Die falsche Auslegung des Neutralitätsgebotes diskriminiert kopftuchtragende Muslima. Mehrfach hatte der Antidiskriminierungsbeauftragte Jungbluth bereits auf den Missstand hingewiesen, die diskriminierende Einstellungspraxis zu unterbinden. Jetzt hat Wilfried Jungbluth eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Offenbacher OB Schwenke eingereicht, damit es zu einer Richtigstellung kommt.

Christine Buchholz (MdB), religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag mit Wahlkreis Offenbach, erklärt dazu: „Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist besonders in einer multikulturell geprägten Stadt wie Offenbach berechtigt und wichtig.“

Die Stadtverordnete Marion Guth weist darauf hin: „DIE LINKE hat bereits im vergangenen Jahr im Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung auf die Missstände hingewiesen. Frauen nur deshalb nicht einzustellen, weil sie ein Kopftuch tragen, ist gegen die geltende Rechtsprechung. Wenn man so handelt, verweist man die Frauen an den heimischen Herd und so schafft man eine selbsterfüllende Prophezeiung. Das ist das Gegenteil von Integration.“

Christine Buchholz weiter: „Die elf Punkte umfassende Stellungnahme der Stadt vom 12. September unterstellt Jungbluth wider die Faktenlage zu sprechen. Das wirkt Angesichts der Jahre, die diesem Thema viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, fadenscheinig. Oberbürgermeister Schwenke muss jetzt endlich aktiv werden und die diskriminierende Praxis in seiner Verwaltung dauerhaft und wirksam unterbinden, eine kritische Prüfung allein oder Merkblätter an die Verwaltung reichen offensichtlich nicht aus. Staatliche Neutralität heißt auch, die individuelle Religionsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und
Diskriminierung zu verhindern.“