Zum hessischen Burka-Erlass und der Ankündigung der niedersächsischen Landesregierung, ebenfalls ein Burka-Verbot in Behörden einzuführen, erklärt Christine Buchholz, Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes der LINKEN:
Mit dem Einzelfall einer muslimischen Angestellten, die nach der Elternzeit in Burka wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, hat die CDU wieder ein Thema gefunden, dass sie zu einer Islam-Kampagne hochstilisiert. Dabei geht es der CDU offenbar mehr um die Schlagzeilen, als um die Situation der betroffenen Frau. Anstatt einen Erlass zu verfügen, wie es der Hessische Innenminister Rhein getan hat, ist der betroffenen Frau und den Bürgern im Frankfurter Bürgeramt mehr geholfen, eine Lösung für den konkreten Fall zu finden. Ein generelles Burka-Verbot am Arbeitsplatz bedeutet, dass die betroffene Frau davon abgehalten wird, ein eigenständiges Einkommen zu erwirtschaften. Das kann nicht im Interesse derer sein, die sich die Emanzipation der Frau auf die Fahnen schreiben.