Rede im Deutschen Bundestag vom 12.5.2016
Christine Buchholz (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau von der Leyen, es ist mir wichtig, ganz zu Beginn zu sagen: Hier geht es nicht um die Agenda Attraktivität, sondern hier geht es um die Rechte der Soldatinnen und Soldaten. Diese müssen gestärkt werden.
(Beifall bei der LINKEN – Florian Hahn (CDU/CSU): Aber attraktive Rechte!)
Der Bundesrat hat den Entwurf einer Neufassung des Soldatenbeteiligungsgesetzes an den Bundestag zur Beratung weitergeleitet. Worum geht es? Das Soldatenbeteiligungsgesetz, das die Mitbestimmung der Bundeswehr seit 1991 regelt, erfüllt die Anforderungen nicht mehr, weil die Bundeswehr zu einer Armee im Einsatz umgebaut wurde und weil die Einsätze selbst neue Anforderungen geschaffen haben. Wir Linke lehnen diese Ausrichtung der Bundeswehr auf Auslandseinsätze ab.
(Beifall bei der LINKEN – Ingo Gädechens (CDU/CSU): Das wissen wir doch!)
– Es ist gut, dass Sie sich das gemerkt haben. – Dass Soldatinnen und Soldaten als Beschäftigte eine Interessenvertretung brauchen, haben wir als Linke hingegen immer unterstützt und werden wir auch weiter unterstützen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir unterstützen es beispielsweise, wenn sich der oder die Einzelne gegen die Willkür von Vorgesetzten zur Wehr setzt, genauso wie wir die Möglichkeiten der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen der einzelnen Soldatinnen und Soldaten immer unterstützen.
Zahlreiche Fälle, gerade aus den beweglichen Einheiten der Bundeswehr, führen uns immer wieder vor Augen, wie sehr die Struktur der Personalvertretung in der Bundeswehr für den oder die Einzelne bitter nötig ist. Fälle von Missbrauch der Befehlsgewalt durch Vorgesetzte, Mobbing – man muss nur den Jahresbericht des Wehrbeauftragten lesen – sind viel zu oft gang und gäbe.
(Ingo Gädechens (CDU/CSU): Sie setzen das aber schon in ein vernünftiges Verhältnis, oder?)
Uns selbst sind Fälle bekannt, in denen Vertrauenspersonen eingeschaltet wurden und auch erfolgreich waren, beispielsweise um berechtigte Urlaubsansprüche durchzusetzen. Aber es gibt auch Bereiche, in denen die Vertrauenspersonen, zum Beispiel im Konflikt um Beurteilungen, die dann die Grundlage für die Eingruppierung und auch die Beförderung sind, nicht erfolgreich intervenieren konnten. Das heißt, die Frage ist: Wie weit werden die Rechte der Vertrauenspersonen im Konfliktfall gehen?
Wir sind, wie gesagt, für die Verbesserung der Mitbestimmung. Die gesetzliche Verankerung der Vertrauenspersonenausschüsse scheint hierfür ein richtiger Schritt zu sein, ebenso die nunmehr garantierte Anwesenheit von Gewerkschaftsvertretern in einer Dienststelle. Aber wir sind mit der jetzt gegebenen Möglichkeit nicht einverstanden, dass Vertrauenspersonen unter Umständen versetzt werden können. Denn dadurch bekäme der Vorgesetzte wieder ein Druckmittel in die Hand, was dem auch im Gesetzentwurf niedergelegten Schutz der Vertrauensperson widerspricht.
In diesem Sinne teilen wir die Anforderungen von Verdi an das Gesetz. Verdi mahnt, sich bei den Vertrauenspersonen an den Beteiligungsrechten, wie sie auch in den Personalräten gelten, zu orientieren. Diese Rechte sind nämlich weiter gehend.
Verdi fordert ein, die Beteiligungsrechte von Soldaten zu verbessern, ohne dabei direkt oder indirekt die Rechte der zivilen Beschäftigten zu beschneiden, und Verdi mahnt an, dass bei der Größe und Zusammensetzung der Gremien die Zahl der Soldaten auf die Zahl der stärksten zivilen Gruppe gedeckelt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eine grundsätzliche Frage stellen. Karsten Mauersberger, der Referent im Führungsstab der Streitkräfte, Referat „Innere und soziale Lage der Streitkräfte“, ist, schreibt, dass die Beteiligungsrechte auch bisher nicht immer vorbehaltlos angewendet wurden und Partizipation von einigen als unmilitärisch abgetan wurde. Die Frage ist also, wie ein Klima zu schaffen ist, in dem diese Rechte unmissverständlich wahrgenommen werden können.
Die zweite Frage ist: Wie wollen Sie verhindern, dass die dazugewonnen Rechte im Einsatz mit dem Verweis auf den Vorrang der Auftragserfüllung abgewimmelt werden? In § 53 des Gesetzentwurfs heißt es:
Die Ausübung von Beteiligungsrechten in besonderen Verwendungen im Ausland erfolgt unter Beachtung des Vorrangs der Auftragserfüllung der Streitkräfte und … der Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Wir befürchten, dass dieser Paragraf im Ernstfall ein Blankoscheck für die Aushebelung von Beteiligungsrechten werden kann.
(Henning Otte (CDU/CSU): Frau Buchholz, das glauben Sie doch nicht wirklich!)
Wir sind der Meinung, dass die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden müssen. Wir werden uns an dem Prozess der weiteren Ausarbeitung selbstverständlich beteiligen. Wir werden auch weitere Betroffene nach ihrer Meinung fragen, und wir werden auch sicherstellen, dass dieses Gesetz tatsächlich die Rechte der Beschäftigten wahrnimmt, statt im Rahmen der Rekrutierungsoffensiven für die Bundeswehr instrumentalisiert zu werden. Die lehnen wir nämlich ab.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN – Florian Hahn (CDU/CSU): Gott sei Dank haben Sie das auch noch reingebracht!)