Der Islam/Muslime kommen im Koalitionsvertrag fast ausschließlich im Kontext von Extremismusprävention und Sicherheit vor.
Insgesamt sieben Mal werden die Begriffe „Islamismus“, „islamistischer Extremismus“, „islamistischer Terrorismus“, „radikaler Islam“ benutzt, dabei fehlt jede Trennschärfe.

Auch die Fortführung der Islamkonferenz wird dieser Logik entsprechend im Kapitel „Prävention“ erwähnt.
Angesichts dieser Grundausrichtung wirkt der positive Bezug auf den Dialog mit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und die Ablehnung von „antiislamischen Stimmungen“ als Kosmetik. Praktische Konsequenzen in Bezug auf antimuslimischen Rassismus oder Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen von muslimischen Religionsgemeinschaften fehlen.


Ein weiterer Absatz (S. 134) nährt den Generalverdacht gegen Muslime, ist rechtstaatlich problematisch und bedeutet eine Ungleichbehandlung von Muslimen.
„Wir werden den radikalen Islam in Deutschland zurückdrängen.“
Im Koalitionsvertrag wird nicht erklärt, was damit gemeint ist. Der rassistische Diskurs von CSU, AfD und Teilen der Medien, in dem der Islam als im Wesen „radikal“ und „nicht mit unseren Werten vereinbar“ ist, wird damit übernommen. ansieht.
„Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen.“

Der Staat hat keine Vorschriften für Gottesdienste zu machen – ob in der Kirche, in der Moschee oder in der Synagoge. Viele Imame predigen auf Deutsch. Es gibt in Deutschland zum Beispiel christliche Predigten auf Französisch, Polnisch und Russisch; Synagogen, in denen englisch, hebräisch oder russisch gesprochen wird und genauso wie auch türkische, bosnisch- oder arabischsprachige Gottesdienste in Moscheen abgehalten werden.
„Radikalisierte Moscheen werden wir beobachten und gegebenenfalls schließen.“
In Kombination mit der Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes im Bereich – auch bei Phänomenen „die zunächst keine Gewaltbezug aufweisen“ – ist diese Ansage rechtstaatlich höchst problematisch und nährt den Generalverdacht gegen Muslime.
Die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den NSU-Skandal, der übrigens nur in Bezug auf Opferschutz auftaucht, kommen genauso wenig vor wie in Bezug auf fatale Fehler und institutionellen Rassismus.