Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat gemeinsam mit den Kölner Moscheen vereinbart, dass diese einmal in der Woche freitags den Ruf des Muezzins erklingen lassen können, der gläubige Muslime ans Gebet erinnert.

Die Vereinbarung von Köln ist ein wichtiges Signal, denn es verdeutlicht, dass nicht nur Kirchen und Synagogen zur religiösen Vielfalt in Deutschland gehören, sondern auch Moscheen. An dieser Entscheidung sollten sich andere Städte ein Beispiel nehmen, in denen noch kein Gebetsruf möglich ist. So können sie ein Signal für die religiöse und kulturelle Vielfalt setzen. Gegner der Kölner Vereinbarung kritisieren den Gebetsruf als »Machtdemonstration.«

Diese Kritik offenbart doppelte Standards gegenüber dem Islam und anderen Religionen. Die Stimmungsmache von rechten und konservativen Kreisen gegen die Kölner Entscheidung verdeutlicht, dass diese den Islam und Muslime immer noch nicht als Teil Deutschlands anerkennen und eine gleichberechtigte Religionsausübung bekämpfen. Wer Verbote von Muezzinrufen oder gar dem muslimischem Gebet fordert, der offenbart nicht nur die eigene antimuslimische Position, sondern verstößt auch gegen die Religionsfreiheit.