„Die Entwicklungspolitik braucht eine neue Ausrichtung. Sie muss verknüpft sein mit einem grundlegenden Politikwechsel auch auf anderen Feldern, insbesondere in der Handels- ,Wirtschafts- und Energiepolitik“. So lautete eine Kernaussage von Christine Buchholz (DIE LINKE, Direktkandidatin Wahlkreis Offenbach, Landesliste Platz 3) bei einem Fachgespräch mit den Direktkandidaten des Wahlkreises Hanau in den Ökumenischen Werkstätten in Langenselbold am 14. September. Christine Buchholz vertrat hier Werner Dreibus, den Direktkandidaten der LINKEN im Wahlkreis Hanau.
DIE LINKE unterstütze die Forderung, den Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttonationaleinkommen bis 2015 auf 0,7 Prozent anzuheben. Das sei wichtig, jedoch nicht ausreichend. „Ein Bruch mit der bisherigen Freihandelspolitik, keine Unterordnung der Entwicklungspolitik unter die Außen- und Wirtschaftspolitik, eine Börsenumsatzsteuer zur Reduzierung entwicklungshemmender Spekulationsgeschäfte zum Beispiel mit Nahrungsmitteln, eine Stärkung der Süd-Süd-Kooperation und der Regionalisierung sowie die Verstärkung ziviler Zusammenarbeit und Kooperation auch auf lokalen Ebenen sind wichtige Stellschrauben. Ohne diese und die Integration nachhaltigen ökologischen Denkens kann das Ziel der Beseitigung von Armut nicht erreicht werden“, so Christine Buchholz.

Eine solche Veränderung der Weltwirtschaftstrukturen sei zwar grundlegend, doch könne auch auf europäischer und lokaler Ebene Einfluss genommen werden. In der EU gelte es, insbesondere die Agrarpolitik zu ändern. Beispielsweise dürfe ein Export von Milchpulver zu Dumpingpreisen nach Afrika, der zum Zusammenbruch der dortigen Märkte führe, nicht mehr stattfinden.
Bereits auf kommunaler Ebene sei eine Unterstützung und Förderung von fairem Handel möglich. Hier könnten auch Kreistage und Gemeinde- oder Stadtparlamente etwas tun. Umso bedauerlicher sei es, wenn dann die CDU/SPD-Kreistagsmehrheit im Main-Kinzig-Kreis einen Antrag der LINKEN ablehne, der die Kommunen des Kreises sowie die Kreisverwaltung aufforderte, bei zukünftigen Beschaffungen jeglicher Art die Beteiligung von Kinderarbeit zu prüfen und die Beschaffungen entsprechend zu steuern.