Bundesregierung verweigert Entschädigung für Kundus-Opfer

„Die Bundesregierung sieht sich nicht verpflichtet, die Opfer und Hinterbliebenen der Bombardierung von Kundus zu entschädigen. Dieses Verhalten ist unwürdig“, kommentiert Christine Buchholz, friedenspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (17/3417). Buchholz weiter:

„Die Angehörigen und Opfer der Bombardierung von Kundus haben ein Recht auf eine angemessene Entschädigung. Doch die Bundesregierung verweigert ‚Entschädigungen’ und zahlt nur auf ‚rechtlich freiwilliger Grundlage’. Verteidigungsminister zu Guttenberg macht die Opfer von Kundus und die Hinterbliebenen zu Empfängern von Almosen und stiehlt sich aus der rechtlichen Verantwortung.
Die Höhe der Hilfe ist mit 5.000 Dollar pro Familie unangemessen niedrig. In der Vergangenheit zahlte die Bundesregierung bereits 33.000 Dollar für getötete Zivilisten in Afghanistan. Viele Familien haben mehrere Tote zu beklagen, die Bundesregierung zahlt aber nur einmal je Familie und bezeichnet dies als ‚landestypisch’. Allein mit diesem Kniff spart die Bundesregierung eine Viertelmillion Dollar auf Kosten der Familien. Sie drückt den Preis für Menschenleben in Afghanistan.
Die Bundesregierung gibt zu, dass sie die Hilfe nicht den Witwen, sondern an männliche Angehörige auszahlte. Die Provinzrätin Habibe Erfan aus Kundus berichtete, dass auf diese Weise viel Geld verschwunden sei. Die Bundesregierung hätte das Geld direkt an die Frauen auszahlen können. Es gibt keine afghanischen Gesetze, die dies untersagen.
Das unwürdige Vorgehen zeigt einmal mehr, dass Menschen- und Frauenrechte nur als Feigenblatt für die wahren geostrategischen und wirtschaftlichen Gründe für den Einsatz der Bundeswehr dienen. Die Bundeswehr muss sofort aus Afghanistan abgezogen werden.“