Frage zum Thema Finanzen:
Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem
Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist
es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung
wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e )
Ausnahmen in Grenzregionen.
Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Antwort von Christine Buchholz:
Die von der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz verfügte Senkung der Mehrwertsteuer betrifft ausschließlich Übernachtungen, egal ob im Hotel oder auf dem Campingplatz. Getränke und Speisen sind nicht eingeschlossen.
Umfragen belegen, dass die Steuersenkung von den Hotelbetrieben nicht an die Kunden weitergegeben sondern als zusätzliche Gewinne eingestrichen werden.
Für private Nutzer ergibt sich kein Unterschied, aber für gewerbliche Nutzer erhöhen sich dadurch die effektiven Kosten, da sie die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen können.
Im Endeffekt bedeutet die Steuersenkung ein Geschenk an die Hotelketten zu Lasten der Steuereinnahmen und der restlichen Privatwirtschaft. Im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen erheblichen Parteispenden aus Hotelkreisen an die FDP bleibt ein fader Nachgeschmack.
DIE LINKE. befürwortet möglichst niedrige indirekte Steuern (Verbrauchssteuern, „Mehrwertsteuer“), weil diese überproportional niedrige Einkommen belasten. Insofern bin ich gegen jede Mehrwert-, Mineralöl,- Tabak-, Alkohol- oder Gaststättensteuererhöhung. Aber Steuersenkungen in dem Bereich machen nur Sinn, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Senkung auch an die Kunden weitergegeben wird. Ansonsten ist es nur ein weiteres Steuergeschenk an die Konzerne.
(Frage wurde gestellt über Abgeordnetenwatch am 20. November 2009)