Ich stimme gegen das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes, weil der vorgelegte Gesetzentwurf aufgrund seiner Begründung den Betreibern der deutschen Atomkraftwerke juristisch die Möglichkeit zu umfassenden Schadensersatzklagen eröffnet. Seine Verabschiedung wird dazu führen, dass den großen vier Stromkonzernen die Einnahmen aus der Vermarktung der Atomkraft garantiert werden – egal ob sie noch Atomstrom produzieren und verkaufen oder nicht. Die Warnung vor den hohen Kosten der Energiewende wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung.
Außerdem fehlt in der Gesetzesvorlage eine klare Absage an die Nutzung des hessischen Atomreaktors Biblis B als Kaltreserve. Biblis ist einer der ältesten und störanfälligsten Reaktoren Deutschland und liegt in weniger als 50 Kilometern Entfernung zum dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet und anderen Ballungsgebieten in Hessen und in den benachbarten Bundesländern.