Hier dokumentiere ich meine gemeinsame Pressemitteilung mit Roman Thilenius, Hartz IV-Hilfe Offenbach:
Heute morgen protestierten mehrere Offenbacherinnen und Offenbacher bei der „Main-Arbeit“, dem Jobcenter Offenbach, gegen die Hausverbote gegen zwei ehrenamtliche Sozialberater. Christine Buchholz , Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE, begleitete die ehrenamtlichen Helfer ins Jobcenter. Sie kritisiert die Praxis der „Main-Arbeit“: „ Es ist unfassbar, dass Menschen, die einen Rechtsanspruch auf ALG-II-Leistungen haben, diesen gegenüber dem Amt durchkämpfen müssen und Menschen, die sie dabei unterstützen, mit Hausverboten belegt werden. Der Kampf um zustehende Leistungen ist mehr als berechtigt.“
Die ehrenamtlichen Sozialberater versuchten zunächst, bei der „Main-Arbeit“ Widerspruch gegen das Hausverbot einzulegen. Amtsleiter Schulze-Böing wollte den Widerspruch nicht schriftlich aufnehmen und verwies die Sozialberater mit Unterstützung der Polizei des Hauses.
Die Sozialberater gingen daraufhin ins Rathaus zum Sozialdezernat und zum Oberbürgermeister. Schließlich wurde ihr Widerspruch in der Personalabteilung entgegengenommen.
Die Sozialberater hatten Anfang Februar zwei dutzend Berechtigten auf Arbeitslosengeld II dazu verholfen, dass die „Main-Arbeit“ ihnen die genehmigten Gelder ausbezahlte. Wie schon öfter geschehen, hatten hunderte Betroffene ihre dringend benötigten Leistungen nicht fristgemäß erhalten. Im Februar war unter anderem eine junge Familie mit einem sieben Wochen alten Baby betroffen. Die  Main-Arbeit hatte die komplette Akte der Familie verloren und bezahlte deshalb kein Arbeitslosengeld aus.
Durch eine Vorsprache von 20 Betroffenen und deren Begleitern beim Geschäftsführer der „Main-Arbeit“, Dr. Schulze-Böing, wurde die Auszahlung des geschuldeten Arbeitslosengeldes erreicht.  Allerdings rief das Jobcenter die Polizei und verhängte ein Hausverbot für zwei der ehrenamtlichen Begleiter.
„Schlimm genug, dass Betroffene vom Job-Center abgewiesen werden, wenn sie dort alleine vorsprechen. Aber jetzt auch Begleitpersonen abzuweisen und mit einem Hausverbot zu belegen, ist ein Angriff auf demokratische Rechte,“ ergänzt Roman Thilenius von der ‚Hartz IV-Hilfe Offenbach‘.