das Kölner Landgericht und auch der religionspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Raju Sharma führen das Recht auf religiöse Selbstbestimmung als ein Grund für die Forderung nach einem Verbot der Beschneidung von Jungen an.
Das Landgericht stellt in seinem Urteil fest: „Diese Veränderungen [des Körpers des Kindes durch Beschneidung] läuft  dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider.“ Das Argument ist selbst bei empirischer Betrachtung unsinnig.  Es ist nicht nur so, dass die christliche Urgemeinde, ganz wesentlich aus beschnittenen Juden bestand. Auch heute gibt es keine Religion oder Weltanschauung, die Beschnittenen die Aufnahme in ihre Reihen verwehrt. Umgekehrt ist es auch nicht so, dass jeder der – aus welchen für Gründen auch immer – beschnitten ist, automatisch Jude oder Muslim ist oder wird.
3)    Raju Sharma argumentiert, dass Beschneidung aus religiösen Gründen ein nicht medizinisch notwendiger körperlicher Eingriff ist und deswegen als Körperverletzung zu werten sei. Aber alle medizinischen Eingriffe haben immer eine gesellschaftlich-kulturelle Dimension.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit schützt die körperliche und seelische Integrität und garantiert ein körperbezogenes Selbstbestimmungsrecht. Eltern haben Ermessensspielraum bei körperbezogenen Entscheidungen für ihre Kinder bei Heileingriffen, Impfungen, Schönheitsoperationen, das Stechen von Ohrlöchern, Geschlechtszuweisungen bei Intersexualität. Von daher müssen sich alle, die jetzt für eine Einschränkung der Beschneidung sind, die Frage gefallen lassen, warum sie nicht mit dem gleichen Engagement gegen das Anlegen von Ohren etc. kämpfen.
Meiner Auffassung nach gehören zum Wohle des Kindes medizinische Gesichtspunkte ebenso wie der subjektiv-kulturelle Kontext. Dazu gehört auch, dass ein Junge aufgrund der Beschneidung und seiner Kultur nicht diskriminiert wird. Die Auffassung, die Beschneidung widerspreche dem Kindeswohl, unterstellt der Mehrheit der jüdischen und muslimischen Eltern, unverantwortlich mit ihren Kindern umzugehen.
 
4)    Mit der strafrechtlichen Herangehensweise erreicht man nicht weniger Beschneidungen, sondern eine Verunsicherung und Stigmatisierung der Betroffenen und eine Verschiebung ins Verborgene. Die Mutter, die ihren vierjährigen Jungen wegen Nachblutungen ins Krankenhaus brachte und Anlass für die Klage war, die dann zum Kölner Urteil führte, hat höchst verantwortungsvoll gehandelt. Werden sich muslimische und jüdische Eltern bei Komplikationen auch zukünftig an einen Arzt wenden oder werden sie es aus Angst vor juristischen Konsequenzen unterlassen?
Komplikationen werden durch eine Kriminalisierung und Tabuisierung eher häufiger auftreten.
 
5)    Raju Sharma schlägt vor, die Beschneidung – wie von einigen wenigen Rabbinern oder Laien in Großbritannien und den USA praktiziert – als symbolische Beschneidung durchzuführen. Die Mehrheit der Juden und jüdischen Gemeinden, auch der progressiven jüdischen Organisationen halten dies aber nicht für einen adäquaten Ersatz für die Beschneidung.
Wenn die Praxis einer Religion verändert werden soll, dann muss der Impuls von innen kommen. Navid Kermani schreibt: „Aber dass Menschen von außen sagen: „So etwas wie die Beschneidung darf es aber nicht geben bei euch!“ und damit Juden wie Muslimen ein Kernritual ihres Glaubens wegnehmen wollen, das kann zumal mit der Blick auf die antisemitische Vorgeschichte dieses Vorbehalts nur Unheil stiften, Abwehr, Angst und Desintegration. …Und ich kann es immer noch nicht ganz glauben, dass keine 70 Jahre nach der Schoah traditionelles jüdisches Leben in Deutschland wieder kriminalisiert und damit letztlich in die Illegalität getrieben wird. Das empört mich als deutscher Staatsbürger beinahe noch mehr, als es mich als Muslim erschreckt….“ [2]
DIE LINKE ist eine nicht-religiöse, aber keine antireligiöse Partei. Wenn Raju Sharma behauptet, er wolle den Dialog mit den Gemeinden, dann verkennt er, dass eine Argumentation, die derart wenig auf die Ängste und Bedürfnisse der religiösen Minderheiten eingeht, die Türen zu einem echten Dialog zuschlägt. Vielmehr befürchte ich, dass – auch wenn es weder von Raju Sharma, noch von anderen Personen in der Partei, die seine Positionen vertretend, beabsichtigt ist, die Klischees von herzlosen Juden und Muslimen bedient werden. Profitieren werden davon nur die Rechten.
 
Deswegen plädiere ich dafür, dass sich DIE LINKE für das umfassende Recht auf Beschneidung und gegen jegliche Form der Kriminalisierung einsetzt und damit ein Signal an Juden und Muslime in Deutschland sendet, dass ihre Religionspraxis Teil dieser Gesellschaft ist.
 
 
 
 



[1] aus Argumentationspapier der ORD vom 31.08.12
[2] http://www.ksta.de/politik/navid-kermani—im-expresszug-ins-19–jahrhundert-,15187246,16546268.html
 
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Jüdische und muslimische Religionspraxis ist Teil der Gesellschaft https://christinebuchholz.de/2012/07/19/judische-und-muslimische-religionspraxis-ist-teil-der-gesellschaft/ Thu, 19 Jul 2012 16:02:13 +0000 http://christinebuchholz.de/?p=3231 Persönliche Erklärung von Christine Buchholz Fraktion DIE LINKE nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD eingebrachten Antrages „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“:
Während sich die Mehrheit der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zu dem Antrag „Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen“ von CDU/CSU, FDP und SPD enthält, habe ich diesem zugestimmt.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“
Der Antrag ist notwendig geworden, nach dem das Kölner Landgericht ein Urteil getroffen hat, dass von den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften zurecht als Angriff auf die Ausübung ihrer Religionsfreiheit gesehen wird.
Vielmehr hat das Urteil eine rassistisch Debatte ausgelöst, in der scheinbar liberale Meinungsmacher die angeblich herzlosen muslimischen und jüdischen Eltern an den Pranger stellen.
Eine medizinisch sachgerecht durchgeführte Beschneidung bei Jungen gleichzusetzen mit weiblicher Genitalverstümmelung (Klitorisentfernung), ist in keiner Weise gerechtfertigt.
Gleichzeitig so zu tun, als würde nur die Beschneidung ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sein und nicht auch beispielsweise kosmetische Operationen bei Minderjährigen oder vorsorgliche Blinddarm- oder Mandelentfernungen, ist bigott.
Die Beschneidung ist in beiden Religionen ein wesentlicher Initiationsritus für die Zugehörigkeit zum Kollektiv der Gläubigen. Ein Verbot der Beschneidung liefe auf ein Religionsverbot für Muslime und Juden in Deutschland hinaus.
Wer glaubt, Fragen der religiösen oder kulturellen Identität über das Strafrecht zu regeln, befördert die Kriminalisierung jüdischer und muslimischer Riten.
Praktisch bedeutet das für die betroffenen Jungen nicht weniger, sondern mehr Probleme: Operationen im Ausland, Eingriffe durch Kurpfuscher und eine Stigmatisierung, die das Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft erschwert.
Ich begrüße es, dass mit dem Antrag ein klares Signal an Juden und Muslime in Deutschland gesendet wird und klargestellt wird, dass sie und ihre Religionspraxis eine selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind. Ich spreche mich für eine Regelung im Sinne des Antrages aus.
19. Juli 2012
 

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