Die Bundesregierung muss endlich konkrete Schritte zur Umsetzung des Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen einleiten, fordere ich als religionspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich des 100. Jahrestags der Unterzeichnung und Verkündung der Weimarer Reichsverfassung am 11. und 14. August 1919.

Die Weimarer Reichsverfassung war ein wichtiger Schritt hin zur Trennung von Staat und Kirche und der Neuregelung des Verhältnisses von Staat, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Sie verpflichtet unter anderem den Staat, diese jährlichen Staatsleistungen durch einen Schlussvertrag zu beenden. In 100 Jahren hat es kein deutsches Parlament geschafft, diesen Verfassungsauftrag einzulösen. Möglich ist, die Ablösung wie eine Sozialisierung von Eigentum im Sinne des Grundgesetzes Artikel 14 (Enteignung) und 15 (Vergesellschaftung) zu behandeln. Dann würde eine Ablösesumme unter »gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen« festgelegt werden – ein politischer Preis, der nicht dem vollen Wertausgleich entspricht. Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat in diesem Sinne bereits 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit der diese Ablösung der Staatsleistungen erfolgen könnte. 2015 beantragten wir die Einrichtung einer Kommission zur Evaluierung der Höhe der Staatsleistungen. Ziel war die Ablösung mit einer Einmalzahlung in Höhe des zehnfachen der jährlichen Zahlungen. Beide Anträge wurden im Bundestag mit der Mehrheit von CDU, CSU und SPD abgelehnt. Wir begrüßen, dass zum 100. Jahrestag etwas mehr Bewegung in die Debatte gekommen ist. Die beiden Kirchen sind im Grundsatz für eine Ablösung der Staatsleistungen. Grüne und FDP wollen das, bei CDU, CSU und SPD mehren sich die Stimmen dafür. Es wird Zeit, dass diesen Absichtserklärungen Taten folgen und damit der Weg frei gemacht wird für Ablöseverhandlungen.