Kopftuchurteil: Starkes Signal gegen die Diskriminierung

„Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein wichtiges Urteil zum Schutz von muslimischen Frauen vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gefällt“, erkläre ich für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur  Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August 2020, das der Klage einer muslimischen angehenden Lehramtsbewerberin mit Kopftuch gegen das Land Berlin Recht gegeben hatte.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen die Vorverurteilung und Stigmatisierung von muslimischen Frauen mit Kopftuch. Es kann Beschäftigte ermutigen, gegen die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion vorzugehen – ob in der Privatwirtschaft oder bei öffentlichen Arbeitgebern. Denn muslimische Frauen mit Kopftuch werden bei der Arbeitssuche um ein Vielfaches häufiger abgelehnt als Frauen ohne sichtbares muslimisches Symbol.Read more


Kopftuchurteil: Chance verpasst, Diskriminierung zu beenden

„Ich bedaure das Urteil. Karlsruhe hat eine Chance verpasst, die Diskriminierung von kopftuchtragenden muslimischen Rechtsreferendarinnen zu beenden“, habe ich für die Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt, das Bundesländern erlaubt, Rechtsreferendarinnen das Kopftuch zu verbieten. 

„Im Jahr 2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot bei Lehrerinnen zu Recht als Eingriff in die Religionsfreiheit verurteilt. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum nun Referendarinnen mit Kopftuch keine hoheitlichen Funktionen übernehmen können. Die religiöse Neutralität des Staats wird gewährleistet durch die Neutralität der Institution. Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Beschäftigten widerspricht nicht der Neutralität des Staates: Die Kruzifixe in bayrischen Gerichten und Amtsstuben stellen die Neutralität in Frage, nicht das Kopftuch einer Rechtsreferendarin.Read more


15 Jahre Kopftuchverbote: Eine gute Lösung für die Betroffenen steht aus

Vor 15 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil im Fall einer muslimischen Lehrerin. Die Frau hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, das sich mit Verweis auf ihr Kopftuch geweigert hatte, sie einzustellen. Dazu erkläre ich für DIE LINKE:

In der Folge nutzten acht Landesregierungen das Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2003, um Kopftuchverbote einzuführen. Die Kopftuchverbote haben jahrelang dazu beigetragen, muslimische Frauen zu stigmatisieren und antimuslimischen Rassismus zu befördern. Die Verbote erschweren den Frauen den Zugang - auch zum privaten - Arbeitsmarkt und wirken in der Praxis wie ein Berufsverbot. Sowohl das Verbot von Kopftüchern wie der Zwang dazu sind eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten von Frauen. Es gilt, Frauen in ihrer persönlichen Entscheidung nicht zu bevormunden und keinen Druck auf sie auszuüben - weder in die eine noch die andere Richtung.

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Gegen jeden Zwang

Kopftücher an Berliner Schulen? Die gibt es häufig – allerdings nur bei den Schülerinnen. Daran wird sich nach dem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts auch so schnell nichts ändern. Das Gericht hat in erster Instanz die Klage einer jungen Muslima abgewiesen, die mit Kopftuch unterrichten wollte. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbiete das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Das Arbeitsgericht sieht das Berliner Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig an – im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das 2015 urteilte, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit vereinbar sei. Christine Buchholz und Cornelia Möhring kritisieren das Urteil des Arbeitsgerichts und treten in einem Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag für eine Abschaffung des Kopftuchverbots ein. "Was im Kopf ist, zählt – nicht, wie er bedeckt wird", meinen sie.


Von Christine Buchholz, Sprecherin für Religionspolitik, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin
Gehört das Kopftuch nun in die Schule oder nicht? Für-und-Wider-Positionen stehen sich in dieser Frage kompromisslos gegenüber. Deshalb hat jetzt ein Berliner Gericht entschieden, ob eine Lehrerin während der Arbeit ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Eine Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie in der Grundschule, in der sie arbeitet, das Kopftuch tragen will. Das verweigerte der Senat mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Das Problem ist aber grundsätzlich.
Um das zu verstehen, ist sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die „Kopftuch-Debatte“ vonnöten. Mit dem Neutralitätsgesetz hat das Land Berlin 2006 erlassen, dass Beschäftigte in der Justiz, der Polizei und an allgemeinbildenden Schulen keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole zeigen dürfen. Darüber gibt es immer wieder Streit, denn in der Praxis wirkt das Kopftuchverbot wie ein Berufsverbot für muslimische Frauen.Read more


Religionsfreiheit und staatliche Neutralität gehören zusammen

Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind elementare Menschenrechte.
Sie gelten für alle. Staatliche Neutralität gebietet, dass an der Wand eines Amtsgebäudes das Kreuz nichts zu suchen hat und Diskriminierungen z.B. von Muslimen beendet werden.
Die LINKE steht für staatliche Neutralität und zugleich für individuelle Religionsfreiheit, denn beides gehört zusammen.

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Kopftuchverbot aufheben - auch in Hessen

Ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht das hessische Kopftuchverbot für den öffentlichen Dienst aufzuheben, ist erst einmal gescheitert. Mit dem endgültigen Urteil ist allerdings erst später zu rechnen, dazu erkläre ich als religionspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:
„Die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin gegen das Kopftuchverbot ist zu begrüßen, die Ablehnung einer Eilentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit darf auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt machen. Das hessische Verbot sorgt nicht für einen neutralen Staat, sondern für eine Diskriminierung der muslimischen und jüdischen Minderheit in Deutschland. Als Linke befürworten wir eine weltanschaulich und religiös vielfältige Gesellschaft. Um das zu gewährleisten muss der Staat neutral sein.
Ein neutraler Staat darf allerdings seinen Angestellten nicht vorschreiben, wie diese ihre Religion ausüben. Ein Kopftuch oder eine Kippa sagt etwas aus über das Verhältnis seiner Trägerin oder ihres Träger zu deren Religion aus, nicht über deren Verhältnis zum Staat. Es bleibt daher zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner endgültigen Entscheidung die hessische Regelung zurückweist und Glaubensfreiheit auch im öffentlichen Dienst wieder möglich macht.“


Warum wir für das Recht sind Kopftuch zu tragen, überall

Christine Buchholz und Cornelia Möhring*
Die sogenannte „Kopftuchdebatte“ flammt in regelmäßigen Abständen auf. Jüngst durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom März 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zu vereinbaren ist. Damit revidiert es ein Urteil von 2003, das gesetzliche Grundlagen auf Landesebene für ein Kopftuchverbot forderte. Infolge dessen erließen acht Bundesländer Kopftuchverbote für Lehrerinnen, teilweise auch für den Öffentlichen Dienst.
Allerdings besteht auch mit dem neuen Urteil für Eltern, Schüler_innenschaft und Kollegium weiter die Möglichkeit gegen kopftuchtragende Lehrerinnen vorzugehen. Die Formulierung des Bundesverfassungsgericht, die ein Kopftuchverbot ermöglicht,  soweit eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden bestehe, ist ein Einfallstor für antimuslimische Hetze, das nicht nur in Zeiten von PEGIDA eine Gefahr darstellt. Problematisch ist hier, dass das Gericht überhaupt davon ausgeht, dass ein Stück Stoff den Schulfrieden gefährden könne. Jurist_innen rechnen mit zahlreichen Folgeprozessen. Zu erwarten ist eine gezielte Instrumentalisierung scheinbar emanzipativer Argumente, die die eigentlich rassistische Motivation verschleiern sollen.Read more


Für das Recht, Kopftuch zu tragen

Es ist Zeit, Farbe zu bekennen: für einen säkularen Staat, für persönliche Religionsfreiheit und gegen Rassismus. Ein Kommentar zum Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat im März das Kopftuchverbot an Schulen relativiert. Mit Bezug auf das Grundrecht auf Religionsfreiheit darf Lehrerinnen nicht mehr pauschal verboten werden, an Schulen das Kopftuch zu tragen.
Das ist erst einmal zu begrüßen und ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings besteht für Eltern, Schülerschaft und Kollegium weiter die Möglichkeit, gegen Kopftuch tragende Lehrerinnen vorzugehen, wenn diese »den Schulfrieden stören«.Read more


Einschränkung des Kopftuchverbotes ist Schritt in die richtige Richtung

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das pauschale Kopftuchverbot einzuschränken, weist in die richtige Richtung, lässt aber dennoch die Möglichkeit offen, durch Heraufbeschwören einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden das Tragen von Kopftüchern zu unterbinden“, erklärt Christine Buchholz, religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Urteils zum pauschalen Kopftuchverbot im NRW-Schulgesetz. Die Richter hielten dies mit der Religionsfreiheit für nicht vereinbar. Buchholz weiter:

„Auch wenn die Entscheidung das Kopftuchverbot nicht grundsätzlich aufhebt, ist es ein wichtiges und richtiges Signal, dass Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch in einem säkularen Staat gelten. Und zwar für alle. Denn das Kopftuchverbot ist de facto ein Berufsverbot für kopftuchtragende Frauen.
Die Entscheidung ist auch ein positiven Zeichen in Zeiten, in denen Islamhasser – wie Pegida – die Rechte von Muslimen einschränken wollen.“

Laizismus als Deckmantel für Bevormundung und Diskriminierung?

Den folgenden Beitrag habe ich auf Blog der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum 33. Evangelischen Kirchentag in Dresden gepostet.
Mir ist es wichtig, dass DIE LINKE als nichtreligiöse Partei nicht in die Falle einer antireligiösen Propaganda tappt. Sie würde damit das Grundrecht auf Selbstbestimmung und Religionsfreiheit in Frage stellen und zudem sich zur unfreiwilligen Gehilfin für antimuslimischen Rassismus machen. Auch die „Kampagne für Laizismus“ der französischen Regierung Sarkozy sollte uns ein Warnsignal sein: Sarkozys Partei UMP schürt systematisch Rassismus gegen die muslimische Minderheit. Nutznießer dieser Politik ist nicht die UMP, sondern die rechtsradikale Partei Front National, die erschreckend hohe Ergebnisse bei der Kantonalwahl einfuhr:
Vor einigen Wochen bekam ich eine erboste Zuschrift einer französischen Linken, die sich darüber beschwerte, dass DIE LINKE auf einer Veranstaltung zum Ökumenischen Kirchentag in München im Mai 2010 mit drei männlichen Religionsvertretern diskutiert habe. Die Dokumentation dieser Veranstaltung zum "Feindbild Islam - Der neue Rassismus" findet sich hier.
Sie kritisierte, dass DIE LINKE mit dem damaligen Generalsekretär und jetzigen Vorsitzenden des Zentralrates der Muslime Aiman Mazyek eingeladen hatte. Offenbar fand sie es nicht anstößig, dass mit Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrates der Juden und Raphael Nikodemus, Kirchenrat aus Nordrhein-Westfalen, Judentum und Christentum ebenfalls von Männern repräsentiert wurden. An der Stelle von Aiman Mazyek hätten wir die Islamkritikerin Necla Kelec einladen sollen.
Die Autorin bezeichnete sich als „echte Laizistin und Atheistin“. In ihrer Argumentation konzentrierte sie sich auf die Frage des Verbotes des (muslimischen) Kopftuches. Ich dokumentiere hier meine Antwort auf die oben erwähnte Zuschrift:Read more