Kopftuchurteil: Chance verpasst, Diskriminierung zu beenden

„Ich bedaure das Urteil. Karlsruhe hat eine Chance verpasst, die Diskriminierung von kopftuchtragenden muslimischen Rechtsreferendarinnen zu beenden“, habe ich für die Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt, das Bundesländern erlaubt, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch zu verbieten. 

„Im Jahr 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei Lehrerinnen zu Recht als Eingriff in die Religionsfreiheit verurteilt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum nun Referendarinnen mit Kopftuch keine hoheitlichen Funktionen übernehmen können. Die religiöse Neutralität des Staats wird gewährleistet durch die Neutralität der Institution. Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Beschäftigten widerspricht nicht der Neutralität des Staates: Die Kruzifixe in bayrischen Gerichten und Amtsstuben stellen die Neutralität in Frage, nicht das Kopftuch einer Rechtsreferendarin.Read more


Für eine Zulassung der PID

Ich spreche für den Gesetzentwurf für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik.
Damit bekommen Frauen in wenigen Ausnahmefällen das Recht, eine künstlich befruchtete Eizelle vor der Einpflanzung in ihre Gebärmutter untersuchen zu lassen. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte dürfen untersuchen, ob schwerwiegende Erbkrankheiten vorliegen oder Schädigungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tod- oder Fehlgeburt führen werden.
Es entspricht dem Stand des heutigen Wissens, solche Erbkrankheiten bei einer künstlich befruchteten Eizelle festzustellen. Ich bin der Meinung, dass den betroffenen Frauen das Recht auf diese Untersuchung zusteht. Sie entscheiden selbst, ob sie die Untersuchung vornehmen lassen oder nicht. Sie entscheiden auf der Grundlage des Ergebnisses auch selbst, ob die untersuchte Eizelle in ihre Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht.
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