Der Afghanistaneinsatz der Bundeswehr geht ins neunzehnte Jahr, ohne dass ein Ende in Sicht wäre. Doch nicht nur das Kriegsende lässt auf sich warten, auch die Aufarbeitung einzelner grausamer Kapitel.

Am 4. September 2009 bombardierten NATO-Kampfflugzeuge auf Befehl von Georg Klein, damals Oberst der Bundeswehr, zwei im nordafghanischen Fluss Kundus steckengebliebene Lastkraftwagen ohne Vorwarnung aus der Luft. Dies, obgleich sich zahlreiche Menschen aus den umliegenden Dörfern bei den Lastkraftwagen befanden. Bei diesem Angriff starben bis zu 140 afghanische Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder. Viele weitere sind verletzt und traumatisiert worden. Es war das größte Kriegsverbrechen, das deutsche Streitkräfte seit Ende des Zweiten Weltkriegs zu verantworten haben.

Vor zehn Jahren, als die Wahrheit Stück für Stück ans Licht kam, entließ Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg den Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, und Staatssekretär Peter Wichert aus dem Amt. Dann trat der während des Bombardements amtierende Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung als Bundesarbeitsminister zurück.

In allen drei Fällen stand der Vorwurf im Raum, dass die politisch Verantwortlichen den Sachverhalt und die Rolle der Bundeswehr zu verschleiern trachteten.Doch Tatsache ist, dass auch die Nachfolgeregierungen nichts dafür getan haben, um den Vorgang angemessen aufzuarbeiten. Es gab und gibt keine offizielle Entschuldigung. Den Hinterbliebenen wurde das Recht auf Entschädigungszahlungen abgesprochen. Oberst Klein hingegen ist später zum Brigadegeneral befördert worden.

 

Zusammen mit anderen Abgeordneten der Linksfraktion habe ich den zehnten Jahrestag zum Anlass genommen, um der Bundesregierung insgesamt sechs Einzelfragen nach dem aktuellen Stand der Aufarbeitung und den Konsequenzen aus dem Bombardement zu stellen. Die Antworten sind so erschreckend wie erwartbar. Die Bundesregierung lässt in ihren Antworten an keiner Stelle irgendein Bedauern über das Geschehene erkennen. Stattdessen zitiert sie zustimmend die Bundesanwaltschaft mit der Behauptung, der Luftangriff auf wehrlose Zivilisten sei „völkerrechtlich zulässig und damit strafrechtlich gerechtfertigt“ gewesen. Die Bundesregierung unterstreicht, der Angriff habe sich gegen „legitime Ziele im Sinne des humanitären Völkerrechts“ gerichtet. Die Bundesregierung beruft sich auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die 2010 eingestellt worden sind, als auch auf die diesbezüglichen Gerichtsverfahren. 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Opfer des Luftangriffs keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Bundesrepublik hätten. Zur Begründung für die Ablehnung der Entschädigungsforderungen hieß es, dass der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein „nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten“ nicht habe erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher „völkerrechtlich zulässig“ gewesen.

Der BGH entschied, dass die Kläger auch nach Amtshaftungsrecht keinen Schadenersatz geltend machen können. Zwar müsse der Staat Schäden ersetzen, die aus einer „vorsätzlichen oder fahrlässigen“ Amtshandlung von Beamten entstanden sind. Diese Grundsätze seien jedoch nicht auf Soldaten im Kampfeinsatz anwendbar.

 

Mit anderen Worten: Der oberste deutsche Gerichtshof hat der Bundeswehr praktisch einen Persilschein für künftige Kampfeinsätze und folgenden „Kollateralschäden“ ausgestellt. Wie schon 1994, als das Bundesverfassungsgericht Auslandseinsätze außerhalb des NATO-Bündnisgebietes für grundgesetzkonform erklärte, flankiert die Justiz die von der Exekutive planmäßig vorangetriebene Militarisierung der deutschen Außenpolitik. Dies verdeutlicht: Bei dem Afghanistaneinsatz der Bundeswehr ging es nie um die afghanische Bevölkerung. Seine Funktion bestand aus Sicht der Herrschenden darin, Deutschland wieder zu einer international agierenden Militärmacht zu machen.

 

Der Einsatz zwischen 2002 und 2014 im Rahmen der NATO-geführten International Security Assistance Force (ISAF) war eine enorme logistische Herausforderung. Er weitete sich parallel zum eskalierenden Aufstand aus. Deutschland übernahm ab 2006 das Regionalkommando für den gesamten Norden Afghanistans. Die Bundeswehr richtete zu diesem Zweck bei Masar eScharif mit Camp Marmal ein mehr als drei Quadratkilometer umfassendes Feldlager ein, das mitsamt eines Flughafens mehrere Tausend Soldaten der ISAF beherbergte. 2007 entsandte die Bundesregierung Aufklärungstornados der Luftwaffe, die Informationen für die Planung und Durchführung militärischer Operationen liefern. Im Folgejahr stellte die Bundeswehr die so genannten Quick Reaction Forces, die Kampfoperationen am Boden durchführen. 2011 wurden deutsche AWACS-Flugzeuge nach Afghanistan entsandt. Zum Höhepunkt des deutschen Einsatzes umfasste das Kontingent 5300 Soldatinnen und Soldaten. Das ließ sich die Bundesregierung etwas kosten. Die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen des ISAF-Einsatzes betrugen rund 8,8 Milliarden Euro.

 

Afghanistan hat die deutschen Streitkräfte mehr verändert als jede Bundeswehrreform. Sie wuchsen aus der verhältnismäßig ruhigen nördlichen Zone des Landes in neue Aufgaben hinein, vom aktiven Gefecht über die Beteiligung an den Kommandoaktionen von Spezialkräften (KSK), bis zur Steuerung von Drohnen. Afghanistan war das Testfeld, auf dem die Bundeswehr im Windschatten der US-Streitkräfte den Krieg gelernt hat. In diesem Sinne war der ISAF-Einsatz aus Sicht der Bundeswehrführung erfolgreich. In jeder anderen Hinsicht war er es nicht. Mit dem Ende des Kampfeinsatzes sollte die Bundeswehr nur noch vorübergehend im Land bleiben, im Rahmen einer Beratungs- und Ausbildungsmission (Resolute Support Mission, RSM). Doch die anvisierten Termine für einen vollständigen Abzug aus Afghanistan wurden immer wieder revidiert. Seit 2015 nennt die Bundesregierung überhaupt keine Termine mehr. Auch gibt es kaum noch Berichterstattung über die Entwicklung der sozialen und politischen Lage in Afghanistan. Der Bundeswehreinsatz wird vor allem fortgesetzt, um nicht als Verlierer abzuziehen. Er ist zum Selbstzweck geworden.

 

Das war nicht die Perspektive, mit der die rot-grüne Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Herbst 2001 die umstrittene Beteiligung am Krieg einst durchgesetzt hatte. Die Entsendung deutscher Soldaten wurde mit der Unterdrückung der afghanischen Bevölkerung gerechtfertigt. Im Vordergrund stand das Versprechen, mit dem Sturz der Taliban würde ein unterdrückerisches Regime beseitigt und insbesondere Frauen erhielten Rechte.

Im Übrigen ginge es darum, Bin Laden und sein Terrornetzwerk Al-Qa‘ida zu besiegen und so die Terrorgefahr insgesamt zu beseitigen. Der sozialdemokratische Verteidigungsminister Peter Struck behauptete, Deutschlands Sicherheit werde „am Hindukusch verteidigt“. Jahrelang bemühten sich dabei die aufeinanderfolgenden Bundesregierungen, den eskalierenden Konflikt zu beschönigen. In Stellungnahmen wurde darauf geachtet, das Wort „Krieg“ zu vermeiden. Seit 2003 führte die Bundeswehr das sogenannte Provincial Reconstruction Team (PRT) im nordafghanischen Kundus, seit 2004 auch das PRT in Faisabad. Der Name sollte den Eindruck erwecken, als würden hier zivile Hilfsorganisationen unter dem Dach militärischen Schutzes ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Tatsächlich basiert der Nato-Krieg auf der Terrorisierung der afghanischen Bevölkerung. Von den Details erfuhr und erfährt die Öffentlichkeit im Westen fast nichts. Doch je länger der Krieg dauerte, desto unpopulärer wurde er im Westen. Die Bedeutung des Kundus-Massakers lag auch darin, dass es die öffentliche Aufmerksamkeit in Deutschland auf das Desaster in Afghanistan gelenkt hat. Es machte für breite Bevölkerungsteile deutlich, dass der Bundeswehreinsatz keines der Versprechen einlösen konnte, mit denen er gestartet war. Die Bedingungen für die Bevölkerung haben sich auch durch den Übergang von ISAF zu RSM nicht verbessert, weder sozial, noch politisch. Sie war vielmehr von einer Militarisierung des Staatsapparates begleitet. Die afghanischen Streitkräfte sind in den letzten Jahren enorm aufgebläht worden. Ihre Kriegsführung ist genauso wie jene der US-Streitkräfte von zahllosen Verbrechen geprägt. Ohne die finanzielle und militärische Unterstützung durch die USA würde die afghanische Zentralregierung zusammenbrechen.

 

Achtzehn Jahre nach Beginn des Krieges in Afghanistan ist von den Versprechungen nichts geblieben. Weder wurde die Wirtschaft entwickelt, noch eine Demokratie aufgebaut. So wie Kundus ein Schlaglicht auf die Realität des Einsatzes warf, so ist die Verleugnung der verbrecherischen Bombardierung von 2009 ein Schlaglicht auf die hohlen Phrasen, mit denen der Einsatz einst gerechtfertigt wurde.

Umso bedeutender ist der hartnäckige Kampf, den einige der Hinterbliebenen zusammen mit ihrem Anwalt Karim Popal weiter führen. So wie Abdul Hanan, der bei dem Bombardement seine beiden Söhne verlor. Nachdem die deutschen Gerichte ihm jede Anerkennung versagt haben, wird nun am 20. Januar 2020 die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg Fall Abdul Hanan verhandeln. Er soll klären, inwieweit die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, auf die sich die deutschen Gerichte und auch die Bundesregierung stützen, schlampig geführt und voreilig beendet worden sind. Das ist ein erster Achtungserfolg. Denn die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg nimmt von 60.000 anhängigen Verfahren pro Jahr nur 30 wegen ihrer Bedeutung an. Abdul Hanan ist nicht allein. Sein Kampf um Anerkennung steht stellvertretend für Millionen vom NATO-Krieg betroffene Afghanen. Eine offizielle Entschuldigung durch die Bundesregierung und die Entschädigung der Hinterbliebenen von Kundus ist überfällig.

 

Der Artikel wurde veröffentlicht im Friedensjournal.